Hoster Pleite, neuer übernommen, zahlen?

Turbulence

Well-known member
ID: 77813
L
23 April 2006
663
48
Hallo,

vor paar Wochen ist ein Hoster Pleite etc. gegangen und ein neuer hat diesen übernommen. Beim alten Hoster hatte ich einen vServer und der neue hat die ganzen Kunden von alten Hoster übernommen und bietet nur Webspace an. Ich habe vom neuen Hoster, der Webspacen anbietet, einen Brief erhalten, dass ich den im Brief angegebenen Betrag bezahlen soll. So wie ich das sehe, muß ich Rechtlich nix bezahlen, da das alte Angebot nicht dem neuen gleich ist, oder? Wie soll ich mich da verhalten? Wie sieht es mit der Domain aus, wo der neue Hoster von alten übernommen hat, muß ich dann den Preis bezahlen? So wie ich das sehe, muß ich das neue Webspaceangebot nicht annehmen, aber die Kosten für die Domain? Würde mich auf Antworten freuen.

MfG

Turbulence
 
Haben Sie mit dem alten Provider oder mit dem neuen Provider einen Vertrag?

Ohne Vertragsbindung würde ich nichts zahlen und wenn möglich die Sache widerrufen. Ich nehme an, dass es um Internet-Werk und SunISP handelt?

Vergleichbare virtuelle Server gibts bei www.virtserver.de
 
Das ist ne Schwierige Sache. Man kann Verträge von Einzelpersonenfirmen nicht einfach so übernehmen.
Wenn doch, dann muss der Vertrag 100%tig so eingehalten werden, wie die Alten Partein dies hatten. Einfach ne Vertragsänderung bietet nen Sonderkündigungsrecht.

So hatten wir das vor einiger zeit. Das war die Aussage vom Anwalt von uns.

!!! Keine Rechtsberatung !!!

mfg

X Future Media
 
Danke für die schnelle Antwort. Mit dem alten Provider habe ich einen Vertrag gehabt. Die Kunden wurden auch nicht informiert, dass der alte Provider seinen Dienst eingestellt hat. Und ja, es handelt sich um Internet-Werk und SunISP.

MfG

Turbulence
 
Hi Turbulence,

ich kenne zwar nicht die genauen Details, aber äußere mich trotzdem mal dazu: Du musst meines Wissens nach keines von beiden, wobei ich an deiner Stelle nochmals die AGB deines alten Vertrages prüfen würde. Du musst normalerweise weder den Preis noch das Angebot akzeptieren. Gleiches gilt für die Domain(s). Gefällt dir der Preis oder die Leistungen nicht, dann ziehe zu einem anderen Hoster um. Da die Domains dein Eigentum sind, sprich wenn du als Inhaber dafür eingetragen bist, hat dieser keine Möglichkeit diese festzuhalten, weil du zum Beispiel die Zahlung verweigerst. Selbst löschen darf er diese nicht. Höchstens in den Transit geben, sofern möglich, oder equivalent dem Verfahren handeln.
Du bist keinen Vertrag mit dem neuen Hoster eingegangen, oder? Irgendeine Unterschrift geleistet, neue AGB akzeptiert? Wenn nicht, kannst du dir ja im Falle chronischer Langeweile noch die Arbeit machen, den neuen Hoster darüber zu informieren, dass es keine rechtskräftigen Vertrag zwischen ihm und dir gibt und er sich doch nochmal überlegen soll, ob er an seinen Forderungen festhält. Ansonsten Harre doch einfach der Dinge die da kommen.

Noch kurz angemerkt: Ich bin keine Rechtsberatung, daher sind die Aussagen hier auch nicht als solche zu bewerten. Im Zweifelsfall mal einen Rechtsanwalt kontaktieren und mal nachfragen. Eine Erstberatung ist, wenn ich mich nicht vollkommen Irre, sogar kostenlos.

