Körperverletzung?

musikjunkie95

New member
8 November 2007
1
0
Ich habe einen Freund in der Klasse der ständig kippelt. Letzte Stunde kam die Leherin zu ihm und hat gesagt er solle aufhören. So gut und schön, ABER dann kam sie noch mals hin und hat ihn mit VOLLER Kanne auf das stuhlbein getreten und sein Fuß war darunter. Er ist so Blau, dass er vom Arzt gezogen werden muss.

Ist das nun Körperverletzung oda nich???
 
Naja, er ist verletzt, folglich wäre der subjektive Tatbestand schonmal erfüllt, aber ich glaube nicht, dass man Vorsatz nachweisen kann, also wenn dann fahrlässig, Schuldausschließungs- oder Rechtfertigungsgründe fallen mir jetzt keine ein. Also fahrlässige Körperverletzung würde ich mal als Laie sagen. Weiß jetzt gar nicht ob das noch ne Rolle spielt, dass er ein Schutzbefohlener war. Aber ganz ehrlich: Hätte er auf die gute Frau gehört wäre nix passiert. Lernen durch Schmerz war schon immer ein wirksames Mittel, warum nicht auch bei deinem Freund.
 
Ich würde das nicht an die große Glocke hängen. -> hat niemand was davon, ausser dass diese Frau im schlimmsten Fall ihren Job verliert.
Aber vielleicht sollte man ihr doch diesen blauen Fuß zeigen; unter dem Motto:"schau was du angerichtet hast".
Vielleicht wird ihr dann klar, dass das definitiv nicht in Ordnung war.
Diese Person ist ausgebildete Pädagogin und muß sich anders zu helfen wissen.
Schließlich hat eine Lehrerin(wo auch immer) eine Vorbildwirkung und dass achaut dann nicht gut aus, wenn die ganze Klasse sieht, dass sie mit "Gewalt" das erreicht, was sie mit "reden" nicht erreicht hat.

...meine Meinung du diesem Thema.
 
ihn mit VOLLER Kanne auf das stuhlbein getreten und sein Fuß war darunter.

Wie kann der Fuß unterm Stuhlbein sein? Ich denke man sitzt auf Stühlen.
Und viel wichtiger: Tat es der Lehrerin nicht weh mit voller Kanne auf das Stuhlbein zu treten? :LOL:


Nun zum Thema:
Wenn sie ihn geschlagen hat, einfach Eltern einschalten und zum Direktor gehen. Wenn der nichts macht, zur Polizei. Das letztere sollte aber gut überlegt werden, denn das kann der Lehrerin sehr schaden.
 
Der Schüler hat sich selbst in eine äußerst gefährliche Situation gebracht da er den Stuhl nicht ordnungsgemäß benutzt hat. Somit hat er einen teil des Schadens selbst zu tragen.
Der Lehrerin Vorsatz nachzuweisen wird nicht einfach sein, selbst wenn es 20 Schüler bestätigen.
Es kann wird somit Richtung fahrlässig gehen. Da er aber seinen Stuhl nicht richtig nutzte ist auch Fahrlässigkeit schwierig, denn wenn er auf allen 4 Stuhlbeinen gestanden hätte (der Stuhl) dann hätte eine dagegen treten garnichts gemacht. Ein Versehen ist schlecht zu bestrafen.


Natürlich sollte eine Lehrerin so etwas überhaupt nicht tun, aber auch Schüler dürfen sich korrekt verhalten ;) tun sie es nicht nehmen sie das gern für sich in Anspruch, gewähren anderen, in diesem Fall einem Lehrer, das nicht. Tja und somit sollte alle Beteiligten aus dieser Situation lernen.
 
Ganz ehrlich - ein erwachsender Mensch muss sich im Klaren über das sein, was er tut. Besonders mit einer pädagogischen Ausbildung sind Lösungen, die sich auf Gewalt beziehen Tabu! Mit etwas Glück kann man es als "fahrlässig" ausschreiben, da sie nicht wusste, dass sein Fuß unter dem Stuhl war. Da kommt man wohl kaum selbst drauf.

Diese Lehrerin ist meiner Meinung nach nicht fähig mit Konfliktsituationen, die bei der Arbeit mit jungen Menschen häufig auftreten, gewaltfrei und pädagogisch korrekt umzugehen. Eine Anzeige ist hierbei die einzige Lösung, die ich für angebracht halte. Sollte sie ihren Job verlieren - dann zu Recht. Gewalt darf nicht geduldet oder milde bestraft werden. Eventuell kann man zusätzlich noch auf Schmerzensgeld klagen.

@Lilly: Vergiss bitte nicht, dass sie sich darüber im Klaren war, dass er kippelt und der Stuhl nicht auf 4 Beinen steht. Demnach muss ihr von Anfang an klar gewesen sein, dass es gefährlich werden könnte.

