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Vollständiges Impressum (auch ohne Werbung) i.d.R mit Angabe der USt-IdNr. und damit verbunden eine Gewerbeanmeldung .
Wenn man ein Gewerbe (Kleingewerbetreibener) mit Umsatzsteuerbefreiung (§19) hat (und auch keine USt.Id. hat), kann man dann die Ust.Id.Nr. einfach weglassen oder muss man einen Hinweis anbringen, ähnlich wie man auf einer Rechnung "Umsatzsteuerfreie Leistungen gemäß § 19 UStG." ?Vollständiges Impressum (auch ohne Werbung) i.d.R mit Angabe der USt-IdNr. und damit verbunden eine Gewerbeanmeldung .
Sobald man vorhat mit der Seite Geld zu verdienenAhja, seit wann muss man als Homepage Besitzer nen Gewerbe haben???
Also ich habe vor erstmal nur die Kosten zu decken. Muss ich dan beim FA Gewerbe anmelden?
Wenn man ein Gewerbe (Kleingewerbetreibener) mit Umsatzsteuerbefreiung (§19) hat (und auch keine USt.Id. hat), kann man dann die Ust.Id.Nr. einfach weglassen oder muss man einen Hinweis anbringen, ähnlich wie man auf einer Rechnung "Umsatzsteuerfreie Leistungen gemäß § 19 UStG." ?
Ahja, seit wann muss man als Homepage Besitzer nen Gewerbe haben???
Schwachsinn.
gruss kelle!
Nicht, dass das jemand übersehen hat, der die Antwort kennt *hust*
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Es geht um Werbung auf der Homepage und nicht um die Homepage an sich ..