hartz4? kindergeld? auszug?

hardstylezwerg

Ich bin Chucky
ID: 23257
L
1 Mai 2006
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80
Hey Leute :)

hab hier mal ein anliegen und zwar sitzt nen kumpel bei mir der zu hause ausziehen muss.. seine mutter hat kein platz für ihn da dort die 2 schwestern mitwohnen und der vatter zieht aus kosten gründen in eine kleinere wohnung..


Er ist 20 jahre alt.. hat keine lehre gemacht.. hat ein 400 euro job.. was kann er an unterstützung noch bekommen ? hartz 4 ? oder kindergeld ? weiss ja jemand was ihm zusteht ??

bitte um eure hilfe.

mfg der Zwerg

cmdr hat den Thread aufgeräumt. Hier geht es NUR um Gesetzesfragen. Und wer Gesetzesmöglichkeiten nutzt, KANN nicht unmoralisch handeln.
 
Hier gibts leider keine Beratung zum Sozialschmarotzen. (Hab ich auch schon probiert.)

Ich finde es ist ein großer Unterschied ob man Hilfe sucht, weil jemand nur Geringverdiener ohne anständige Ausbildung ist, oder man sagt, man hat kein Bock zu arbeiten weil andere sagen, die Lage in Deutschland sei so Scheiße.
Darüber solltest du mal scharf nachdenken...

@topic:
Arbeitsagentur wird definitiv die richtige Adresse sein für ihn.
Die können ihm dann evtl auch helfen ne vernünftige Arbeit zu finden, oder sogar ne Ausbildung.
 
Selbst mit 20 kann man sich noch beim Jugendamt Hilfe holen, und somit eine gute Beratung.
Die wissen ganz genau was ihm zusteht und was er alles bewegen kann.
Seine Eltern sind ja noch unterhaltspflichtig und so weiter.
Übrigens gib ihm mal den Tipp das man auf den Seiten "Meine Stadt", Newsletter für Lehrstellen anklicken kann. Speziell auf zukünftige Berufswünsche.
Vielleicht wäre das mal ein Start.
Und im Grunde die beste Basis für die Zukunft.
Eine Ausblidung ist megawichtig.

@iNeXtreMo
Du hast eine Ausblidung, gehst der auch nach, hast aber hier im Forum ganz glaubhaft vermittelt das Du danach nix machen willst. Das ist schon ein Unterschied *find*
 
Hey Leute :)

hab hier mal ein anliegen und zwar sitzt nen kumpel bei mir der zu hause ausziehen muss.. seine mutter hat kein platz für ihn da dort die 2 schwestern mitwohnen und der vatter zieht aus kosten gründen in eine kleinere wohnung..


Er ist 20 jahre alt.. hat keine lehre gemacht.. hat ein 400 euro job.. was kann er an unterstützung noch bekommen ? hartz 4 ? oder kindergeld ? weiss ja jemand was ihm zusteht ??

bitte um eure hilfe.

mfg der Zwerg


seit sommer gibts ne u25 regelung bei hartz iv. ein auszug aus der elternlichen wohnung muss sozusagen genehmigt werden, zb wegen ausbildung in einer anderen stadt oder misshandlung oder sowas. die arge kann da weiterhelfen. oder du googelst mal und findest dann seiten wie www.tacheles-sozialhilfe.de oder so...
 
Also ich denke mal, da wird er gar nichts bekommen.

Wenn er von den 400 € + Kindergeld nicht leben kann, dann muss er wohl daheim wohnen bleiben.

Selbst wenn die Mutter ihn rauswirft, dann muss sie ihn wieder aufnehmen. Dazu ist sie lt. den im Post über mir angesprochenen neuen Regelungen verpflichtet - und zwar so lange, bis er 25 ist.

Ich finde es übrigens sehr bedenklich, wenn jemand mit 20 noch keine Ausbildung hat und sich mit Jobberei über Wasser hält. Und nun braucht mir blos keiner zu kommen, dass es keine Lehrstellen gibt - das stimmt nämlich nicht! Es gibt mehr als genug Lehrstellen - da muss man seinen Hintern eben mal bewegen! Ich bin auch mit 16 ausgezogen, damit ich meine Lehre machen kann - 750 km von zu Hause weg - was Besseres hätt ich gar nicht machen können!
 
@Schnecke: Danke! Genauso ist es auch!

