Gewerbe unter 18Jahren?

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coolsascha
ID: 146779
L
20 April 2006
982
48
Hallo,
also ich möchte bei der Website My-Hammer.de arbeiten, brauche jedoch ein Gewerbe dazu. Und ich bin ja noch 17Jahre alt. Wie kann ich am besten ein Gewerbe Anmelden?
Es gibt ja folgende Gesetzte:
1. Nach § 112 BGB braucht der betreffende Jugendliche die Ermächtigung seiner Erziehungsberechtigten, also im Regelfall die der Eltern, bzw. des Sorgerechtsinhabers. Diese Ermächtigung ist eine einseitige und formfrei an den Jugendlichen zu richtende Willenserklärung. Es reicht also der Satz der Eltern: "Kind mach mal" oder ein Kopfnicken aus. Damit wäre eine Voraussetzung erfüllt.
2. Zusätzlich bedarf es nach § 112 aber auch noch der Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes, durch die diese Ermächtigung der Eltern erst wirksam wird. Diese Genehmigung erteilt das Vormundschaftsgericht nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Erteilung der Genehmigung setzt im wesentlichem voraus, das der Jugendliche, die für den Betrieb eines Unternehmens erforderlichen Eigenschaften, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt. Hintergrund ist unter anderem, dass der Minderjährige davor geschützt werden soll unbedarft Verpflichtungen einzugehen, die ihm auf gut Deutsch gesagt finanziell den Hals brechen könnten.

Und wie ist das dann mit den Steuern? Wie klappt das ganze?