Gewaltandrohung

goigoi008

Psycho1996
ID: 403207
L
13 August 2010
158
8
Hi,
Ich glaube wissen zu müssen das es irgendeinen Paragraphen gibt der folgenden Satz verbietet:

"Wenn du noch einmal [hier irgendetwas einsetzen] dann gibts aufs Maul"

Hat mich mal en Kumpel gefragt aber ich habe leider keine Ahnung ob das unter StGB § 241 fällt.

Vielleicht hat ja einer von euch Ahnung davon
 
Hallöchen,

deine Frage sollte sich mit dem von mir heraus kopierten eigentlich selbst beantworten. *grins*

"(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe."


Lieben Gruß

Tino
 
ahh also doch wie ich dachte: es fällt unter diesen Paragraphen^^ kenne ihn schon habe mir nur überlegt ob man diesen hierauf auch anwenden kann:mrgreen:



Also hat sich erledigt und Danke!
 
So einfach ist das leider nicht. Verbrechen sind Straftaten, die im Mindestmaß mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind (§ 12 I StGB); Körperverletzung (§ 223 StGB) ist nur ein Vergehen und ihre Androhung fällt somit nicht unter § 241 StGB.

Gruß,
logarino
 
Je nachdem, was man einsetzt, könnte es sich auch um eine (versuchte, § 22ff StGB) Nötigung, § 240 StGB, handeln.
Beispiel(1): "Wenn du noch einmal meinen kleinen Bruder sein Spielzeug wegnimmst, ..." sehe ich nicht als Nötigung, weil es dem anderen darum geht, dass du dich selbst 'ordentlich' verhalten sollst.
Beispiel(2): "Wenn du noch einmal in meinem Viertel auftauchst, ..." wäre eine Nötigung.
 
ok ich glaube ich sollte konkreter werden:

Es geht dadrum das ein Lehrer meinem Kumpel dies "gesagt" hat:-?

1. Beim Schulleiter melden.
2. Lehrer beim zuständigen Kultusministerium denunzieren.
3. Polizei benachrichtigen.

So würde ich es handhaben. Denn sowas ist eine absolute Frechheit und das muss man sich von keinem bieten lassen - erst recht nicht von einem Lehrer, der aufgrund seiner Ausbildung eigentlich in der Lage seien sollte mit Kindern umzugehen.
 
So dachte ich und mein Kumpel auch...

Auf Los gehts gehts los.


Los.


Nicht zögern, sondern direkt handeln. Am besten alle etwaigen Zeugen aufschreiben. Zusätzlich würde ich fordern, dass der Lehrer den Schüler nicht mehr unterrichten darf, aufgrund eventueller persönlicher Abneigung und daraus folgender Benachteiligung des Schülers.

LG
 
WTF??? Kann man so "böse" zu ihm sein???

Das hat nichts mit böse zu tun.

Der Lehrer hat falsch gehandelt und einen anderen Menschen, in diesem Falle sogar einen Menschen dessen Erziehungsauftrag er inne hält. Das Kind wurde in seine Obhut gegeben und er für sein körperliches und geistliches Wohl zu sorgen.

Würde das ein Lehrer bei meinem Kind machen, dann stünde ich aber direkt beim Schulleiter, der Polizei etc.pp und würde dafür sorgen, dass er büßt.
 
Der Lehrer hat falsch gehandelt und einen anderen Menschen, in diesem Falle sogar einen Menschen dessen Erziehungsauftrag er inne hält. Das Kind wurde in seine Obhut gegeben und er für sein körperliches und geistliches Wohl zu sorgen.
So weit, so gut.

Aber: Frag doch mal, was davor war.

Vielleicht war es ja, wie bei meiner Mutter. Die musste sich als Lehrerin schon Angriffe gefallen lassen. Körperliche Angriffe, sogar mit Waffen und verbale Angriffe. Alles, was man sich an Schimpfworten einfallen lassen kann.

Ein Schüler ist während des Unterrichts aus dem Fenster gesprungen. Der 15-jährige brach sich dabei das Bein. Meine Mutter durfte sich danach vor gericht verantworten wegen unterlassener Hilfeleistung, unterlassene Aufsichtspflicht und fahrlässige Körperverletzung. Es hat fast 6 Monate gedauert, bis eine Richter diese Anklagen einkassiert hat.

Nachdem sie einen Angriff körperlich abgewehrt hatte, stand der Vater des Jungen vor Ihrem Auto und wollte die Tat seines Sohnes wohl zu Ende führen. Der hatte auch nicht damit gerechnet, dass meine Mutter kein armes, ängstliches Häschen ist. 30 Jahre Problem-Hauptschule härten ab.

Gruss
Marty
 
...

"Wenn du noch einmal [hier irgendetwas einsetzen] dann gibts aufs Maul"

Hat mich mal en Kumpel gefragt ...

Ich denke mal das der Lehrer kein "14-jähriger Südländer" ist (da wäre das normaler Sprachgebrauch!) sondern ein etwas älterer Herr.

Bevor dem so etwas herausrutscht sollte man mal überlegen was der "Kumpel" da dann gesagt oder getan hat damit dem Lehrer das herausrutscht.
Ich als "älterer Herr" würde z.B. einem 15-jährigem der mich anspuckt direkt eine kleben und nicht erst was sagen (auch wenn ich Lehrer wäre) oder wenn mich ein 17-jähriger Schüler auf heftigste beleidigen würde (wobei eine Ohrfeige direkt auf eine verbale Beleidigung gegeben auch nur eine Beleidigung und keine Körperverletzung ist).
Ich denk hier gilt auch immer noch der Satz: "Wie man in den Wald hineinruft so schallt es heraus" (wenn die Leute aus anderen Kulturkreisen allerdings keine Wälder kennen.... :mrgreen: )
 
Oje, stimmt unsere Jugend/Erwachsene/Älteren nutzen Wörter wie Maul ja nicht.:ugly: Südländer? Und welche Sprache genau ist dass dann?:roll:
 
...Bevor dem so etwas herausrutscht sollte man mal überlegen was der "Kumpel" da dann gesagt oder getan hat damit dem Lehrer das herausrutscht...

Er sagte mir das das so war: er "Her xyz hier am Notebook legt Progrmm X den Rechner Lahm" (Er ist auch Computerfreak) Antwort: "Wenn du nochmal über Computer redest gibt´s aufs Maul!"

Anmerkung: Er redet ab und an im Unterricht über PCs mit seinem Nebensitzer
 
So weit, so gut.

Aber: Frag doch mal, was davor war.
[...]
Gruss
Marty

Da hier vorher nichts genannt wurde, bin ich eeinfach mal von der Unschuldsvermutung ausgegangen.

Auch wenn der Lehrer von einem Schüler beleidigt worden wäre, sollte man als Lehrer - sprich als Pädagoge - in der Lage seien den Schüler zu ignorieren und andere Mittel zu finden anstatt eine derartige Androhung.


Sollte jedoch physische Gewalt - in welcher Form auch immer - vom Schüler ausgegangen seien, ist die Reaktion des Lehrers zumindest nachvollziehbar, da es immer zu Affekthandlungen kommen kann, die sicherlich nicht so beabsichtig waren.

Edit//: Der Threadhersteller bestätigt zumindest die Unschuldstheorie, die auch von mir angenommen wurde.