Handyvertrag außerordentlich gekündigt.. folgen ??

Hallo. Nein der Zahlungsverzug ist noch nicht beglichen, ist einfach zuviel.. da ich momentan arbeitslos bin schaff ich das nicht. Außerdem ist das nicht die einzige Rechnung die offen ist, um es mal sanft auszudrücken..
Überlegt man sich aber auch vorher, ob man telefoniert wenn man keine Kohle hat. Und offensichtlich hast du sehr viel telefoniert oder SMS geschrieben.[/QUOTE]Du solltest lernen mit Geld umzugehen und daher fände ich es nur ok, wenn du das Laptop zurückgeben müßtest. Rechtlich gilt das, was du unterschrieben hast.
 
Zitat aus 123recht.net zum Thema

die Forderung nach den zu erhebenen Grundgebühren für die Mindestlaufzeit nach einer außerordentlichen Kündigung ist seitens der Vertragsanbieter üblich.

Diese Form des Schadensersatzes ist, sofern die außerordentliche Kündigung rechtmäßig erfolgte, bereits gerichtlich mehrmals anerkannt worden.

Die Rechtmäßigkeit der außerordentlichen Kündigung hängt einerseits von den gesetzlichen Voraussetzungen aus § 314 BGB, andererseits von den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters und deren Wirksamkeit ab.

Ergo, da die Kündigung offensichtlich zurecht erfolgte, ist die Rechnungsstellung der restlichen Grundgebühren absolut in Ordnung.

Fraglich vielmehr ist die Rücksendung der Prämie, also des Laptops. Hier ist die AGB des Anbieters ausschlaggeben, welche Aussagen über die Schadensersatzhöhe macht.
 
Hallo. Nein der Zahlungsverzug ist noch nicht beglichen, ist einfach zuviel.. da ich momentan arbeitslos bin schaff ich das nicht. Außerdem ist das nicht die einzige Rechnung die offen ist, um es mal sanft auszudrücken.. Mich hat halt nur Interresiert ob die ernsthaft den Laptop zurückfordern können, wenn ich den Vertrag ja so oder so noch erfüllen muss, und das ohne Leistungen zu bekommen. Kann euch ja gerne mal den Brief einscannen..

Mit 19 bereits verschuldet? :roll: naja egal.
Was du auf jedenfall tun solltest: Setz dich mit "Thephonehouse" in verbindung. Biete denen eine Ratenzahlung an (diese sollte dann aber schon höher liegen als die eigentliche grundgebühr). So bekommst die karte zwar nicht wieder entsperrt (bei deinen rechnungen wohl auch besser ;) ), aber es kann helfen, dass die das nicht an ihre rechtsanwälte abtreten... :) So als kleiner hinweis: mich hat nen betrag von 300 euro bei denen im endeffekt ca. 600 € gekostet. Also setz dich rechtzeitig mit denen in verbindung, kann sonst nur teurer werden, als es ohnehin schon is. ;)