Jurist anwesend ??

DarkStar_75

Member
ID: 139341
L
10 Oktober 2008
22
4
Hallo,

sagtmal... ist einer hier aktiv der mal den unteren Satz für nen Otto-Normal Verbraucher übersetzen kann ?!?! Irgendwie werde ich aus diesem satz echt nicht schlau aber mein innerstes sagt mir "Achtung da iss was faul". Falls sich jemand mit juristischen Sachen auskennt wäre es nett wenn derjenige das mal auseinanderklambüsert :)



Die Haftung für von XXX zu vertretenden Verzug, anfängliches Unvermögen und Unmöglichkeit ist auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbegrenzung gilt auch, wenn XXX eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt



vielen Dank, Gruß Mike
 
Bin zwar kein Jurist, aber ich sehe darin nichts schlimmes. Firma xxx versucht einfach, sich vorab gegen alle Eventualitäten abzusichern.

Interpretiere es mal wie folgt: Wenn Firma xxx zu spät liefert oder gar nicht liefern kann, haftet sie nur für den Schaden mit normal zu rechnen ist. Was bei Vorabüberweisung zum Bsp. entgangene Zinsen sein könnten.
Selbiges gilt auch bei Fahrlässigkeit für alle Pflichten aus dem Vertrag.

Ob man das so ausschliessen darf, müsste allerdings jemand im HGB nachschlagen. Ich würde mal vermuten, dieser Absatz ist ungültig.
 
es geht um eine kampagne die derzeit bei klamm läuft... da soll man pro klick(treffer) 49cent zahlen und wer die zahl hat (es geht bei 1 los und dann immer +1) bekommt das Gerät was angeboten wird... in diesem Falle eine X-Box 360