Handelsregistereintrag

27o8

abgemeldet
2 Mai 2006
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Hi,
kann ich als selbstständige Einzelperson, keine Gesellschaft etc. einen Eintrag ins Handelsregister vornehmen? Ziel des ganzen ist es einfach das ich mich bei diversen Firmen nicht als Person sondern als Firma mit Firmenname anmelden möchte, da es anders manchmal nicht geht. ;)

Schonmal Danke!

Gruß
Gremlin
 
Danke für deine Antwort. Jetzt heist es gut überlegen ;) auf eine Bilanzierung hab ich nämlich eigentlich keine Lust :p gibts da auch nen Weg ohne Bilanzierungspflicht?
 
Okay dann muss ich es mir nun sehr gut überlegen ob ich das mache. Dachte nur es gäbe da auch wieder sowas wie Freibeträge oder so bis zu denen man keine Bilanz erstellen muss.

Selbst ne Bilanz erstellen ist denke nicht schwer oder? Ich könnts natürlich auch meinen Steuerberater machen lassen aber das kostet dann auch wieder nen Haufen Geld :-?.

Gibts noch andere wichtige Sachen die ich beachten muss wenn ich mich als e.K. eintragen lasse!?

Gruß
Gremlin
 
Du bist auch als nicht eingetragener Kaufmann verpflichtet zu bilanzieren, wenn dein Jahresgewinn 30.000€ übersteigt, ansonsten kannst du an Stelle der Bilanzierung auch die EÜ-Rechnung wählen. Bei sehr kleinem Umfang der Geschäftstätigkeit hält sich der Aufwand zwischen Bilanzierung und EÜ-Rechnung die Waage. Allerdings kommen auch für die EÜ-Rechner immer mehr zu beachtende Sonderregelungen dazu und der Mehraufwand zur Bilanz ist gar nicht mehr soooo groß. Bei der Bilanzierung macht der Unterschied zwischen Handels- und Steuerbilanz noch den größten Unterschied.

Tja und was musst du beachten? Als Unternehmer muss man so viel beachten, dass mir als einziger wirklicher Unterschied nur die Beachtung des HGB einfällt.

Selbst ne Bilanz erstellen ist denke nicht schwer oder?
Die Aussage ich relativ. Kommt auf deine Vorkenntnisse an. In der Einkommensteuererklärung kann man schon sehr viel falsch machen und die Bilanz ist nicht anders, nur dass es auch gleich um viel größere Summen gehen kann.
Als Vergleich könnte man sich vorstellen, dass ein Fahrschüler in der ersten Stunde mit dem Auto auf die Autobahn geschickt wird. Könnte möglich sein, dass alles gut geht, wahrscheinlicher ist aber ein gewisses Chaos. Naja und die Bilanz ist dann gleiches Szenario mit einem voll beladenen 40-Tonner. Kann auch alles gut gehen, wenn aber was passiert, dann richtig ;)
 
Naja, ich würde lieber nach BGB handeln als nach HGB :)
Kommt drauf an, was du machst, aber Kontroll- und Rügepflichten usw. machen da schon was aus :)