Haftpflichtversicherung für Schäden in einer Mietwohnung?

Bundeshoernchen

Well-known member
28 April 2006
69
7
Hi,
wir wollen jetzt in zwei Wochen umziehen und eigentlich lief auch alles glatt, bis der Vermieter vor einer Woche die Wohnung angeschaut hat und der Meinung war, dass wir Türen und irrgendwelches anderes blabla beschädigt hätten.
Nun hat er gemeint, dass wir das über unsere Haftpflichtversicherung laufen lassen sollen, damit er an seine Kohle kommt.
So weit so gut, die Versicherungsfrau war vorhin da und meinte direkt, dass die Versicherung nur für Schäden haftet die ein Dritter durch uns hat und die Wohnung zum Zeitpunkt der Entstehung der Schäden praktisch uns gehörte (obwohl gemietet).
Nun frage ich mich ob das rechtens ist, oder die Versicherung sich einfach nur drückt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Meine Freundin hat vor anderthalb Jahren mal unser Klo geschrottet, das hat die Versicherung bezahlt. Allerdings hatten wir Haftpflicht und Hausrat beim selben Anbieter und ich weiß jetzt nicht, welche Versicherung zuständig war.

Achja, auch ne Mietwohnung.
 
...und die Wohnung zum Zeitpunkt der Entstehung der Schäden praktisch uns gehörte (obwohl gemietet).

Das ist schlicht und einfach falsch. Die Wohnung hat euch nicht gehört- der Eigentümer ist und bleibt der Vermieter- ich würde sagen, die drücken sich nur. Wozu soll man sonst eine Haftpflichtvers. abschließen, wenn sie da nicht greift- so ein quatsch.
 
Ehm ... für Mieterschäden kommt doch die Hausratsversicherung auf ... und nicht die Haftpflicht *am Kopf kratz*
Auf jedenfalls bei uns isses so...
 
Ehm ... für Mieterschäden kommt doch die Hausratsversicherung auf ... und nicht die Haftpflicht *am Kopf kratz*
Auf jedenfalls bei uns isses so...

Naja- es kommt drauf an, wo der Schaden ist. Hausrat sind die beweglichen Sachen (alles was man aus der Wohnung tragen kann)- wie z.B. bei Diebstahlt. Haftpflicht denkt das Andere ab, wie z.B. Wasserschäden und so...
Aber so 100% ig kenn ich mich da auch net aus ;)
 
Ehm ... für Mieterschäden kommt doch die Hausratsversicherung auf ... und nicht die Haftpflicht *am Kopf kratz*
Auf jedenfalls bei uns isses so...

soory, FALSCH ! Habe gerade mit meiner Mutter telefoniert ( die macht sowas Hauptberuflich )
Für schäden die durch den Mieter endstanden sind ist die Haftpflicht zuständig !

Die Hausrat ist NUR für Deinen eigenen Hausrat zuständig, zum Hausrat gehören GENERELL KEINE fest eingebauten sachen wie z.B. Türen, Toiletten, Duschen, Badewannen, auch FEST verlegter Teppich gehört nicht dazu !
 
das die nicht zahlen, ist schon richtig

denn die beschädigungen an türen und co sind eine abnutzung an der mietsache, hier die wohnung
dafür hat der mieter gerade zu stehen
wäre mir auch neu, dass für abnutzung eine versicherung einspringt
 
Das ist schlicht und einfach falsch. Die Wohnung hat euch nicht gehört- der Eigentümer ist und bleibt der Vermieter- ich würde sagen, die drücken sich nur. Wozu soll man sonst eine Haftpflichtvers. abschließen, wenn sie da nicht greift- so ein quatsch.
Wenn es tatsächlich so ist, was können wir tun damit die zahlen?
 
für normale abnutzung brauchen die auch nicht zu zahlen, aber, eine Beschädigung ist keine normale abnutzung ;)


ja, aber leichte beschädifgungen der türe durch anecken und co sind abnutzung, das ist kein haftpflichtschaden

beispiel:
die fällt eine vase im flur auf die fliesen - haftpflichschaden
die fliesen ind er küche sind abgerieben durch den täglichen gebrauch mit stühlen - kein haftpflichschaden

die glastür wird beim umzug durch unachtsamkeit zerlegt - haftpflicht
die holztür weist kratzer und macken durch anecken auf - kein haftpflichtschaden

es ist also immer ein großer unterschied im hergang der beschädigung
 
ja, aber leichte beschädifgungen der türe durch anecken und co sind abnutzung, das ist kein haftpflichtschaden

beispiel:
die fällt eine vase im flur auf die fliesen - haftpflichschaden
die fliesen ind er küche sind abgerieben durch den täglichen gebrauch mit stühlen - kein haftpflichschaden

die glastür wird beim umzug durch unachtsamkeit zerlegt - haftpflicht
die holztür weist kratzer und macken durch anecken auf - kein haftpflichtschaden

es ist also immer ein großer unterschied im hergang der beschädigung
Es sind keine Abnutzungsschäden, die zahlen nur nicht weil die Wohnung angeblich uns gehört. basta. ;)
 
Wenn es tatsächlich so ist, was können wir tun damit die zahlen?