Aber mal eine entscheidende Frage:
Die Lehrerin hat also mit Absicht gegen das Stuhlbein getreten oder ist einfach nur gegengelaufen? Das Zweitere würde natürlich alles vorher gesagte aufheben...Ansonsten ist eine Anzeige wegen schwerer Körperverletzung die sinnvollste und gerechteste Lösung.
 
Ganz ehrlich - ein erwachsender Mensch muss sich im Klaren über das sein, was er tut. Besonders mit einer pädagogischen Ausbildung sind Lösungen, die sich auf Gewalt beziehen Tabu! Mit etwas Glück kann man es als "fahrlässig" ausschreiben, da sie nicht wusste, dass sein Fuß unter dem Stuhl war. Da kommt man wohl kaum selbst drauf.

Ganz genau Gewalt ist ein Tabu, egal ob Lehrer oder nicht. Es sind Schutzbefohlene.

Diese Lehrerin ist meiner Meinung nach nicht fähig mit Konfliktsituationen, die bei der Arbeit mit jungen Menschen häufig auftreten, gewaltfrei und pädagogisch korrekt umzugehen. Eine Anzeige ist hierbei die einzige Lösung, die ich für angebracht halte. Sollte sie ihren Job verlieren - dann zu Recht. Gewalt darf nicht geduldet oder milde bestraft werden. Eventuell kann man zusätzlich noch auf Schmerzensgeld klagen.

Das zu beurteilen würde ich mir nicht anmaßen, denn wenn man ständig von nervenden Schülern umgeben ist und im Grunde nichts mehr erzieherisch machen darf (wie simples vor die Tür stellen oder Strafarbeit, selbst nachsitzen nur noch mit Erlaubnis der Eltern usw), dann hat man es als Lehrer sehr schwer.
Und da nützt einem das Studium garnichts.

@Lilly: Vergiss bitte nicht, dass sie sich darüber im Klaren war, dass er kippelt und der Stuhl nicht auf 4 Beinen steht. Demnach muss ihr von Anfang an klar gewesen sein, dass es gefährlich werden könnte.

Ich habe nicht geschrieben das Ihr Verhalten ok war. Aber dazu schreibe ich unten gleich mehr.

Aber mal eine entscheidende Frage:
Die Lehrerin hat also mit Absicht gegen das Stuhlbein getreten oder ist einfach nur gegengelaufen? Das Zweitere würde natürlich alles vorher gesagte aufheben...Ansonsten ist eine Anzeige wegen schwerer Körperverletzung die sinnvollste und gerechteste Lösung.

Wer will das bezeugen und wer sagt uns das diese Darstellung hier richtig ist?
Wir können nur Hypothesen aufstellen, nicht mehr und nicht weniger. In dem Punkt maßen wir uns an Recht zu haben, was aber nicht richtig ist, denn diese Situation wird nur einseitig geschildert.

Ich gehe ja selbst wieder zur Schule und meine Mitschülerinnen sind durchschnittlich 20 Jahre jünger.
Unsere Klasse ist dermaßen unruhig und laut dass ich als Lehrer gar nicht mehr normal lehren würde. Wenn man vorne steht und etwas vortragen muß oder etwas erklärt versteht man den Lehrer denn dann bekommt man die Unruhe aus einer anderen Sichtweise mit. Das ist total ätzend, und im Grunde sind die Schüler so rücksichtslos das sie auch den anderen wollenden Schülern es fast unmöglich machen etwas vom Stoff mitzubekommen.
Mein Fach müssten die Herrschaften in Form von SOL (selbst orientiertes lernen) wie das Wort schon sagt, selbst im Eigenstudium erlernen. Ich würde regelmäßig Tests schreiben lassen, um so Wissenskontrollen durchzuführen.
Was meinst du wie lange das Schüler mitmachen? Und das hat nichts mit Pädagogik zu tun, sondern mit dem Bewusstsein der Schüler das sie für sich lernen und nicht für die Eltern oder die Lehrer.
"Die Situation ist vielleicht ein bisschen überspitzt, aber sie ist nicht realitätsfern" Vielleicht sollte sich also jeder erstmal selbst an die Nase fassen bevor auf andere rum gehackt wird ;)...naja mit Lehrern kann man es ja machen oder?
 
Das zu beurteilen würde ich mir nicht anmaßen, denn wenn man ständig von nervenden Schülern umgeben ist und im Grunde nichts mehr erzieherisch machen darf (wie simples vor die Tür stellen oder Strafarbeit, selbst nachsitzen nur noch mit Erlaubnis der Eltern usw), dann hat man es als Lehrer sehr schwer.
Und da nützt einem das Studium garnichts.

