Gewerbe anmelden als Studentin?

moet

Well-known member
ID: 175073
L
20 April 2006
277
67
Hallo,

zuerst mal: Ich hoffe, ich bin im richtigen Forum, ansonsten bitte verschieben.

ich bin Studentin (ohne Bafög, mit Kindergeld und familienversichert) und mein neuer Arbeitgeber (Kinderbetreuung) möchte von mir eine Rechnung geschrieben bekommen mit Steuerfreibetrag drauf.
Mein Verdienst dürfte 350 Euro im Monat kaum übersteigen.
Beim Rumrecherchieren und Rumtelefonieren kam diverses raus...
die Krankenkasse meinte, solange ich unter 400 Euro bliebe, wäre ihnen alles egal.
Dann las ich, dass ich ein Gewerbe anmelden sollte (obwohl ich nur für einen Arbeitgeber arbeite?) und dass die Verdienstgrenze, bis ich mich selbst versichern muss, dann geringer als 400 Euro ist. Ausserdem gibt es wohl noch eine Sonderregelung für die Semesterferien.

Versicherungsmäßig bin ich beim Arbeitgeber dagegen versichert, dass mich die Eltern eines von mir betreuten Kindes verklagen, wenn es in meiner Betreuung sich beispielsweise das Bein bricht.
Wenn ich mir was tue, bin ich von denen aus nicht versichert. Müsste ich mich da noch um irgendwas kümmern?

Durch die vielen Informationen, die sich häufig wiedersprechen, bin ich nun doch sehr verwirrt und hoffe, dass man mir hier weiterhelfen kann.
Muss ich ein Gewerbe anmelden? Wieviel darf ich verdienen, wenn ich noch Kindergeld haben möchte und familienversichert sein möchte (bin gerade mal 20, die 5 Jahre möchte ich doch gerne noch mitnehmen, zumal ich auch nicht weiß, wie lange ich da jetzt arbeiten werde), muss ich Steuern zahlen, wie ist die Steuererklärung zu erledigen, was muss ich sonst noch beachten?

Bin auch sehr dankbar über Tipps, wo ich mal anrufen könnte. Arbeitsamt hat keinen Bescheid, dass hab ich leider schon mitbekommen müssen. Finanzamt?
 
Ob wie und wann man ein gewerbe anmelden muss weiß wahrscheinlich keiner so genau ;)

Grundlegend bringt es dir versicherungstechnisch nichts wenn du ein gewerbe hast =>aber von deiner krankenkasse hast du ja eh schon das okay^^

Wenn du aber einen festen arbeitsgeber hast bei dem du auch "offiziell" angestellt bist brauchst du jedenfalls kein gewerbe...

Wenn du aber sozusagen als externer/freier Mitarbeiter zählst und du sogar eine rechnung ausstellen sollst ist ein gewerbe wohl besser.

Alles in allem ist es jedenfalls besser ein gewerbe anzumelden =>sicher ist sicher^^

Und das kostet nur so zwischen 10-30EUR...und am jahresende eine gewinnverlust rechnung, brauchst also auch keine kaufmännischen fähigkeiten/wissen.

Dafür musst du ins gewerbeamt, das ist oftmals im bürgerbüro oder vgl. untergebracht...meist irgendwo in der hintersten ecke versteckt :D:D

Die können dir dann auch weiterhelfen.
Wenn du bei denen warst melden sich finanzamt & co bei dir =>lassen sich aber ewig zeit ;)

Normal bekommst du dazu auch mehr infos auf der seite deiner stadt.
Google mal nach [stadt] gewerbe oder so ;)

Ich hoffe das konnt dir etwas helfen^^

Grüße
 
Ich fürchte fast, da ist dieses Forum die falsche Anlaufstelle.

mein neuer Arbeitgeber (Kinderbetreuung) möchte von mir eine Rechnung geschrieben bekommen mit Steuerfreibetrag drauf.

Ein Steuerfreibetrag auf einer Rechnung ?!


Mein Verdienst dürfte 350 Euro im Monat kaum übersteigen.

Der Verdienst aus dieser einen Beschäftigung oder insgesamt ( nicht dass Kindergeld auf einmal zum Einkommen zählt )

Dann las ich, dass ich ein Gewerbe anmelden sollte

Ob das der richtige Weg ist. Ich hätte eher auf eine geringfügige Beschäftigung geraten.