Das ist ganz sicher so. Ich würde mich auf den Mietvertrag berufen, da steht normalerweise drin, dass über die Dauer der Vermietung der Vermieter der Eigentümer der Wohnung und evtl. Einbaumöbel und so bleibt.
Wenn es denn ein Haftpflichtschaden ist, dann müssen die zahlen.
 
Es sind keine Abnutzungsschäden, die zahlen nur nicht weil die Wohnung angeblich uns gehört. basta. ;)


dann haben die falsch begründet

denn meine hausrat inkl galsbruch zahlt zb, wenn durch sturm ein fenster, was angelehnt war, aufgeschlagen wird und dabei zu bruch geht
und mein haus ist mein eigentum!

es ist nur auschlaggebend, wie die entsprechende beschädigung in die sache gekommen ist ..
 
aber sicher ist das ein haftplichtschaden !
Kratzer und Macken gehören nicht zur normalen Abnutzung.

Ich gebe Dir gerne per PN von meiner mutter, die kennt sich da bestens aus.


abnutzung des griffs, weil er immer beim öffnen gegen die wand schlägt oder macken, weil die tür in richtung einer sitzgruppe öffnet und da anschlägt sind abnutzungen, kein haftpflichtschaden

da kannst du mir tausend pns schicken
wenn du magst, kannst du das gerne mal beim mieterschutzbund erfragen, steht auch bestimmt auf deren seiten, weil es häufiger angefragt wird
 
abnutzung des griffs, weil er immer beim öffnen gegen die wand schlägt oder macken, weil die tür in richtung einer sitzgruppe öffnet und da anschlägt sind abnutzungen, kein haftpflichtschaden

schlichtweg falsch !
es gibt türstopper.
Und wenn ich Möbel in der Wohnung aufstelle und dadurch ein schaden an der Türe endsteht weil die Türe gegen meine aufgestellten Möbeln aneckt so ist das keine Abnutzung sondern ein schaden der durch mich als Mieter verursacht wurde.
Diesen Schaden habe ich zu tragen, ggf. die Hausratversicherung.
Schwierig wird es wenn die Versicherung ankommt und sagt " grobe fahrlässigkeit "

Als Mieter habe ich gefälligst sorgsam mit dem Eigentum des Vermieters umzugehen.
 
soory, FALSCH ! Habe gerade mit meiner Mutter telefoniert ( die macht sowas Hauptberuflich )
Für schäden die durch den Mieter endstanden sind ist die Haftpflicht zuständig !

Hm, ich zitiere mal, was meine Versicherung dazu meint:
"Grundsätzlich deckt die Privathaftpflichtversicherung Schäden, die sie an fremden Eigentum verursachen. Allerdings wissen viele nicht, dass sicherlich noch bei den meisten alten Privathaftpflichtversicherungen, Schäden an gemieteten und geliehenen Sachen ausgeschlossen sind."

Also, mal in die Versicherungsbedingungen schauen, was dort steht. Ihr habt einen Vertrag mit den Bedingungen bekommen, da steht drin, ob gemietete Sachen mitversichert sind.

Marty
 
@MartyMcFly, also diese Bedingungen müssten dann schon sehr alt sein.
Ich habe meine Haftplicht nun seit über 17 Jahren, bei mir steht schon drinn das sowas übernommen wird.
Zu diesem Punkt werde ich aber meine Mutter noch mal fragen, leider erreiche ich die aktuell nicht.
 
@MartyMcFly, also diese Bedingungen müssten dann schon sehr alt sein.
Der Vertrag meiner Mutter ist z.B. 30 Jahre alt. Meist schliesst man so eine Versicherung an dem Tag ab, ab dem man das Risiko selber tragen muss und wechselt doch fast nie.

Viele sind wohl noch über die Eltern mitversichert. Wer weiß, wie alt die Verträge sind...

Deshalb: nachschauen in den Bedingungen und man weiß es sicher.

Marty