Hallo allerseits,
jetzt habe ich auch mal eine juristische Frage: Ich habe im Dezember 2005 ein Haus gekauft. Heute habe ich nun einen Brief vom damaligen Verkäufer im Briefkasten, der Geld für den Wartungsvertrag für die Heizung zurückhaben möchte. Im Kaufvertrag für das Haus steht aber nichts davon, dass ich damit einen Wartungsvertrag für die Heizung übernehmen würde. Bei der Feuerversicherung ist das klar gesetzlich geregelt, der Käufer übernimmt zunächst den bestehenden Vertrag, hat aber dann ein Sonderkündigungsrecht. Den Wartungsvertrag für die Heizung übernehme ich meines Erachtens aber nur dann, wenn das ausdrücklich vereinbart wird. Wenn das nicht der Fall ist, und der Vorbesitzer den Vertrag mit der Sanitär-Firma nicht kündigt, ist das sein Problem und nicht meins, oder?
jetzt habe ich auch mal eine juristische Frage: Ich habe im Dezember 2005 ein Haus gekauft. Heute habe ich nun einen Brief vom damaligen Verkäufer im Briefkasten, der Geld für den Wartungsvertrag für die Heizung zurückhaben möchte. Im Kaufvertrag für das Haus steht aber nichts davon, dass ich damit einen Wartungsvertrag für die Heizung übernehmen würde. Bei der Feuerversicherung ist das klar gesetzlich geregelt, der Käufer übernimmt zunächst den bestehenden Vertrag, hat aber dann ein Sonderkündigungsrecht. Den Wartungsvertrag für die Heizung übernehme ich meines Erachtens aber nur dann, wenn das ausdrücklich vereinbart wird. Wenn das nicht der Fall ist, und der Vorbesitzer den Vertrag mit der Sanitär-Firma nicht kündigt, ist das sein Problem und nicht meins, oder?