Haftungsschausschluss bei der selbstständigen Arbeit

chris88

Mitelloser Nutzer
ID: 99260
L
18 Mai 2006
251
9
Hallo zusammen,

ich arbeite auf eigene Rechnung, also selbstständig als Rettungsschwimmer in einem Freibad.
Jetzt ist es aber so, dass ich keinen Arbeitsvertrag habe, damit auch die Haftung bei eventuellen Unfällen nicht geregelt ist. Daher bin ich auf der Suche nach einem Schriftstück, welches es ja sicherlich schon als Vordruck im Internet gibt, um mich von der Haftung auszuschließen und ggf. auf die Betriebliche Haftung zu verweisen.
Könnt ihr mir helfen, solch ein Dokument zu finden? :)

Dankö
 
Also ich glaube nciht das du so ein Dokument finden wirst im Internet. Mir stellt sich auch die Frage ob du wirklich Selbständig Tätig bist. Ddafür müssen mehrere Voraussetzungen gegeben sein.

Nur auf eigene Rechnung langt da nicht. Bist du z.B. nur bei einem Freibad tätig oder bei mehreren ?

Denn sonst könnte es sich hierbei eher um eine Scheinselbsändigkeit handeln, was wiederum im grunde ein Arbeitsverhältnis ist.

vielleicht olltest das mal Prüfen.
 
Da du der verantwortliche Rettungsschwimmer bist, liegt die Haftung wahrscheinlich erst mal bei dir!

Tip: Da du selbstständig bist, würde ich dir empfehlen eine Haftpflichtversicherung / Unfallversicherung :think: abzuschließen (nagelt mich jetzt nicht fest denke aber die gibt es auch für Selbstständige, bin selber Angestellter daher :think:), die Verantwortung liegt dann zwar immer noch bei dir aber im schlimmsten Fall bist du wenigstens finanziell nicht ruiniert (aber das Kleingedruckte beachten ;))! Denke mal das du die komplette Haftung nicht abwälzen kannst!

Wenn es keine schriftlichen Auftrag für deine Tätigkeit gibt (ein Arbeitsvertrag ist ja nicht möglich) solltest du vielleicht erstmal mit deinem Auftraggeber reden und deinen Tätigkeits.- /Verantwortungsbereich schriftlich regeln!

Als dein Auftraggeber würde ich Dir nicht so ohne weiteres ein Papier abzeichnen, das dich von der Haftung befreit, den letztlich bist du jetzt für die Leute am und im Becken verantwortlich und nicht der Büromitarbeiter/Geschäftsführer, der dir den Auftrag erteilt hat, denke mal der muß nur noch prüfen ob du deinen Job auch zuverlässig machst und die nötigen Qualifikationen besitzt (alles ohne Gewähr)!