Gewerbe anmelden als Studentin?


Begründung:
Die Buchführung musst du auch als Kleingewerbetreibender machen, aber bis zu gewissen Umsätzen ist es ausreichend, eine einfach EÜR zu führen, aber eben auch dieses gilt als Buchführung.

Die doppelte Buchführung, also mit Bilanzen, Kontierung und Co, ist nicht notwendig, die einfache bleibt aber bestehen!

Und Renogeheule gehört hier eh nicht rein :ugly:
 
die Threadstarterin kann von der Korrektur eines anscheinend fachlich falschen Beitrags mehr profitieren als von einem für sie nicht sichtbaren Kommentar.
 
Ok, Gewerbe anmelden und auf Kleinstunternehmerregelung achten, soviel habe ich mitbekommen.
Die Krankenkasse ist auch gebeten, mir schriftlich zuzuschicken, was ich verdienen darf.
Nur eines ist mir noch immer nicht klar:

Begründung:
Die Buchführung musst du auch als Kleingewerbetreibender machen, aber bis zu gewissen Umsätzen ist es ausreichend, eine einfach EÜR zu führen, aber eben auch dieses gilt als Buchführung.

Was hab ich denn für ne Buchführung zu machen? Was ich monatlich verdient habe?
Wüsste nicht, was ich da sonst reinschreiben sollte, weiter is nix...
 
Du musst zunächst mal alle Einnahmen aus dem Gewerbe gegen deine Ausgaben für das Gewerbe aufstellen (EÜR).

Und was dann davon übrig bleibt, wird in der Einkommenssteuererklärung unter selbstständige Arbeit eingesetzt.
 
Also als Kleinunternehmer mit der 7600€-Kindergeld-Grenze ist der Betrag unerreichbar.
Denn der Grundfreibetrag liegt bei den 7600€, was zugleich die Kindergeldgrenze ist, perfekt oder? ;)

Wie du schon gesagt hast, "kleine Erhöhung".. auf 8004€.

Für mich sieht das eher nach Scheinselbstständigkeit aus. Dein Arbeitgeber will sich die Beiträge zur Sozialversicherung sparen, die nicht gerade gering sind. Wenn das wer rausbekommt... Wenn der Lohn nicht wirklich überüberdurchschnittlich ist, würd ich es sein lassen.