Benutzer-42
abgemeldet
- 20 April 2006
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@ wittis-web
Begründung:
Die Buchführung musst du auch als Kleingewerbetreibender machen, aber bis zu gewissen Umsätzen ist es ausreichend, eine einfach EÜR zu führen, aber eben auch dieses gilt als Buchführung.
Die doppelte Buchführung, also mit Bilanzen, Kontierung und Co, ist nicht notwendig, die einfache bleibt aber bestehen!
Und Renogeheule gehört hier eh nicht rein