Wenn ich mir was tue, bin ich von denen aus nicht versichert. Müsste ich mich da noch um irgendwas kümmern?
Ich halte Kinderbetreuung nicht für eine besonders riskante Tätigkeit. Ob man generell eine Unfall-/Erwerbsunfähigkeits-/ oder sonstige Versicherung abschliesst ist eine allgemeine Frage ( Haftpflicht ist ein absolutes MUSS, über den Rest kann man streiten )

Durch die vielen Informationen, die sich häufig wiedersprechen, bin ich nun doch sehr verwirrt und hoffe, dass man mir hier weiterhelfen kann.

Mit Sicherheit gibts hier nur weitere, sich widersprechende Infos. Belastbarer Ansprechpartner ist Rechtsanwalt, Steuerberater, IHK ...


Gewerbeanmeldung ist zwar schnell erledigt, aber nichts überstürzen. Der Teufel steckt oft im Detail. ( Wie war das mit dem Girokonto, das nur bei privater Nutzung kostenfrei ist ... und das Autoradio unterliegt auf einmal auch der GEZ-Gebührenpflicht , ...)
 
hmmm
Grundsätzlich gilt ein Gewerbe muss dann angemeldet werden, wenn man eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen will. Mehr Infos gibt es z.B. hier: klick

zum anderen vermute ich das es eher um Studenten im Beschäftigungsverhältnis geht.

Wenn mann über 400€ verdient sind Rentenversicherung, Krankenkassenversicherung, Pflegeversicherung usw... fällig...

AUSNAHME

Studenten:
als Student werden Krankenkassen, Pflegeversicherung und Arbeislosenversicherung nicht von deinem Lohn abgezogen wenn du nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitest. Rentenversicherung ist bei über 400€ trotzdem fällig. Wenn Semesterferien sind, darfst du auch mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. (das ist die Ausnahme)

(Wie das bei Studenten und Selbständigkeit aussieht weiß ich nicht genau. Ich würde da die Krankenkasse nochmal anrufen und gezielt danach fragen)

Gruß
DadyCool
 
Zuletzt bearbeitet:
Wieviel darf ich verdienen, wenn ich noch Kindergeld haben möchte und familienversichert sein möchte (bin gerade mal 20, die 5 Jahre möchte ich doch gerne noch mitnehmen, zumal ich auch nicht weiß, wie lange ich da jetzt arbeiten werde), muss ich Steuern zahlen, wie ist die Steuererklärung zu erledigen, was muss ich sonst noch beachten?

Der Freibetrag fürs Kindergeld liegt bei ca. 7680 € (das ist mein letzter Stand aus 2009) pro Jahr. Solange du also drunter bleibst bekommst du auf jeden fall noch weiter Kindergeld.
Wie das mit dem familienverischert ist, weiss ich nicht, da ich mittlerweile selber verischert bin.
Steuern muss man generell erst zahlen, wenn man über 400 € verdient. Es sei denn man hat eben ein Gewerbe, dann muss man Steuern zahlen bekommt aber am Jahresende nach der Steuerabrechnung wieder was zurück, wenn man ein gewissen Jahresfreibetrag nicht überschreitet. Verhält sich ähnlich wie gut bezahlte Ferienjobs, da muss man auch erstmal zahlen bekommt aber mit der Steuerabrechnung wieder was wieder...
 
Lass dich nicht drauf ein!
Das Versuchen Firmen immer wieder, das Studenten ein Gewerbe anmelden. Habe einer Freundin auch davon abgeraten. Da kamen die an und meinten würde auch langen wenn Sie von nem Freund (z.B. von mir) die Steurnummer hingibt...

Die sollen dich schön als Studentische Hilfskraft einstellen und so abrechnen!
 
Es sei denn man hat eben ein Gewerbe, dann muss man Steuern zahlen bekommt aber am Jahresende nach der Steuerabrechnung wieder was zurück, wenn man ein gewissen Jahresfreibetrag nicht überschreitet. Verhält sich ähnlich wie gut bezahlte Ferienjobs, da muss man auch erstmal zahlen bekommt aber mit der Steuerabrechnung wieder was wieder...

Stimmt nicht, Steuern sind auch hier erst fällig wenn man über einen bestimmten Betrag kommt (habe den nicht im Kopf).

Edit:
Oder meinst du die Umsatzsteuer? Die ist auch nur fällig wenn man nicht nach der Kleinunternehmerreglung arbeitet. Zudem wird die Umsatzsteuer vom Unternehmer seinen Kunden in Rechnung gestellt und diese wird dann an das Finanzamt abgegeben.

