Stonebroke
klammUrgestein
- 10 Juni 2006
- 2.554
- 63
Hi zusammen,
hab da so'n Problemchen.
Ich habe heute so auf dem Weg nach Rewe zwecks Einkauf mein im Sommer 2007 geklautes Fahrrad wieder entdeckt. Ein guter Kumpel namens Jürgen hatte mir dieses gute Stück damals 2 Wochen vorher aus vielerlei Dankbarkeit geschenkt.
Nun hatte ich die Polizei dazu gerufen. Die kam auch recht fix. Weil ich derzeit keine Papiere, noch den Diebstahl angezeigt hatte (ist ja eh zwecklos), sagten die zu mir, dass die nix machen können.
Aufgrund der Papierchen habe ich nun Jürgen gefragt, ob er mir weiterhelfen könnte. Er teilte mir mit, dass es eines von 3 Fahrrädern gewesen wäre, die er von Mike bekommen hatte, und für viel Geld fertig machen ließ. Und eines davon hätte er mir gegeben.
Nun habe ich wegen der Papiere Mike angerufen. Dieser sagte mir, das ein paar Kumpels von ihm damals die Fahrräder bei ihm in der Garage unterstellen ließen, aber nie mehr abholen kamen. Nach vieler Erinnerungen, dass seine Kumpels doch bitte ihre Räder holen kommen, hatte er die an Jürgen vergeben oder verschenkt.
Hm, was nun dachte ich. Dann bin ich in das Spielcasino neben dem das Fahrrad stand rein gegangen und einfach mal nachgefragt, wem das Fahrrad nun gehört (unter dem Vorwand, es habe eine Fensterscheibe an den es anlehnte beschädigt). Da meldete sich ein Michael. Dieser sagte mir, es sei seines. Er hätte sogar ein Kaufbeleg. Er gab mir sogar seine Personalien und teilte mir mit, er hätte es bei Mike stehenlassen und später an dem Ort gefunden, wo es mir geklaut wurde und einfach mitgenommen.
Und nun zum Kern der Sache.
Wer haftet nun?
Ist es Mike, der die Fahrräder aus Platzgründen und Genervtheit einfach an Jürgen heraus gab?
Und was ist mit dem ehemaligen oder "Nochbesitzer" Michael, der zwar ein Kaufbeleg eines Fahrradhändlers hat, aber einfach das von mir abgeschlossene Fahrrad mitnahm?
Wie steht mein Kumpel Jürgen nun da, der für viel Geld in das Fahrrad investierte und von dem nun der Besitzer Michael durch damalige Ausbesserungen profitiert?
Habe ich selber noch ein Anspruch auf das Fahrrad?
Wenn nicht, was ist denn überhaupt mit meinem teuren Schloß, welches ja vom Besitzer Michael aufgebrochen worden sein muß?
Ich würde mich über jede Meinung über die Rechtslage sehr freuen!
hab da so'n Problemchen.
Ich habe heute so auf dem Weg nach Rewe zwecks Einkauf mein im Sommer 2007 geklautes Fahrrad wieder entdeckt. Ein guter Kumpel namens Jürgen hatte mir dieses gute Stück damals 2 Wochen vorher aus vielerlei Dankbarkeit geschenkt.
Nun hatte ich die Polizei dazu gerufen. Die kam auch recht fix. Weil ich derzeit keine Papiere, noch den Diebstahl angezeigt hatte (ist ja eh zwecklos), sagten die zu mir, dass die nix machen können.
Aufgrund der Papierchen habe ich nun Jürgen gefragt, ob er mir weiterhelfen könnte. Er teilte mir mit, dass es eines von 3 Fahrrädern gewesen wäre, die er von Mike bekommen hatte, und für viel Geld fertig machen ließ. Und eines davon hätte er mir gegeben.
Nun habe ich wegen der Papiere Mike angerufen. Dieser sagte mir, das ein paar Kumpels von ihm damals die Fahrräder bei ihm in der Garage unterstellen ließen, aber nie mehr abholen kamen. Nach vieler Erinnerungen, dass seine Kumpels doch bitte ihre Räder holen kommen, hatte er die an Jürgen vergeben oder verschenkt.
Hm, was nun dachte ich. Dann bin ich in das Spielcasino neben dem das Fahrrad stand rein gegangen und einfach mal nachgefragt, wem das Fahrrad nun gehört (unter dem Vorwand, es habe eine Fensterscheibe an den es anlehnte beschädigt). Da meldete sich ein Michael. Dieser sagte mir, es sei seines. Er hätte sogar ein Kaufbeleg. Er gab mir sogar seine Personalien und teilte mir mit, er hätte es bei Mike stehenlassen und später an dem Ort gefunden, wo es mir geklaut wurde und einfach mitgenommen.
Und nun zum Kern der Sache.
Wer haftet nun?
Ist es Mike, der die Fahrräder aus Platzgründen und Genervtheit einfach an Jürgen heraus gab?
Und was ist mit dem ehemaligen oder "Nochbesitzer" Michael, der zwar ein Kaufbeleg eines Fahrradhändlers hat, aber einfach das von mir abgeschlossene Fahrrad mitnahm?
Wie steht mein Kumpel Jürgen nun da, der für viel Geld in das Fahrrad investierte und von dem nun der Besitzer Michael durch damalige Ausbesserungen profitiert?
Habe ich selber noch ein Anspruch auf das Fahrrad?
Wenn nicht, was ist denn überhaupt mit meinem teuren Schloß, welches ja vom Besitzer Michael aufgebrochen worden sein muß?
Ich würde mich über jede Meinung über die Rechtslage sehr freuen!
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