Ich war in den ersten 4 Wochen meiner Beschäftigungszeit krank und da gibbet dann ja keine Lohnfortzahlung, sondern Krankengeld.
Mein Arbeitgeber hat das Bruttogehalt durch 22 Arbeitstage geteilt und mir daraufhin 56,59€ für 3 Tage krank abgezogen. Was die Krankenkasse geteilt hat, weiß ich nicht, jedenfalls kommen die auf eine, wie sie's so schön nennen, kalendertägliche Bruttoleistung von 7,60 (wie auch immer, ich hab bis heute net rausgefunden, wo der Betrag herkommt) Davon gehen Sozialabgaben runter, bleiben 6,55. Und da Krankengeld nicht für den Feststellungstag, sondern nur für die Folgetage gezahlt wird, erhalte ich sage und schreibe 13,10 von der Krankenkasse zurück.
Is das nu ma wieder gesetzliche Willkür oder kann ich da was machen? Irgendwie finde ich diese Differenz nämlich nicht ganz fair
Mein Arbeitgeber hat das Bruttogehalt durch 22 Arbeitstage geteilt und mir daraufhin 56,59€ für 3 Tage krank abgezogen. Was die Krankenkasse geteilt hat, weiß ich nicht, jedenfalls kommen die auf eine, wie sie's so schön nennen, kalendertägliche Bruttoleistung von 7,60 (wie auch immer, ich hab bis heute net rausgefunden, wo der Betrag herkommt) Davon gehen Sozialabgaben runter, bleiben 6,55. Und da Krankengeld nicht für den Feststellungstag, sondern nur für die Folgetage gezahlt wird, erhalte ich sage und schreibe 13,10 von der Krankenkasse zurück.
Is das nu ma wieder gesetzliche Willkür oder kann ich da was machen? Irgendwie finde ich diese Differenz nämlich nicht ganz fair