BTTopic: Mir fehlt hier auch eine Info warum der Bekannte keine Lehrstelle hat/hatte und/oder eine Berufsausbildung. Das er jobbt finde ich zwar gut, aber damit kann man nicht lange durchhalten (schon gar nicht auf dem Niveau).
Von dieser Info hängt nämlich auch ab was man raten soll. Es gibt einige Möglichkeiten um eine Lehrstelle zu finden oder wenigstens Weiterbildungen die einem dabei helfen können zu erlangen.
Mit der Wohnung sehe ich das wie rehhaile - das wird wohl nüx.
 
ne leider nur auf 400€ basis klar werden auch vollzeit stellen mal frei abder der andrang ist dementsprechend riesig
 
Der Typ ist 20 Jahre alt. Inwiefern hat er sich denn schon jetzt die volle Unterstützung der Gemeinschaft "verdient"?

Würde er studieren oder lernen wäre es sicher nicht falsch sich nach entsprechenden Möglichkeiten umzuschauen. Aber wenn er offensichtlich nicht will: warum soll der Steuerzahler für ihn aufkommen?


Bist du des Lesens mächtig?! Da steht doch dass er arbeitet, er aber zu wenig verdient um sich eine eigene Wohnung und den Rest, den man so zum Leben, brauch, komplett allein zu finanzieren!
Meiner Meinung nach steht ihm da auf jeden Fall Unterstützung vom Staat zu.
 
Meiner Meinung nach steht ihm da auf jeden Fall Unterstützung vom Staat zu.

Bis Mitte diesen Jahres war das auch so, aber nun ist das nicht mehr so. Er ist zu jung.

Viele Jugendliche haben Hartz4 genutzt, um mal eben auf Staatskosten von daheim auszuziehen und sich eine Wohnungseinrichtung zu finanzieren. Und da hatte man auch mit einem 400 € Job Anspruch drauf - aus dem von Dir genannten Grund - man kann sich ja damit gar keinen Lebensunterhalt leisten.

Aber da dem Staat das zuviel wurde, hat er diese Möglichkeit gekappt. Wer unter 25 ist und nicht aus eigenen finanziellen Mitteln von daheim ausziehen kann, muss daheim wohnen bleiben. Dafür bekommen die Eltern dann auf Antrag ne Beihilfe, aber wie gesagt - unter 25 Jahren ausziehen auf Hartz4 ist nicht mehr.
 
ich sach dir gleich.er wird nicht ausziehen dürften.solange er harz4 kriegt is sense mit ausziehen.er darf nichma rausgeschmissen werden weil sonst sein vormund die neue wohnung auch bezahlen muss.

bin in ner ähnlichen situation.

wenn dann muss er zum jugendamt und dort ein paar sehr gute gründe vorlegen denn die machen das dann mit der miete.das jobcenter macht das nichtmehr.

die hatte das nichma interessiert als ich gesagt hab das ich am 15.11 raus sein muss^^
 
er braucht kein Hartz 4 zum ausziehen , er hat hat Anspruch auf Kindergeld und Wohngeld damit kann er sich eigentlich schon ne Wohnung leisten oder zumindest in ne Wg ziehen

wobei er natürlich in der Wg möglicherweise kein Anspruch auf Wohngeld mehr hat

edit: Natürlich haben den Anspruch auf das Kindergeld ursprünglich seine Eltern, aber es sollte wohl machbar sein ihn das das zukommen zu lassen, wenn er nun alle seine Kosten selbst trägt
 
Zuletzt bearbeitet:
Doch in einer Wg hat er erst recht Anspruch drauf, denn die Kosten fallen natürlich meist geringer aus, als wenn er alleine dort wohnt.

So durfte heute Alg2 beantragen und wurde direkt in ne Fördermaßnahme gesteckt *lol* Naja war ja eh klar:)
 
Öh nö, wenn er es sich mit seinem Geld trotzdem nicht leisten kann, bekommt er es eher bezahlt, je höher die Kosten umso eher muss der Jung zu Hause wohnen bleiben!
 
ER kann sich eine angemessene Wohnung suchen.
Je nach Stadt ist das unterschiedlich.
So max 300 EUR kalt / 400 EUR warm.
Dazu bekommt er 325 EUR Hartz4 Unterhalt
Von seinem 400 EUR Job kann er die ersten 100 EUR behalten.
Vom Rest nur 20%.
 
Öh nö, wenn er es sich mit seinem Geld trotzdem nicht leisten kann, bekommt er es eher bezahlt, je höher die Kosten umso eher muss der Jung zu Hause wohnen bleiben!