Gruß
DadyCool
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn du die Umsatzsteuer meinst, die man z.B. beim Kauf von Büromaterial bezahlt. Das Stimmt die bekommt man wieder, wenn man nicht nach der Kleinunternehmerregelung arbeitet...


Doch Vorsicht ! Bei Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung ist man zur Buchführung verpflichtet. Die "einfachere" EÜR ist dann nicht mehr ausreichennd.

Diese Aussage von mir war anscheinend unzutreffend.
 
Zuletzt bearbeitet:
Würde dir auch von abraten...denn wie bububoomt sagt ist das meinst ne billige Abzocke. Denn dann schauts ja so für die aus:

Arbeitgeber:
- 1 Mitarbeiterin
- gibt das Gehalt vor (oder? normalerweise solltest du das als gewerbetreibende dann ja sagen, aber ich denke die sagen dir schon was auf der Rechnung stehen soll, oder?)
- absolut keinen Aufwand (außer Rechnung in der Buchhaltung zu verbuchen)

Du:
- Gewerbeanmeldung
- Buchhaltung (ok ist erstmal noch gering, aber musst ne Einnahmen/Ausgabenliste führen)
- Steuererklärung am Ende des Jahres (machst du so auch oder lohnt sich noch nicht?)
- je nachdem ob die mit Kleinunternehmerregelung akzeptieren: eventuell noch alle 3 Monate ne "kleine Steuererklärung" im Bezug auf MWSt.

Also irgendwie eine verdammt ungerechte Verteilung find ich...;)
 
Vielen Dank für die vielen Antworten!

Ich versuche im Folgenden mal auf die Fragen einzugehen.

Ein Steuerfreibetrag auf einer Rechnung ?!

Ja, genauso die Steuernummmer und die Identifikationsnummer.


Der Verdienst aus dieser einen Beschäftigung oder insgesamt ( nicht dass Kindergeld auf einmal zum Einkommen zählt )

Der Verdienst in diesem, meinem einzigen Nebenjob kommt auf den genannten Betrag von ca.. 350 Euro im Monat oder weniger.
Worauf willst du hinaus? Verstehe das nicht so ganz.

Lass dich nicht drauf ein!
Das Versuchen Firmen immer wieder, das Studenten ein Gewerbe anmelden. Habe einer Freundin auch davon abgeraten. Da kamen die an und meinten würde auch langen wenn Sie von nem Freund (z.B. von mir) die Steurnummer hingibt...

Die sollen dich schön als Studentische Hilfskraft einstellen und so abrechnen!

Das sind ganz sicher keine Abzocker, die beschäftigen alle ihrer Angestellten so. Die wollen einfach nur möglichst wenig Arbeit haben. Die wollen eine Rechnung am Ende des Monats, Geld überweisen und fertig ;)
Dementsprechend verdiene ich auch nicht gerade wenig pro Stunde (Stundenlohn ist vom Arbeitgeber vorgeschrieben), insofern find ichs ok, mich dann um ne Rechnung zu kümmern.
Wenn die mich als 400EuroKraft einstellen würden, hätten die noch jede Menge Arbeit damit und ich würde dementsprechend sicher weniger verdienen ;)

- Gewerbeanmeldung
- Buchhaltung (ok ist erstmal noch gering, aber musst ne Einnahmen/Ausgabenliste führen)
- Steuererklärung am Ende des Jahres (machst du so auch oder lohnt sich noch nicht?)
- je nachdem ob die mit Kleinunternehmerregelung akzeptieren: eventuell noch alle 3 Monate ne "kleine Steuererklärung" im Bezug auf MWSt.

Also irgendwie eine verdammt ungerechte Verteilung find ich...;)

Ich habe ja keine Ausgaben, und solche Dinge wie Sachen von der Steuer absetzen habe ich gar nicht erst vor, das ist mir zu aufwändig. Insofern sehe ich keine große Buchhaltung auf mich zukommen?
Steuererklärung macht glücklicherweise mein Vater für mich, da müssten wir uns dann halt mal gemeinsam drum kümmern.
Eine MWSt. werde ich nicht auf der Rechnung ausweisen. Die Beispielrechnung einer anderen Angestellten, die ich bekam, hatte das auch nicht.

Und zur Ungerechtigkeit... siehe oben. Der Lohn rechtfertigt diese ungerechte Verteilung allemal ;)
 
Er gibt den Lohn vor? Nun komisch, beim Gewerbe gibst normal du den Preis vor! Bzw. wird ausgehandelt.