Seit wann darf man da nichts mehr machen also bei uns an der Schule geht das alles Strafarbeit nachsitzen, vor die Tür usw.. zumindest in den unteren Klassen^^ in 13 kommt das net mehr soo oft vor :mrgreen::ugly:
 
Seit wann darf man da nichts mehr machen also bei uns an der Schule geht das alles Strafarbeit nachsitzen, vor die Tür usw.. zumindest in den unteren Klassen^^ in 13 kommt das net mehr soo oft vor :mrgreen::ugly:

vor die Tür stellen durften die Lehrer noch nie
Grund: Die Aufsichtspflicht ist vor der Türe nicht mehr gegeben

ist mir schon passiert, ich bin dann erstmal schön zum Bäcker rüber, danach wollte der Lehrer noch einen Tadel verteilen, der vom Rektor dann aber nach Androhung die Schulaufsichtsbehörde einzuschalten, zurückgenommen wurde

zum Fall:
ganz gleich, was der Schüler macht, das Treten gegen den Stuhl, auf dem sich ein Schüler befindet ist unmittelbare Gewalt gegen einen Schutzbefohlenen, dieses ist sogar mitunter strafbar und kann der Guten ihren Job kosten
dass dabei noch eine Körperverletzung zustande kommt, wirkt erschwerend

man sollte ihr die rechtlichen Folgen klarstellen, dem Rektor den Vorfall melden und kann dann mindestens eine angemessene Entschuldigung von der Lehrerein einfordern .. denn andersrum könnte es ja sonst ihren Job kosten
 
@musikjunkie95 Lass dir hier nichts einreden, egal welche Meinung dir gefällt. Wenn die Lehrerin eigentlich eine Nette ist, sich entschuldigt und dein Freund damit klarkommt, muss das doch für niemanden Folgen haben, oder?
Das Verhalten war natürlich nicht in Ordnung und auf jeden Fall fahrlässig, aber du solltest dir überlegen, ob ihr die Frau und evtl. ihre Familie wirklich in arge Schwierigkeiten bringen wollt.
 
Ansonsten ist eine Anzeige wegen schwerer Körperverletzung die sinnvollste und gerechteste Lösung.
§224 StGB schrieb:
Gefährliche Körperverletzung

(1) Wer die Körperverletzung
1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung

begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Welcher der 5 Punkte trifft denn hier bitte zu? Also eine gefährliche Körperverletzung liegt hier IMO definitiv nicht vor.
Und selbst der vorsätzlichen Körperverletzung stehe ich eher kritische gegenüber oder glaubst du ernsthaft dass man ihr nachweisen könnte, dass sie vorhatte ihn "an seiner Gesundheit zu schädigen".

Und wie ich es schon oben gesagt habe, hätte sich das Opfer ordentlich benommen wäre das alles nicht passiert. Also die Lehrerin mal damit konfrontieren, dass sie das definitiv nicht darf und das sie harscharf an ner Anzeige vorbeigeschrammt ist und das wars dann, davon das die Lehrerin Probleme bekommt hat ja auch keiner was.
 
Zuletzt bearbeitet:
Punkt 3

der Tritt vor den Stuhl gälte hier als hinterlistiger Angriff / Überfall
Geht nach meiner Meinung gar nicht, da ich ja schon den Vorsatz bezweifle, damit verträgt sich der 3. Punkt dann gar nicht und ein hinterlistiger Angriff oder ein Überfall ist auch was komplett anderes als gegen einen Stuhl zu treten (im Afffekt??)
TCS schrieb:
Edit: @Sklemm: Gefährlich und schwere KV ist was anderes:
Oh, ähm sorry, man sollte auch richtig lesen. Naja, aber mal ehrlich, die schwere ist doch noch abwegiger als die gefährliche KV, oder? Also für die gefährliche könnte man sich ja noch weit aus dem Fenster lehnen und behaupten der Stuhl wäre das Werkzeug, aber schwer... also bleibende Schäden und abgetrennte Körperteile kann ich nicht erkennen.

my 2 cents
 
Geht nach meiner Meinung gar nicht, da ich ja schon den Vorsatz bezweifle, damit verträgt sich der 3. Punkt dann gar nicht und ein hinterlistiger Angriff oder ein Überfall ist auch was komplett anderes als gegen einen Stuhl zu treten (im Afffekt??)


habe ja geschrieben, dass man es vergleichen kann .. und es ist ein Angriff auf einen Schutzbefohlenen, wir dir jedes Schulam bestätigen
und Affekt? sie hat bewußt den Stuhl getreten, ein Affekt kann man das nicht nennen ...

aber wir schweifen nun irgendwie doch weit ab

Fakt ist, die Dame hat einige ihrer Pflichten verletzt, einige ihrer Aufgaben falsch versucht umzusetzen und hat dabei eine Körperverletzung wohl billigend in Kauf genommen

denn auch schon ohne dass der Fuß drunter ist, kann es einem Lehrer richtig Probleme bereiten
denn alleine die Lehne, die einem nach so einem Ruck in den Rücken knallt, kann mitunter sehr weh tun