Sich zu dem Thema die Rechtslage zu erlesen, wird wohl etwas umfangreicher werden. Ggf. wäre ein Forum, welches sich mit Vertragsrecht und dergleichen befasst, die bessere Anlaufstelle.

Trotzdem viel Glück, eventuell weiß ja der eine oder andere noch ein paar Punkte, die dir ggf. weiterhelfen.

Gruß Sven
 
Möchte mich erstmal bei euch für eure sehr Informative Beiträge bedanken. Ich werde dann mal dem neuen Hoster einen Brief schreiben und euch auf dem laufendem halten.

MfG

Turbulence
 
hi,

also wenn er nicht mehr die selben leistungen bringen kann oder die geändert wurden hast du sicherlich ein kündigungsrecht. wenn alles beim alten ist wird es schwer, denn du hast den vserver sicher mal bestellt und viele glauben es vllt nicht aber das ist rechtlich auch als vertrag gültig* zudem du ja bezahlt hast ;) also kannst du nicht sagen hat wer anders gemacht...

*solange der hoster die bestellung noch beweisen kann

grüße

ps: keine garantie auf richtigkeit, bin kein ra ;)
 
Ich sehe das ganz ähnlich wie sTyL3R. Wenn die gleiche Leistung zum gleichen Preis angeboten wird, bist du gebunden. Das scheint aber hier nicht so zu sein.

Also hast du selbstverständlich eine Recht auf außerordentliche Kündigung.
 
Ich kann die Ansichten von sTyL3R nicht teilen. Beispiel: Du schließt einen Vertrag mit Firma A ab. Diese wird von Firma B aufgekauft. Die alten AGB sagen aus das diese Grundlage für alle Verträge zwischen Firma A und dem Kunden sind. Da Firma B aber nicht Firma A ist, ändern sich die AGB zwangsläufig in einer Weise, welche der Kunde nicht akzeptieren muss, woraus sich sein Kündigungsrecht ergibt.

Wir haben vor längerer Zeit einen recht umfangreichen Kundenstamm von einem anderen Unternehmen übernommen. Durch die Übernahme egibt sich ein Sonderkündigungsrecht, da der alte Vertragspartner nicht mehr Leistungserbringer war, sondern wir. Der Kunde kann nict dazu gezwungen werden, uns als neuen Vertragspartner zu akeptieren. In unserem Fall haben wir die Leistungen exakt 1:1 weitergeführt und waren sogar ein wenig günstiger als der vorherige Anbieter. Trotzdem bestand das Außerordentliche Kündigungsrecht des Kunden, da wir als neuer Vertragspartner galten. Die Kunden wurden durch den alten Hoster angeschrieben und über die bevorstehenden Änderungen informiert. Ebenso wurden diese über das Recht den Vertrag zu Kündigen informiert. Wir haben zwar den Vertrag nahtlos übernommen und vorerst weitergeführt, da dies alles recht kurzfristig geschah, aber unsere Leistungen blieben vorerst unbezahlt, da wir keinerlei Anspruch auf Zahlung hatten, solange kein neues Vertragsverhältnis wirksam wurde.
Anders wäre es gewesen, wenn wir das Unternehmen übernommen hätten und dieses als Vertragspartner weiterbestehen würde. Dann hätten auch alle vertraglichen Verpflichtungen der Kunden weiterbestanden.

Also nochmal kurz zusammengefasst:
Der Kunde hat ein Kündigungsrecht und keinerlei Zahlungsverpflichtungen, wenn das Unternehmen seine Leistungen Fristlos einstellt / Leistungsunfähig wird oder der Kundenstamm an ein anderes Unternehmen, welches sich dann als neuer Vertragspartner anbietet, übergibt.
Das Recht besteht nicht, wenn das Unternehmen von dem Firmeninhaber / Gesellschafter verkauft wird und das Unternehmen selber lediglich einen neuen Inhaber erhält. Der Vertragspartner, in diesem Fall das Unternehmen, besteht weiterhin und erbringt vertragsgerecht seine Leitungen.

Gruß Sven