Impressumspflicht auf privaten Homepages?

BseMoody

Well-known member
1 September 2006
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52
Hi Leute...

Ich habe heute folgende Email erhalten:

Hi,

Dein Impressum entspricht nicht dem deutschen Gesetz!

Ein Hinweis das man seine Adresse "aus Datenschutzgründen" nur auf anfrage mitteilt ist nicht statthaft da für jeden sofort und ohne umwege ersichtlich sein muss wer Verantwortlich mit einer Ladungsfähigen Adresse. Dies ist gesetz (§ 6 TDG 2001, § 10 MDStV) und kann unter keinem Umstand umgangen werden.
Einige Internetuser sind zwar der Aufassun das dies rein Private Homepages nicht betrifft, das ist jedoch Falsch.
Wer seine Daten nicht preisgeben möchte der darf keine Internetseiten veröffentlichen.

Daher fordere ich dich hiermit auf innerhalb von 7 Tagen ein gültiges Impressum zu veröffentlichen (Name, Anschrift, Kontaktmöglichkeit zur direkten Kontaktaufnahem wie Telefon oder Email) oder die Seite offline zu nehmen, andernfalls sehe ich mich gezwungen dies zu melden was mit erheblichen Kosten für dich verbunden sein kann (Nein, ich will/bekomme nichts dafür!)

Mit freundlichen Grüßen

Es stand genau dieser Text in der Email (kein Name usw.)

Meine Homepage ist ausschließlich privat und muss meiner Meinung nach KEIN Impressum aufweisen... kann mir dazu jemand etwas genaueres sagen???

PS: habe die Seite auf Grund der Email jetzt erstmal offline genommen, da ich keine Lust auf stress hatte.
 
Zudem sind nach der Gesetzesbegründung, was häufig nicht bekannt ist, auch solche Teledienste als geschäftsmäßig einzuordnen, die keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen, sofern sie auf Dauer angelegt sind. Dies bedeutet nach der hier vertretenden Ansicht im Klartext, dass auch eine private Internetseite im Einzelfall impressumspflichtig sein kann.

Quelle: https://www.internetrecht-im-netz.de/wp-print.php?p=46
 
Eine solche Nachricht habe ich auch schon bekommen. Ich habe Sie nicht weiter beachtet da mein Impressum angeblich unvolständig gewesen sei.
Bis heute habe ich nichts wieder davon gehört.

Das TDG (Teledienstgesetz) gibt es aber wirklich. Folgendes wird unter dem §6 behandelt:

Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten,
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
3. soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
5. soweit der Teledienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens 3-jährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25), die zuletzt durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr.L 184 S. 31) geändert worden ist, angeboten oder erbracht wird, Angaben über

a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,

6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes besitzen, die Angabe dieser Nummer.

Weitergehende Informationspflichten insbesondere nach dem Fernabsatzgesetz, dem Fernunterrichtsschutzgesetz, dem Teilzeit-Wohnrechtegesetz oder dem Preisangaben- und Preisklauselgesetz und der Preisangabenverordnung, dem Versicherungsaufsichtsgesetz sowie nach handelsrechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt.

Von Privaten Homepages kann ich da nichts erkennen.
Bei dem anderen Paragrafen steht in etwas das gleiche nur das das dort etwas aufgeschlüsselter wurde. Auch hier ist keine Spur von privaten Homepages zu erkennen.

Generell ist es Sinnvoll ein Impressum zu haben und auch aktuell zu halten. Erstmal ist das Werbung für dich als Person selber und zweitens weiß man in schwerwigenden Fällen (Zum Beispiel bei Problemen mit der Seite) wen man kontaktieren muss.

Ich selber gebe immer ein Impressum mit an...

Ich hoffe dir, wenn auch nicht richtig, wenigstens etwas geholfen zu haben.


MFG
Papenburger
 
und wenn man den Wortlaut mal ganz genau ließt:

Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

Naja habe meine Homepage jetzt vorerst offline genommen und werde eine Antwort dieser dubiosen Person mal abwarten...

