Gewerbe in A, Lager in B, wo Gewerbesteuer?

01.11.2006

Handel mit Anteile
ID: 312158
L
1 November 2006
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Da ich nun mir irgendwie die Gewerbesteuer von 490% in München sparen will, möchte ich nach Grünwald ziehen, wo es einen Hebesatz von 240% gibt. Aber ich möchte dort nur mein Büro haben, ein Lager will ich wo anders haben, weil es dort keine gibt. Muss ich dann trotzdem meine Gewerbesteuer in Grünwaldbezahlen, weil ich dort mein Gewerbe angemeldet habe und dort mein Büro habe?
 
§4 (1) GewStG schrieb:
Die stehenden Gewerbebetriebe unterliegen der Gewerbesteuer in der Gemeinde, in der eine Betriebsstätte zur Ausübung des stehenden Gewerbes unterhalten wird. Befinden sich Betriebsstätten desselben Gewerbebetriebs in mehreren Gemeinden, oder erstreckt sich eine Betriebsstätte über mehrere Gemeinden, so wird die Gewerbesteuer in jeder Gemeinde nach dem Teil des Steuermessbetrags erhoben, der auf sie entfällt.
Ein Lager wird dabei kaum ins Gewicht fallen. Die §§ 28 ff. könnten hierbei auch interessant sein.