gesetzliche Bestimmungen für Newsletter

direkte große gesetzliche bestimmungen sind mir nicht bekannt

aber:

es muss eine möglichkeit zur abmeldung bestehen
also ein link zum abbestellen, eine möglichkeit per mail den newsletter zu untersagen oder einen hinweis auf die beendigung der mitgliedschaft, falls der newsletter bestandteil des dienstes ist

mindestinhalte sind mir nicht bekannt

das wichtigste ist halt, das leute den abbestellen können
 
Muss ich das denn extra nennen?
Untersagen kann man den einfach, indem man auf die Mail antwortet (ist keine noreply sondern ne info adresse).
Weil dann sollte ich mir das mal angewöhnen *g*
 
du musst zumindest auf die möglichkeit hinweisen, in welcher form man den newsletter abbestellen kann
 
Ist es nicht jeden selbst überlassen wie man einen Newsletter formuliert?
Ich meine es ist doch wie ein Brief oder ne Email welcher dazu da ist um User zu informieren.
 
Naja komplette anschrift und telefonnummer und und und ist komplett alles dabei, nur das mit dem abmelden nicht. muss ich mir also wohl angewöhnen ^^ danke
 
Pim4U schrieb:
muss dieser Verlinkt sein, oder reicht es die URL nur auszuschreiben?

gute frage, aber da es urteile gibt, die sagen, dass es mit max 2-3 klicks erreichbar sein muss, sollte man dann schon die seite verlinken

ich habe in meinen newslettern im besuchertausch immer den satz drunter geschrieben:

Sie erhalten diesen Newsletter als Mitglied von Trafficstorm.Wittis-Web.de .
Sollten Sie keine weiteren Newsletter erhalten gehen Sie in Ihren Userbereich und löschen Sie den Account.


das habe ich extra so geschrieben, weil eben der newsletter mit bestandteil des besutas war und man dem direkt bei anmeldung zustimmte

und das Trafficstorm.Wittis-Web.de war dann verlinkt auf die seite (die mittlerweile nicht mehr existiert)
 
Es ist auch so das man einen NL nicht nur nach "rechtlichen" mitteln gestalten sollte, sondern auch so das er was bringt.

Allein deshalb ist ein Impressum mit angabe der Daten schon von Vorteil weil es einen Hauch von mehr Vertrauen und Seriösität ausstrahlt. Ich hab mal eine seite besucht die sich mit dem proffesionellen gestallten von NL befaßt hat.
leider weiß ich die Url nich mehr.
naja und da stand halt auch das mit dem Impressum, Abmelde möglichkeit usw
 
Ich hatte mal irgendwann ein Gesetz-Buch (Rechte und Gesetze im Web) fürs Internet vor der Nase.
Und wenn ich mich nicht arg täuschen sollte, dann MUSS in einen Newsletter:
Erklärung wie man den abmeldet (mit Link) und ein Impressum
 
wäre nett, wenn mal jemand auch links hätte, dass man eben die dinge nachlesen kann

denn mein letzter wissenstand ist nur, dass die sendende seite da sein muss, auf der dann das impressum steht, und das die möglichkeit zur abmeldung gegeben sein muss, wenn nicht direkt per link, dann eben als beschreibung (zb antwort auf mail, abstellen im userbereich, etc)

also, hat wer links zu aktuellen rechtsprechungen aus dem bereich?
 
Hm,

soweit ich weiß, gibt es keine direkten Bestimmungen, höchstens Gerichtsurteile.
Aber interessieren würde mich das auch. Also, wer links liefern kann, her damit.
 
zumal ich so eine kleine linksammlung mal machen will auf meiner seite, quasi so einen art Paid4-Recht oder so ...
 
versteh nich wieso einige zwanghaft kein impressum in den NL machen wollen?

is doch nichts dabei, an eure daten bekommt man mehr oder weniger leicht.
einen TOP nl finde ich, sind die von affili.net