Ich hab da ein Problem.
Hab an der Haustür ein Handyvertrag abgeschlossen. Diese Typ, der für einen Vodafone-Shop einer Stadt ca. 150 km von meiner entfernt arbeitete, hatte ein ziehendes Gewerbe in einem gegenüberliegenden Lebensmittelmarkt. Er hatte wahrscheinlich so wenig Geschäfte abgeschlossen, und deswegen mal ein Abstecher ins Hochhaus gegenüber gemacht.
Auf jeden Fall kam der Typ am nächsten Tag, hat das Handy gebracht SIM eingelegt und Karte aktiviert.
Ich hab nach 10 Tagen alles zurückgeschickt, inklusive Kündigungsschreiben + Handy in OVP; also alles was ich bekommen habe.
Kündigung wurde nicht anerkannt, Bergründung des RA „Ein Widerrufsrecht stand Ihnen nicht zu, da ein Vertragsabschluss im Vodafone-Shop erfolgte“. - Ich wusste garnicht, dass ich in einem Vodafone-Shop wohne.
Nun wurde ich fristlos gekündigt und soll Schadensersatz in Höhe von nicht ganz 1.000 € zahlen. Ich möchte Stellung zu dem Schreiben des Anwalts beziehen. Daher würde ich gerne auf folgende Fragen noch eingehen.
So, jetzt meine Fragen.
1. Wenn ein Vertriebspartner wie der Typ von Vodafone vom Gewerbeamt die Erlaubnis bekommen hat, ein ziehendes Gewerbe wie dies im Lebensmittelmarkt zu betreiben, hat er dann auch gleichzeitig die Erlaubnis, an Türen zu klingeln?? Denn wie kommt der Anwalt darauf, dass ich den Vertrag in einem Vodafone-Shop in einer 150 km entfernten Stadt abgeschlossen habe!
2. Die Widerrufsfrist erlischt mit Aktivierung der SIM. Jedoch habe ich die SIM ja nicht aktiviert. Der Typ von Vodafone konnte die SIM nicht schnell genug aktivieren, also wollte er gleich sicherstellen, dass meine Widerufsfrist erlischt. Da stimtm doch was nicht. Übrigens können mein Bruder und ein Bekannter diese Vorgehensweise des Typs bestätigen, da diese in meiner Wohnung anwesend waren.
3. Sollte ich nun wirklich die Schadensersatzforderung leisten müssen, habe ich dann Anspruch auf Erstattung des Handys, da ich dies ja wie gesagt innerhalb der Widerrufsfrist zurückgeschickt habe. Normalerweise müsste ich ja dann noch ein Handy von dene bekommen oder sehe ich das falsch?
Schonmal vielen Dank, dass ihr euch hierfür Zeit nehmt.
vG
Thomas
Hab an der Haustür ein Handyvertrag abgeschlossen. Diese Typ, der für einen Vodafone-Shop einer Stadt ca. 150 km von meiner entfernt arbeitete, hatte ein ziehendes Gewerbe in einem gegenüberliegenden Lebensmittelmarkt. Er hatte wahrscheinlich so wenig Geschäfte abgeschlossen, und deswegen mal ein Abstecher ins Hochhaus gegenüber gemacht.
Auf jeden Fall kam der Typ am nächsten Tag, hat das Handy gebracht SIM eingelegt und Karte aktiviert.
Ich hab nach 10 Tagen alles zurückgeschickt, inklusive Kündigungsschreiben + Handy in OVP; also alles was ich bekommen habe.
Kündigung wurde nicht anerkannt, Bergründung des RA „Ein Widerrufsrecht stand Ihnen nicht zu, da ein Vertragsabschluss im Vodafone-Shop erfolgte“. - Ich wusste garnicht, dass ich in einem Vodafone-Shop wohne.

Nun wurde ich fristlos gekündigt und soll Schadensersatz in Höhe von nicht ganz 1.000 € zahlen. Ich möchte Stellung zu dem Schreiben des Anwalts beziehen. Daher würde ich gerne auf folgende Fragen noch eingehen.
So, jetzt meine Fragen.
1. Wenn ein Vertriebspartner wie der Typ von Vodafone vom Gewerbeamt die Erlaubnis bekommen hat, ein ziehendes Gewerbe wie dies im Lebensmittelmarkt zu betreiben, hat er dann auch gleichzeitig die Erlaubnis, an Türen zu klingeln?? Denn wie kommt der Anwalt darauf, dass ich den Vertrag in einem Vodafone-Shop in einer 150 km entfernten Stadt abgeschlossen habe!
2. Die Widerrufsfrist erlischt mit Aktivierung der SIM. Jedoch habe ich die SIM ja nicht aktiviert. Der Typ von Vodafone konnte die SIM nicht schnell genug aktivieren, also wollte er gleich sicherstellen, dass meine Widerufsfrist erlischt. Da stimtm doch was nicht. Übrigens können mein Bruder und ein Bekannter diese Vorgehensweise des Typs bestätigen, da diese in meiner Wohnung anwesend waren.
3. Sollte ich nun wirklich die Schadensersatzforderung leisten müssen, habe ich dann Anspruch auf Erstattung des Handys, da ich dies ja wie gesagt innerhalb der Widerrufsfrist zurückgeschickt habe. Normalerweise müsste ich ja dann noch ein Handy von dene bekommen oder sehe ich das falsch?
Schonmal vielen Dank, dass ihr euch hierfür Zeit nehmt.
vG
Thomas