Schloesser33
EXTREM STROMSPARER
- 30 April 2006
- 3.342
- 210
Viele sind wohl noch über die Eltern mitversichert. Wer weiß, wie alt die Verträge sind...
Deshalb: nachschauen in den Bedingungen und man weiß es sicher.
Marty
wenn man eine eigene Wohnung hat ist es essig mit "noch über die Eltern mitversichert"
wie gesagt, habe meine Mutter noch nicht erreicht, ich werde da nachfragen ab wann es diese klausel nicht mehr gab.
Prinzipiell gebe ich Dir aber recht, es kommt immer auf die Vertragsbedingungen an, das ist aber nicht nur bei der Haftpflicht so.
Wenn ich z.B. versuchen würde die Kopftrommel meines Videorekorders mit hilfe eines Stechbeitels oder Schraubendrehers zu "reinigen" bekomme ich den Schaden bezahlt.
Oder z.B. Elementarschäden, ich bekomme sowas beglichen ( ohne einen cent mehrkosten )
Gerade wenn es um versicherungen geht ist das feld der "möglichkeiten" fast grenzenlos.
Das hilft dem Threadstarter aber wenig.
Dem hilft im konkreten fall nur der gang zum Anwalt