Großhandel, Restposten, Händlerportal

Und wenn du dann noch die "Kleinunternehmerregelung" in Anspruch nimmst, musst du bis 17.500,- Euro Jahres Umsatz keine Steuern bezahlen!

Das ist so falsch!

Du musst keine Umsatzsteuer abführe, darfst aber auch keine Umsatzsteuer (MwSt) erheben und keine Vorsteuer geltend machen.
Deine Einkommenssteuern musst du darauf dennoch zahlen.