Wieviel verdienst du?

Rechnet es sich mit dem Stress? Amt, IHK, Krankenkasse,Versicherung, GEZ... Alle wollen dann was von dir!
 
Naja gut...ohne MWSt. auf den Rechungen wollen Sie also folgendes:

Gewerbe mit Kleinunternehmerregelung anmelden

Heißt für dich dann folgendes...

einmalig:

- bei der Stadt anmelden
- Rechungsvorlage erstellen

öfter:

- monatlich die Rechung schreiben
- eine Liste mit Einnahmen / Ausgaben führen
- 1x jährlich dann die Steuererklärung abgeben, die dann die Infos mit beinhaltet

Bin selbst mit so nem Gewerbe aktiv. Also der Aufwand hält sich noch im Rahmen, wenn es mit Kleinunternehmerregelung läuft.

EDIT: Und den Begriff "von der Steuer absetzen" ganz schnell vergessen. Denn genau darfst du bei der Kleinunternehmerregelung nicht.
 
ahh,
ich werd noch bescheuert...
...................................

Aber falls es missverständlich war: Natürlich muss man auch ein gewerbe anmelden wenn du einen arbeitgeber hast! (logisch)
Aber du musst nicht die arbeit FÜR den arbeitgeber als gewerbe anmelden weil dann ja fast jeder hier ein gewerbe bräuchte was ja auch nicht der fall ist und wir trotzdem alle legal arbeiten -.-

Ich hoffe das ist so klarer ausgedrückt *grummel*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Nein du hast dich nun noch klarer ausgedrückt:

Arbeitgeber=>Arbeitnehmer/Angestellter ==> nicht selbständige Arbeit ==> kein Gewerbe

Auftraggeber(Kunde) => Auftragnehmer(Unternehmer)==>Gewerbe

Natürlich kann man gleichzeitig Arbeitnehmer/Angetsllter sein und auhc ein oder mehrere Gewerbe betreiben.

Man muß beachten, wenn man hauptsächlich nur für einen Auftraggeber tätig ist, dann fällt dies schnell in die Scheinselbständigkeit rein, so das man Arbeitnehmer ist und somit angestellt ist!
 
Der Freibetrag fürs Kindergeld liegt bei ca. 7680 € (das ist mein letzter Stand aus 2009) pro Jahr. Solange du also drunter bleibst bekommst du auf jeden fall noch weiter Kindergeld.
trifft immer noch zu, gab nur, wenn ich mich recht entsinne, eine ganz kleine Erhöhung

Wie das mit dem familienverischert ist, weiss ich nicht, da ich mittlerweile selber verischert bin.
und da liegt der Knackpunkt, man sollte sich von jeder Versicherung schriftlich geben lassen, bis zu welchem Wert man über die Eltern versichert bleibt.
Bei mir ist es z.B. so, dass die Krankenkasse den gleichen Wert festlegt wie die Grenze des Kindergeldes (~600€/Monat), bei einem Freund ist es aber wieder so, das die Krankenkasse es nur bis 350€/Monat mitmacht.


Stimmt nicht, Steuern sind auch hier erst fällig wenn man über einen bestimmten Betrag kommt (habe den nicht im Kopf).
Also als Kleinunternehmer mit der 7600€-Kindergeld-Grenze ist der Betrag unerreichbar.
Denn der Grundfreibetrag liegt bei den 7600€, was zugleich die Kindergeldgrenze ist, perfekt oder? ;)

Er gibt den Lohn vor? Nun komisch, beim Gewerbe gibst normal du den Preis vor! Bzw. wird ausgehandelt.
stell es dir doch wie eine schnelle Verhandlung um den Stundenlohn vor:
Studentin: Ich möchte 20€/Stunde
Arbeitgeber: Zu teuer. Für 11€/Stunde nehme ich dich.
Stundentin: Einverstanden.
:p
Denn als Unternehmer muss sie sich ja auch mit ihren Preisen nach den Marktpreisen richten, wenn der Arbeitgeber nun aber sagt, dass mehr als 11€/Stunde nicht drinne sind bekommt sie den Job (Auftrag) nicht.