Habe auch schon darüber nachgedacht ob er etwas anderes gesucht haben könnte (evt. Schwarzarbeit o.Ä.) da ich Homepages erstelle diese aber nur gegen Klammlose verkaufe und nicht für Geld...
Könnte sein, dass er ne Umsatzsteuernr. oder so sucht???

Grüße
Moody
 
Nö, ne Umsatzsteuer ID Nummer musst du nur angeben, wenn du eine hast.

Ihr dürft aber nicht nur Gesetzestexte sehen, sondern auch die dazugehörigen Urteile. Hier gibt es Mißverständnisse, was das "geschäftsmäßig" angeht, das darf nicht mit gewerblich verwechselt werden.

In einem hat der Schreiber aber Recht: Wer, aus welchen Gründen auch immer, seinen Namen nicht auf seine Seite setzen will, soll es ganz lassen.

Papenburger schrieb:
Da steht nur dass sie Impressumspflichtig sein kann. Nicht das sie Impressumspflichtig ist!

Das ist aber in der Quelle (Rechtsanwalt) recht gut erläutert, aber ich wiederhole es gerne noch einmal:

auch solche Teledienste als geschäftsmäßig einzuordnen, die keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen, sofern sie auf Dauer angelegt sind.

Ich lese da z.B. folgendes raus: Wenn eine Schulklasse für kurze Zeit die Bilder einer Klassenfahrt einstellt: Keine Impressumspflicht.

Wenn jemand dauerhaft eine private Page hat: Impressumspflicht.

Wenn jemand irgendwelche Banner oder andere Werbung drauf hat, sowieso. ;)
 
habe keine werbung drauf,
habe meinen namen drauf nur halt anschrift nur auf anfrage (ich meine soll jetzt auch nicht das problem sein die anschrift da hin zu schreiben...)

mich würde vorallem auch interessieren welche absichten diese person hat indem sie einen anschreibt, dass man kein impressum hat...
 
Nö, ne Umsatzsteuer ID Nummer musst du nur angeben, wenn du eine hast.

Ihr dürft aber nicht nur Gesetzestexte sehen, sondern auch die dazugehörigen Urteile. Hier gibt es Mißverständnisse, was das "geschäftsmäßig" angeht, das darf nicht mit gewerblich verwechselt werden.

In einem hat der Schreiber aber Recht: Wer, aus welchen Gründen auch immer, seinen Namen nicht auf seine Seite setzen will, soll es ganz lassen.



Das ist aber in der Quelle (Rechtsanwalt) recht gut erläutert, aber ich wiederhole es gerne noch einmal:

auch solche Teledienste als geschäftsmäßig einzuordnen, die keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen, sofern sie auf Dauer angelegt sind.

Ich lese da z.B. folgendes raus: Wenn eine Schulklasse für kurze Zeit die Bilder einer Klassenfahrt einstellt: Keine Impressumspflicht.

Wenn jemand dauerhaft eine private Page hat: Impressumspflicht.

Wenn jemand irgendwelche Banner oder andere Werbung drauf hat, sowieso. ;)

Das mit dem auf dauer klingt logisch, da die Seite ja immer mehr bekannt wird und irgendwann vielleicht ein großer Anlaufpunkt für Internetnutzer sein kann
 
habe keine werbung drauf,
habe meinen namen drauf nur halt anschrift nur auf anfrage (ich meine soll jetzt auch nicht das problem sein die anschrift da hin zu schreiben...)

mich würde vorallem auch interessieren welche absichten diese person hat indem sie einen anschreibt, dass man kein impressum hat...

Vielleicht hast du jemanden geärgert? Ich stöbere auch gerne in Impressen, aber nicht von privaten Seiten.

Wenn du kein Problem damit hast, schreibe halt die Adresse und ne emailadresse dazu.
 
email stand ja schon da ;)

würd neben anschrift usw. als impressumstext folgendes reichen?


Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV: Stefan Borchert
(Anschrift wie oben)

Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehme ich keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Desweiteren verlange ich , mir (dem Besitzer dieser Seite : s. oben) mitzuteilen, wenn Probleme und / oder empfundene Copyright-Verletzungen vorliegen sollten (welche mich, dem Seiten-Besitzer, betreffen) , woraufhin mir mindestens eine Frist von zwei Wochen gegeben werden muss, um entsprechend handeln zu können. **

** (Solange durch die Wartezeit kein Überproportionaler Schaden entsteht.)

reicht das so???
 
email stand ja schon da ;)

würd neben anschrift usw. als impressumstext folgendes reichen?


Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV: Stefan Borchert
(Anschrift wie oben)
Wenn dort deine vollständige Anschrift steht: ja.
Desweiteren verlange ich , mir (dem Besitzer dieser Seite : s. oben) mitzuteilen, wenn Probleme und / oder empfundene Copyright-Verletzungen vorliegen sollten (welche mich, dem Seiten-Besitzer, betreffen) , woraufhin mir mindestens eine Frist von zwei Wochen gegeben werden muss, um entsprechend handeln zu können. **

** (Solange durch die Wartezeit kein Überproportionaler Schaden entsteht.)
das kannst du zwar so reinschreiben allerdings ist dies nicht bindent und bei einer Copyright-Verletzung muss der Rechteinhaber diesen von dir dargestellten Weg nicht gehen.
Einfacher ausgedrückt: Wenn du ein Copyright verletzt kann derjenige dich sofort kostenpflichtig abmahnen. Er muss sich an deinen Zusatz nicht halten.
Und wirds auch in den Fall bestimmt nicht.

gruss
sprengi
 
mein prob ist dass ich net so nen ellen langen text da reinschreiben will und nur nen ganz kurze ausage dazu haben will... so in der art wie ich es geschrieben habe (nur wäre natürlich ganz nützlich wenn es bindend wäre :D )
 
Habt Ihr eigentlich schon mitbekommen, dass am 01.03.2007 das Telemediengesetz in Kraft getreten ist, welches diese Dinge jetzt regelt? Anscheinend nicht...

https://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html

§ 5 Allgemeine Informationspflichten

(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

1.
den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,
2.
Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
3.
soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
4.
das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
5.
soweit der Dienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25, 1995 Nr. L 17 S. 20), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31), angeboten oder erbracht wird, Angaben über

a)
die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
b)
die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c)
die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,

6.
in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer,
7.
bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber.

Da steht eigentlich alles Wissenswerte drin.

Marty
 
mein prob ist dass ich net so nen ellen langen text da reinschreiben will und nur nen ganz kurze ausage dazu haben will... so in der art wie ich es geschrieben habe (nur wäre natürlich ganz nützlich wenn es bindend wäre :D )
Als Betreiber einer Seite hast du die Pflicht dafür zu sorgen das dort kein Copyrights anderer verletzt werden.
Der Copyright-Inhaber hat dadurch das Recht dir bei einen Verstoss grundsätzlich eine kostenpflichtige Abmahnung zuzusenden. Und dies braucht er nicht vorher ankündigen.
Es gibt also keinen Text den man auf Seite stellen kann um dies zu verhindern.
Daher sollte man immer genau drauf achten was man auf seine Homepage stellt.
 
@Marty:
den gleichen Text habe ich oben doch schon gepostet. Daraus geht aber nicht hervor ab das ganze für Private Pages ebenso gillt...
 
ok dann brauche ich mich ja quasi nur von links anderer seiten distanzieren und mich als verantwortlichen eintragen...

dann müsste das ja schon reichen (hab sowieso keine copyrightverletzungen auf der hp (und hatte auch noch nie welche, da die sachen die auf die page kommen alle von mir persönlich stammen))
 
Habt Ihr eigentlich schon mitbekommen, dass am 01.03.2007 das Telemediengesetz in Kraft getreten ist, welches diese Dinge jetzt regelt? Anscheinend nicht...

https://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html



Da steht eigentlich alles Wissenswerte drin.

Marty

Aber sicher doch: https://www.klamm.de/forum/showpost.php?p=1248684&postcount=48

Inhaltlich hat sich aber, soweit ich das sehe, nichts geändert, es wurde

- das Teledienstegesetz (TDG)
- das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG)
- der Mediendienstestaatsvertrag (MDStV)

in einem Gesetz zusammengefasst, wobei dein link wohl wortwörtlich mit dem alten §6 TDG übereinstimmt.

Weitere Infos zum TMG:
https://www.telemedien-und-recht.de/