IHK Ausbildung

MisterSimpson

Simpsons Fan
ID: 50883
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20 April 2006
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Hallo habe mal ne Frage. Muss der Betrieb eigentlich einen Azubi nach der Lehre ein Jahr übernehmen wenn die Firma zur IHK gehört? Weil ich habe leider nichts gerade gefunden meine aber das es so sei.
 
Hallo habe mal ne Frage. Muss der Betrieb eigentlich einen Azubi nach der Lehre ein Jahr übernehmen wenn die Firma zur IHK gehört? Weil ich habe leider nichts gerade gefunden meine aber das es so sei.

Wer hat dir den diesen Bären aufgebunden? :biggrin:

Der einzige Berufsstand der übernommen werden muss und auch unkündbar ist, ist der Beamtenstatus (allerdings nicht wenn du dem Chef oder der Sekretärin das Pausenbrot klaust oder sonstwie kriminelle bzw. abnorme Handlungen begehst)

Und mit übernehmen ist hiermit einzig die Unkündbarkeit gemeint. (Gibt grad viele ehemalige Post- und Telekombedienstete die sich nach 4 Wochen- Crash-Kurs nun Fallmanager oder Kundenbetreuer schimpfen und in Wahrheit von jetztiem Metier keinen Plan haben... leider..)
 
Wenn Du die Prüfung nicht bestehst muss Dich der Betrieb bis zur nächsten Prüfung (meist 1/2 Jahr) weiterbeschäftigen.
 
Wenn Du die Prüfung nicht bestehst muss Dich der Betrieb bis zur nächsten Prüfung (meist 1/2 Jahr) weiterbeschäftigen.

Das war aber nicht gemeint. Er geht ja davon aus die Lehre beendet zu haben. Mit nicht erfolgreicher Abschlussprüfung stehst du im Anschluss ja immer noch in Ausbildung. Aber ist die Ausbildung erfolgreich beendet so kann der Betrieb seinen Auszubildenden einen Tag später vor die Tür setzen. Denn der "Vertrag" ist mit diesem Datum abgelaufen.
 
Siehe hierzu den Auszug aus dem BBiG:
BBiG 2005 § 21 Beendigung
(1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. Im Falle der Stufenausbildung endet es mit Ablauf der letzten Stufe.
(2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.
(3) Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.
ohne Gewähr
Mit dem Beenden der Ausbildung Endet auch das Verhältnis Azubi-Betrieb (Ausbilder) kann aber natürlich als Arbeitsvertrag fortgesetzt werden.