Ist sowas rechtsgültig?

CashButterfly

abgemeldet
1 Mai 2006
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Hab dies in einem Impressum neben den Angaben zur Person und dem disclaimer gefunden.

Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt

Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Seiten Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, bitten wir um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote.
Die Beseitigung einer möglicherweise von diesen Seiten ausgehenden Schutzrechts-Verletzung von Schutzrecht-Inhaberinnen selbst darf nicht ohne unsere Zustimmung erfolgen. Wir garantieren, dass zu Recht beanstandete Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden wir vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.

Meine Frage:
Ist man verpflichtet, den Betreiber vor einer Abmahnung über seinen Verstoß in Kenntnis zu setzen?

Grüsse
CashButterfly
 
Ein netter Versuch, sage ich mal ;) . Aber meiner Meinung nach nicht rechtsgültig.

Ist man verpflichtet, den Betreiber vor einer Abmahnung über seinen Verstoß in Kenntnis zu setzen?
Ich denke nein. Leider gibt es das Rechtsmittel der kostenpflichtigen Abmahnung, und ich habe noch nie davon gehört, dass man sich mit so einem Text vor den Kosten schützen kann. Wäre auch ja zu einfach.
 
Seh ich auch so. Dann wären ja sämtliche Abmahnvereine usw. brotlos.

Auf der site steht auch noch dieses:

Impressum
Gemäß § 28 BDSG widerspreche ich jeder kommerziellen Verwendung und Weitergabe meiner Daten.

Heißt das, wenn ich den link zu der site hier rein setzen würde, hätte ich seine Daten weitergegeben und gegen diesen § verstoßen, auch wenn ich sie nicht kommerziell nutze?

Der Dienst steht im Handelsregister und hat ne USt-ID-Nr.

Sieht alles sehr professionell aus.
Ist kein Paid4 Dienst, aber er wirbt für Paid4, speziell für Mailtauscher.
 
Impressum
Gemäß § 28 BDSG widerspreche ich jeder kommerziellen Verwendung und Weitergabe meiner Daten.

Hm... das würde ich jetzt so verstehen, dass er/sie/es sich gegen den Verkauf seiner Daten ausspricht, z.Bsp. für diversen Spam-Mist.
Alles weitere, wie den Link zu der Seite verteilen, sehe ich persönlich nicht als komerziell an (kostet uns als Leser ja nix :LOL: ).

Zu dem anderen
Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt
An sich ja eine gute Idee... wozu den komplizierten Weg gehen, wenn man sich auch direkt einigen könnte. Dies allerdings komplett auszuschließen, sehe ich wie Mone, als nicht rechtmäßig. (mein Empfinden als Laie)
 
Naja, wenn dort stehen würde, man darf seine Daten nicht zu komerziellen Zwecken verwenden "oder" sie dazu weitergeben, hätte ich es auch so verstanden.
Aber da steht ja ein "und". Das sind für mich 2 Paar Stiefel.
Mir ist schon klar, dass er es so gemeint hat, wie du es verstanden hast, aber korrekt ist das meiner Meinung nach nicht.
 
Zitat:
Impressum
Gemäß § 28 BDSG widerspreche ich jeder kommerziellen Verwendung und Weitergabe meiner Daten.

Kann man machen, ist aber sowieso mehr oder weniger verboten.

Zitat:
Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt

Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Seiten Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, bitten wir um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote.
Die Beseitigung einer möglicherweise von diesen Seiten ausgehenden Schutzrechts-Verletzung von Schutzrecht-Inhaberinnen selbst darf nicht ohne unsere Zustimmung erfolgen. Wir garantieren, dass zu Recht beanstandete Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden wir vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.

Kann man auch machen. Ob es etwas bringt, ist allerdings fraglich. Kommt sicher auch auf den Abmahngrund an.
Einerseits könnte es tatsächlich die Pflicht zur Kostenminimierung geben. Ich kenne das zwar jetzt nur in Verbindung mit Mahnkosten-> Einschaltung von Inkassofirmen, möglich ist es aber.

Wenn jemand jedoch gegen geltendes Recht verstlösst, muss ich den bestimmt nicht daraufhin aufmerksam machen, sondern melde das an die jeweiligen Stellen.

Anders könnte es evt. bzgl. des Wettbewerbsrechts geben, hier muss halt oft ein Gericht entscheiden, was erlaubt und was verboten ist. Die Teledoof und TK-Firmen im allgemeinen sind Paradebeispiele für "grenzwertige" Werbung.

Edit:

Hier stellt sich auch die Frage:
Anbieter betreibt meiner Meinung nach unlautere Werbung. Ich schreibe ihm, dass er dies lassen soll. Er reagiert nicht innerhalb von X Tagen.

Und dann? Je nachdem, wie dringend mir das ist, übergebe ich das meinem Anwalt. Kann er sich dann noch darauf berufen, dass er das ablehnt? ;)

Edit2:

Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden wir vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen

Dennoch.....? ;)
Das geht IMHO so nicht.
 
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