O.K ich sehe du weißt überhaupt nicht wie Wohngeld funktioniert :p

Wenn man im Verhältniss zu seinen Einkommen relativ viel Miete bezahlt bekommt man nen Teil seiner Miete bezahlt und umso höher die ist umso mehr bekommt man bezahlt,... natürlich gibts da auch Grenzen


ER kann sich eine angemessene Wohnung suchen.
Je nach Stadt ist das unterschiedlich.
So max 300 EUR kalt / 400 EUR warm.
Dazu bekommt er 325 EUR Hartz4 Unterhalt
Von seinem 400 EUR Job kann er die ersten 100 EUR behalten.
Vom Rest nur 20%.

da steht doch er ist ist unter 25, also bekommt er gar nichts
 
2 Sachen...

1. Hab ich vergessen Kindergeld...kriegt er solange er bis 25 wenn er eine Ausbildung such. Einfach zu eurem BIY gehen und sagen HALLO! Ich such ne Ausbildung.


2. Das er gar nichts kreigt stimmt nicht. Du beyiehst dich auf ein Gesetz welches sich nicht auf Leute in einer Notlage bezieht.
Stell dir vor eine Tochter kommt mit 18 nach Hause und ist Schwanger...krieg blaues Auge gekloppt und wird raus geworfen. Natr[lich bekommt die alles.

2 Dinge sind zu beachten...

1. Sich auf eine Notlage berufen...wenn mir nicht geholfen wird...
2. NIE vergessen das du von den Leuten vor dir etwas willst. Nett und freundlich sein, einen guten Eindruck machen. Dann wird dir geholfen. Teilweise sind die Sachbearbeiter froh normale Menschen vor sich zu haben. Ausserdem...NIE VERGESSEN DU WILLST WAS VON DENEN...LIEB SEIN!
JEDER SACHBEARBEITER HAT EINEN EIGENEN SEHR GROSSEN ERMESSENSSPIELRAUM!!!
 
Stell dir vor eine Tochter kommt mit 18 nach Hause und ist Schwanger...krieg blaues Auge gekloppt und wird raus geworfen. Natr[lich bekommt die alles.

Ja ja... sie bekommt das alles dann aber nur, weil da ein unschuldiges Baby mit reingezogen wird - das hat dann ganz andere Prioritäten.


1. Sich auf eine Notlage berufen...wenn mir nicht geholfen wird...

Der Betroffene ist doch in gar keiner Notlage. Er sitzt mit 20 noch bei Mama daheim und hat keine Stelle gefunden. Das kotzt die Mutter natürlich an und sie will ihn loswerden.
Doch das ist keine Notlage. Das ist das normale Leben.

Hier wird doch eindeutig nur nach Möglichkeiten gesucht, Geld vom Staat zu bekommen, auf das man keinen Anspruch hat.

Ich frage mich echt, wo Eure Moral geblieben ist.
Man muss sich doch mit 20 absolut beschissen vorkommen, wenn man auf diese Art und Weise zu Geld kommen will/muss.
Wo bleibt denn da das Gefühl, dass man dann eben die Zähne zusammenbeißen muss und sich mit der Mutter arrangieren bis man eine Vollzeitstelle gefunden hat?

Ich würde mich in Grund und Boden schämen, wenn ich in der Situation wäre - und bevor ich dann zum Amt latschen und betteln würde, würde ich mich mit meiner Mutter gutstellen und notfalls auf ihrem Sofa pennen.
 
2. Das er gar nichts kreigt stimmt nicht. Du beyiehst dich auf ein Gesetz welches sich nicht auf Leute in einer Notlage bezieht.
Stell dir vor eine Tochter kommt mit 18 nach Hause und ist Schwanger...krieg blaues Auge gekloppt und wird raus geworfen. Natr[lich bekommt die alles.

2 Dinge sind zu beachten...

1. Sich auf eine Notlage berufen...wenn mir nicht geholfen wird...

also wenig Platz in der Wohnung ist nicht wirklich ne Notlage, er hat vorher auch in ner Wohnung gewohnt und warum soll das auf einmal nichtmehr gehn ?

Wenn er in der Wohnung vom Vater gewohnt hat und der sich aus Kostengründen verkleinern muss dann sollte eher der Vater Hartz 4 beantragen oder bissl Geld einsparen

Also solche Regelungen sind ja extra für Leute gedacht die sich in ner wirklichen Notlage befinden, das wird zum Hohn wenn sich jetzt jeder mit nen kleinen Problemchen als Notfall darstellt :roll:


cmdr schrieb:
cmdr hat den Thread aufgeräumt. Hier geht es NUR um Gesetzesfragen. Und wer Gesetzesmöglichkeiten nutzt, KANN nicht unmoralisch handeln.

den Satz empfinde ich als den reinen Hohn, es gibt Zig Gesetzesmöglichkeiten die man ausnutzen kann und die garantiert unmoralisch sind