Rechnet es sich mit dem Stress? Amt, IHK, Krankenkasse,Versicherung, GEZ... Alle wollen dann was von dir!
Soviele sind es durch die Kindergeldgrenze wirklich nicht.
Anmeldung, Steuererklärung (die ist ein Witz), Geschäftskonto, GEZ

Man muß beachten, wenn man hauptsächlich nur für einen Auftraggeber tätig ist, dann fällt dies schnell in die Scheinselbständigkeit rein, so das man Arbeitnehmer ist und somit angestellt ist!
Sehe ich genauso, denn so wie moet es uns schildert, ist das Scheinselbstständig und nicht Selbstständig. Und wenn das rauskommt, kann das ordentlich Ärger geben.
Aber generell kann ich sagen, dass die Kleinunternehmerregelung eine feine, recht unkomplizierte Sache ist, wenn man erstmal alle Formalitäten vorher abgeklärt hat.
 
Doch Vorsicht ! Bei Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung ist man zur Buchführung verpflichtet. Die "einfachere" EÜR ist dann nicht mehr ausreichennd.


@ wittis-web:

bitte begründe doch mal, warum diese Aussage "Blödsinn" ist. Ich lerne gerne dazu.
Nicht, dass ich bei meiner Gewerbeanmeldung noch was falsch gemacht habe.


Wenn ich mal https://gewerbeanmeldung-ratgeber.de/gewerbe-oder-kleingewerbe zitieren darf:


Kleingewerbetreibende sind in der Regel zusammengefasst nicht:

o handelsregistereintragungspflichtig
o gewerbesteuerpflichtig (umsatzabhängig)
o umsatzsteuerpflichtig (umsatzabhängig)

* Alle anderen, die nicht in diese Kategorie passen, sind Kaufleute und unterliegen der/den

o Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister
o Pflicht zur doppelten Buchführung
o Bestimmungen des Handelsgesetzbuches


oder auch https://www.gewerbe-anmelden.info/kleingewerbe/vorteile.html

Kleingewerbebetreibende müssen keine Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen, können aber im Gegenzug auch keine gezahlten Umsatzsteuern verrechnen. Durch den Wegfall der Pflicht zur doppelten Buchführung und einer einfachen Einnahmen-Überschussrechnung ist die Einkommenssteuererklärung leichter und schneller zu erledigen.
 
Doch Vorsicht ! Bei Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung ist man zur Buchführung verpflichtet. Die "einfachere" EÜR ist dann nicht mehr ausreichennd.

Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG: Du verzichtest auf Umsatzszeuer und bist damit von der Vorsteuerabzug ausgeschlossen.
Bedingung
* Umsatz im Vorjahr nicht höher war als 17.500,00 EUR und
* der Umsatz im laufenden Jahr nicht höher sein wird als 50.000,00 EUR.
(oder was auch immer gerade aktuell ist)

Wenn du also die Bedingungen erfüllst, aber nicht auf die Umsatzsteuer verzichten willst, dann verzichtest du auf die Kleinunternehmerregelung.

Die doppelte Buchführung wird erst dann fällig wenn du die o.g. Bedingungen nicht mehr erfüllst.

Du verzichtest ja nur auf die Regelung, nicht auf den Kleinunternehmer-Status ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Grund warum du ein Gewerbe anmelden sollst ist klar:
- weniger Arbeit für die, weil auch keine Sozialabgaben etc. gezahlt werden müssen

Die Vor- und Nachteile kann ich dir aber auch gerade nicht nennen.

Eine Sache auf die du achten sollst ist diese:
Musst du eine Rechnung schreiben, auf der Steuer ausgewiesen ist oder nicht?
Wenn du keine Umsatzsteuer ausweisen sollst, ok, kein Problem. Dann kannst auch du einfach Rechnung schreiben und deine Unterlagen ausfüllen. Fertig.
Du musst nur darauf achten, nicht zu viel zu verdienen ;)

Tricky wird das ganze, wenn du Umsatzsteuer ausweisen sollst. Dann zahlt dir dein Arbeitgeben zwar z.B. ganz gute 11,90 Euro pro Stunde, du musst davon aber 1,90 Euro als Umsatzsteuer an den Staat abführen.

Vorteil Arbeitgeber: Er hat Kosten und kann die Gegenrechnen, hat so also einen Vorteil davon.

Dein Nachteil: Wenn du das noch nicht wusstest, bleibt natürlich am Ende weniger für dich, als bisher gedacht. Zudem gilt dann die Kleinunternehmerregelung für dich nicht mehr und die Steuererklärung macht ein wenig mehr arbeit.
Du hast letztendlich keine Vorteile davon und ein normaler geringverdiener-Arbeitsvertrag wäre das einfachste für dich ;)
 
Der Lohn sind doch auch kosten!

Aber für ihn ist es deutlich weniger Aufwand, den hat der Student halt.