Kalendermäßige Befristung nach Sachgrundbefristung möglich?

Benutzer-1170

abgemeldet
23 April 2006
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Guten Tag,

ich weis nicht genau ob ich in diesem Forum richtig bin, aber es erschien mir das passenste zu sein.

Ist es möglich, dass ein Arbeitnehmer, der derzeit Sachgrundbefristet angestellt ist (Grund: nach Ausbildung Verbesserung der Anstellungschance), nach Ablauf der Sachgrundbefristung nochmals kalendermäßig befristet wird (für die maxy. gesetzl. 24 Monate)?
 
Sofern der Grund stichhaltig ist, z.B. Schwangerschaftsvertretung, dann ja.
Es kommt halt auf die Begründung an.

gruss kelle!
 
Sofern der Grund stichhaltig ist, z.B. Schwangerschaftsvertretung, dann ja.
Es kommt halt auf die Begründung an.

Also die Sachgrundbefristung besteht momentan. Wurde im Anschluss der Ausbildung zur Steigerung der Übernahmechance abgeschlossen. Die Frage ist nun, ob danach jetzt eine kalendermäßige Befristung möglich ist.
 
Ich mag mich irren, aber darf eine Befristung - egal auf welcher Grundlage - nicht länger sein als 24 Monate?

Also 24 Monate minus Dauer Sachgrundbefristung = Dauer der möglichen Restfrist (Sofern es sich um ein und denselben Arbeitgeber handelt...)