Klassenarbeiten nach Zeugniskonferenz

umweltpolizeisb

Zirkelpopler
ID: 211681
L
21 April 2006
6.641
429
Hallo zusammen,
bei uns ist heute in der Lateinstunde eine kleine Dikussion aufgekommen über die englischarbeit, die wir bis heute noch nicht wiederbekommen haben.

Bei uns sind aber Montag die Zeugniskonferenzen und wir wurden uns nicht darüber einig, ob nun diese Arbeit gezählt werden kann oder nicht, da - wie die eine Seite behauptet - wir sie ja noch nicht zurückbekommen haben.

Kann diese Arbeit noch in die Wertung genommen werden oder ist das nicht möglich?

Grüße!

PS: Unser Gymnasium steht in NRW.
 
Arbeit

Hallo

Was hat der Rückgabetermin, mit der Wertung zu tun ?

Ihr habt die arbeit vor den Konferenzen geschrieben, ich gehe mal davon aus, daß sie auch schonbenotet sind (vor der Konferenz), also warum um Himmels willen, sollne die Arbeiten nciht zählen?

Ihr habt Probleme, wenn skeine gibt, amcht ihr euch welche.
 
Also ich würde es genauso sehen, dass die Arbeit mit gewertet wird da sie VOR der Konferenz geschrieben worden ist.

Klar gibt Ausnahmefälle wo vielleicht ein Schüler/in sagt "da passt nicht" und dementsprechend würde sich die Note ändern aber im Gesamtbild wirds wahrscheinlich nicht sooo viel ausmachen..es sei denn man springt von ner 6 auf ner 1.

Viel Erfolg noch ;)
 
Ich bin sogar der Meinung das die Note auch nach der Zeugniskonferenz noch geändert werden kann, wird zwar selten gemacht aber die Frage war ja obs überhaupt geht.
 
also in NDS ists so gewesen, das auch noten nach den Konferenzen noch verändert werden konnten (nach oben^^) :D

hatten das zT auch so, das wir Klausuren am Tag danach wiederbekommen haben und wenn wir dann nochmal Noten nachverhandelt hatten, hat der Lehrer es eben nochmal geändert..

und ansonsten allgemein zur Klausurrückgabe: Da gibts doch auch Fristen.. sind die eingehalten worden bisher?

LG
 
Ich habe das auch so in erinnerung, dass arbeiten die man nach der Zeugniskonferenz wiederbekommt nicht zählen (dürfen), bin mir aber nicht ganz sicher...
Frag doch einfach mal die Schulleitung?
 
Danke für die bisherigen Antworten.

Also ich weiss, dass bei uns Lehrer die Möglichkeit haben, die Noten später noch zu ändern, aber nur mit Rücksprache der Schulleitung.

Kesselchen sprach von einer allgemeinen Rückgabefrist von Klausuren - und da kann ich sagen: Wir haben die 1. Englischarbeit erst ~2 Monate später bekommen. (Geschrieben vor den Herbstferien, wiederbekommen vor Weihnachtsferien). Also wenn es da eine Frist gibt, kann ich mir vorstellen, dass diese mit 2 Monaten doch eher nicht eingehalten worden ist.

Also werde ich mich mal mit unserem Schulleiter unterhalten müssen, er wird sich da hoffentlich besser auskennen.

Grüße!
 
Kesselchen sprach von einer allgemeinen Rückgabefrist von Klausuren - und da kann ich sagen: Wir haben die 1. Englischarbeit erst ~2 Monate später bekommen. (Geschrieben vor den Herbstferien, wiederbekommen vor Weihnachtsferien). Also wenn es da eine Frist gibt, kann ich mir vorstellen, dass diese mit 2 Monaten doch eher nicht eingehalten worden ist.

Also ich meine das da mal in NDS folgendes gegolten hat:
Unterstufe: 3 Wochen (Keine Ferien, keine Krankheitszeit des Lehrers zählt) und dann halt die nächste Stunde müssen sie spätestens zurück sein
Kursstufe: 2 Wochen (selbe Einschränkungen)

Habe auf sowas früher nie geachtet, hab hier aber noch ziemlich viele Klausuren der Kursstufe liegen... alle Klausuren wurden binnen 2 Wochen zurückgegeben ;)

LG
 
Also ich meine das da mal in NDS folgendes gegolten hat:
Unterstufe: 3 Wochen (Keine Ferien, keine Krankheitszeit des Lehrers zählt) und dann halt die nächste Stunde müssen sie spätestens zurück sein
Kursstufe: 2 Wochen (selbe Einschränkungen)

Habe auf sowas früher nie geachtet, hab hier aber noch ziemlich viele Klausuren der Kursstufe liegen... alle Klausuren wurden binnen 2 Wochen zurückgegeben ;)

LG

Genauso war es bei uns auch.
Anzumerken ist: Der Lehrer kann einen formlosen Antrag ohne Begründung auf Verlängerung der Frist bei der Schulleitung stellen.