Handy per Post erhalten aber garnicht bestellt.

Nina_Live

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10 Juli 2008
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Hallo

ich habe am Smastag morgen ein Paket von Hermes Versand bekommen.
Ich habe das Paket sofort nach erhalt geöffnet. Im Paket war ein Nokia 6610i drin, obwohl ich das garnicht bestellt hatte, ich habe dann im Telefonbuch nach dem Absender gesucht und ihn sofort angerufen.

Er meinte es läge ein Fehler vor, er hat das Handy über das Auktionshaus Ebay verkauft und das Gerät sollte eigentlich an eine andere Adresse gehen.

Wir haben es dann so aus gemacht das ich ihm das Gerät zurück schicke.

Da ich am Wochenende grossen Besuch hatte habe ich das Handy einfach auf den Schrank gelegt. Und mein Sohn muss das Handy wohl vom Schrank genommen haben, denn abends fande ich das Handy im Pool wieder und nun ist es defekt.

Jetzt macht mich der Verkäufer voll fertig das ich ihm alles bezahlen muss.

Wie sieht es aus muss ich oder nicht????? Denn hätte er die richtige Adresse genommen wäre das Handy ja nie bei mir gelandet und auch nicht kaputt gegangen.

Weiss nun wirklich nicht mehr weiter.
 
Hallo

daran habe ich auch schon gedacht aber ob die den vollen Preis übernehmen?

Aber ob die so lange warten wird glaube ich nicht die hat ja heute sicher schon 5 mal bei mir angerufen.

Nina
 
also aus meiner sicht ein fall für die haftpflicht versicherung, wenn du einen guten willen hast.

ansonsten: wie es mit der rechtslage aussieht, kann ich dir so nicht sagen, falsch versendete pakete sind eigentlich schuld des verkäufers... der hat den fehler gemacht und hättest du es im müll geschmissen, wäre es deine sache. so würde ich es zumindest sehen... wenn es an dich adressiert war, geht es in deinem dauerhaften besitz über, wenn es nicht anders geregelt ist vorher (bsp, leih-dvd´s).

edit: guck mal hier: https://www.123recht.net/Ware-aus-Auktion-an-falsche-Adresse-geliefert-!!!-was-nun-__f64101.html
 
sollte das über mir ein erhaltenes Renommee sein, darf ich dich dezent auf den zugehörigen Heulthread Renommee :: Diskussionen und Smalltalk verweisen :)

Ansonsten würd ich mich einfach drum kümmern dass deine Haftpflicht den Schaden übernimmt, dem Verkäufer das auch genauso mitteilen und deinem Sohn mal ein paar ganz andere Takte erzählen :mrgreen: Weil das haarsträubenste an der ganzen Sache find ich halt immer noch dass dein Sohn einfach so (hoffentlich?) verschlossene Pakete von Schränken runterholt, damit spielt und in den Pool schmeißt :roll:
 
Hallo

das Paket war doch überhaupt nicht mehr zu, hättst du oben meinen Text gelesen hättest du es gewusst:)

Das Paket war offen und das Handy lag daneben.
 
Ich habe durchaus alles gelesen, ich hatte nur gedacht dass du das Handy wenigstens schonmal wieder ins Paket gepackt hättest (weil du wolltest es ja wieder losschicken). Erklärt übrigens immer noch nicht warum dein Sohn mit Handys am Pool spielt.
 
Hallo

mein Sohn ist gerade mal 7 Jahre alt er hat es gesehen und mit genommen.
Ich warte jetzt erstmal ab was der Verkäufer schreibt.

Habe nun mal die Auktionsunterlagen angefordert.
 
Soweit mir die Rechtslage bekannt ist (und ich bin kein Anwalt, das ist also keine Rechtsberatung, sondern nur mein Kenntnisstand ;)), bist du verpflichtet, falsch zugeschickte Post (also auch Pakete) mindestens 10 Jahre lang unversehrt zu archivieren.
Meldet sich der Absender nicht binnen dieser Zeit, geht der Inhalt in deinen Besitz über.

Insofern also tatsächlich ein Fall für die Haftpflicht. Zahlt die nicht, wirst du wohl in den sauren Apfel beißen müssen.
 
Soweit mir die Rechtslage bekannt ist (und ich bin kein Anwalt, das ist also keine Rechtsberatung, sondern nur mein Kenntnisstand ;)), bist du verpflichtet, falsch zugeschickte Post (also auch Pakete) mindestens 10 Jahre lang unversehrt zu archivieren.
Meldet sich der Absender nicht binnen dieser Zeit, geht der Inhalt in deinen Besitz über.

Insofern also tatsächlich ein Fall für die Haftpflicht. Zahlt die nicht, wirst du wohl in den sauren Apfel beißen müssen.

Ich kenne das auch so aber mit 2 nicht mit 10 Jahren man hätte ich doch im Fach "Recht" besser aufgepasst :biggrin:
 
Soweit die Rechtslage mir bekannt ist, bist du bei kommerziellen Falschsendungen nicht zur Herausgabe verpflichtet, nach der letzten BGB-Novelle imho nichteinmal zur Aufbewahrung. Allerdings bin ich nicht sicher, wie es ausschaut, wenn definitiv klar ist, dass du nicht der Empfänger bist.
https://dejure.org/gesetze/BGB/241a.html
 
einfach abwarten und in Ungewissheit warten ob er rechtliche Schritte einleitet mag vielleicht manchen Menschen Ok vorkommen, aber ich denke das ist das Dümmste was Du machen kannst- natürlich auch in moralischer Hinsicht

für sowas ist man haftpflichtversichert, melde denen das und sag dem Verkäufer das auch, damit er sich beruhigen kann ;)
 
Hallo

so hab dem Verkäufer nun 19,99€ bezahlt denn soviel wollte er bei ebay nur haben:))))))))))))

Und sache ist vergessen
 
würde es trotzdem der haftpflicht melden, denn bekommste das geld vllt wieder raus!

gruß
 
Ich hätte den Verkäufer an meinen Nachwuchs verwiesen, dieser hat schliesslich den Schaden verursacht :D

Wenn Dein Sohn von Deiner Haftpflicht (Familienversicherung) abgedeckt ist, zahlt die den Schaden, sonst zahlt sie ihn nur, wenn Du Deine Aufsichtspflicht verletzt hast.

Marty
 
Warum hast Du es überhaupt gemeldet? oO
Wenn ich was geschickt bekomme und es kost nix >> PRIMA! :)
 
ist genau sowas wen man für den nachbarn ein paket annehmen soll, mit der unterschrift soll man dann haften.
wen ich nichts bestellt habe nehme ich es auch nicht an = keine schwierigkeiten !
und so verfahre ich immer, auch wen der postbote dann böse ist, was mir egal ist, den hafte nicht für sachen der anderen.
würde es auch nicht wollen das meiner meine pakete annimmt, ausser bin im urlaub und lasse das eine person meines vertrauens machen.
( und komischerweise sind meine auch immer verschwunden, wen mir was zu geschickt wurde. )
 
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