Inwx.de AGB

mahaju

Mahaju.de
ID: 218702
L
24 Juni 2006
492
17
Stimmt es, dass man bei https://www.inwx.de noch keine 18 Jahre alt seien muss, um eine DOmain zu registrieren? Ich habe mir die AGB durhgelesen, und da steht nichts davon.

Danke im Vorraus

MfG
Maurice

Ps: Die genehmigung meiner Eltern liegt vor ;)
 
INWX hat damit gar nichts zu tun. Die Registrierungsstellen (z.B. Denic) geben vor, ab wann du ne Domain registrieren kannst und das ist halt bei (fast) allen erst, wenn man geschäftsfähig, also volljährig, ist.
 
INWX hat damit gar nichts zu tun. Die Registrierungsstellen (z.B. Denic) geben vor, ab wann du ne Domain registrieren kannst und das ist halt bei (fast) allen erst, wenn man geschäftsfähig, also volljährig, ist.

ok, aber wo steht das den bei der denic? ich habe mir die DENIC-Domainbedingungen durchgelesen, und da stand nichts davon...
 
danke... und was heißt "wirksam vertreten"?

...heißt dass du auch eine Domain registrieren kannst, wenn deine Eltern dafür grade stehen, bzw. ihr Einverständnis dafür geben. Ich denke aber, dass du recht wenige webhoster finden wirst, die extra ein Kinder-Domainregistrierungsformular mit Platz für die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten zum download bereitstellen. ;)

Mein Tipp: Lass die Domain gleich von deinem Dad oder von nem älteren Kumpel registrieren. Wenn du dann eben Inhalte veröffentlichst, die in irgendeiner Form bedenklich sind, muss der Domaininhaber dafür haften. Aber solange du das nicht vor hast, gegen geltendes Recht zu verstoßen, sollte das ne Lösung sein (zumindest so lange bis zu 18 bist - dann kannst den Domain-owner auch auf dich umschreiben lassen)
 
hmm, irgendwie war das immer egal egal wann ich mir in den letzten 5 jahren eine domain geholt habe :ugly:
 
hmm, irgendwie war das immer egal egal wann ich mir in den letzten 5 jahren eine domain geholt habe :ugly:
Es gibt ja auch diesen schönen Satz "Wo kein Kläger, da kein Richter". Von daher führt das auch selten zu Problemen.

Wenn nun aber ein Minderjähriger einfach so eine Domain registriert hat und irgendein Volljähriger die jetzt unbedingt will, ist das mit ner kurzen Klage richtig einfach (es fehlt halt die Rechtsgrundlage für diesen Webhostingvertrag (nein, der Taschengeldparagraph passt da nicht)).
Und sobald die Eltern deswegen auch noch mit Stress bekommen, wirds daheim vermutlich richtig "lustig".

anddie
 
ja stimmt ^^ :D:D:D

ich werde meine mutter oder meinen vater fragen... aber die werden sowieso ja sagen, solange ich zahle ;)