Hallo, undzwar weis ich gerade nicht warum, wieso man hier nicht nach dem Kalkulationsschema gehen kann.
Folgende Aufgabe:
Wegen der Konkurrenz von Warenhäusern kann ein GH für einen Artikel im Kleinmengenverkauf nur einen Nettoverkaufspreis von 99€ fordern.
Welcher Einstandspreis ergibt sich als Preisobergrenze, wenn im Verkauf mit 25% Handlungskostenzuschlag und 10% Gewinnzuschlag kalkuliert wird?
Meine Lösung währ jetzt die Rückwärtskalkulation:
BZP: 66,82
HKZ: 22,28 (25%)
=Selbstk: 89,10
Gewinn: 9,90 (10%)
=LVP 99,00
Meine Lösung währ also 66,82 €, diese ist aber falsch
Folgende Aufgabe:
Wegen der Konkurrenz von Warenhäusern kann ein GH für einen Artikel im Kleinmengenverkauf nur einen Nettoverkaufspreis von 99€ fordern.
Welcher Einstandspreis ergibt sich als Preisobergrenze, wenn im Verkauf mit 25% Handlungskostenzuschlag und 10% Gewinnzuschlag kalkuliert wird?
Meine Lösung währ jetzt die Rückwärtskalkulation:
BZP: 66,82
HKZ: 22,28 (25%)
=Selbstk: 89,10
Gewinn: 9,90 (10%)
=LVP 99,00
Meine Lösung währ also 66,82 €, diese ist aber falsch