Garantie auf Ersatzteile?

Champ2000

Well-known member
ID: 79818
L
20 April 2006
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Hallo,
nen Kumpel hatte gerade sein Notebook in Reparatur während der Garantiezeit. Er hat es letzte Woche zurückbekommen und heute ist die Garantie abgelaufen. Während der Reparatur wurde das DVD Laufwerk ausgetauscht da das alte kaputt war. Hat er jetzt auf das neue Laufwerk wieder 2 Jahre Garantie? Wie würde es aussehen wenn das Laufwerk repariert werden würde?

Gruß Champ
 
Soweit ich weiss, besteht auf Teile, die innerhalb der Gewährleistung getauscht wurden, kein neuer Gewährleistungsanspruch.
 
Das hängt vom Hersteller oder Händler ab.

Es gibt 24 Monate gesetzliche Gewährleistung auf Elektrogeräte ausgenommen Verschleißteile (z.B. Akku beim Notebook). Nach 6 Monaten gibt es eine Umkehr der Beweislast. Konkret bedeutet das, dass du als Käufer nachweisen musst, dass die Ware bereits beim Kauf beschädigt war. Das ist quasi unmöglich.

Garantwie wiederum ist nicht gesetzlich vorgegeben und eine reine Kulanzleistung vom Hersteller oder Händler. Daher hängt es von den beiden ab, ob du auf dein ausgetauschtes Teil nochmal Garantie bekommst. Die Gewährleistung bleibt davon unberührt.
 
Bei Sachen die in der Garantie ausgetauscht werden, fängt die Garantiezeit nicht wieder von vorne an.

Ich habe mal am Wagen das Zündschloss defekt gehabt. Es ist in der Garantiezeit des Fahrzeuges zweimal ausgetauscht worden. Kurz nach Ende der Garantiezeit ist es zum dritten mal defekt gewesen, somit mußte ich es dann bezahlen. Allerdings gibt es jetzt, nachdem ich es bezahlen mußte, auf das Teil wieder 2 Jahre Garantie.
 
rechtlich gesehen besteht kein anspruch auf gewährleistung, da wie oben schon beschrieben die garantie nicht neu auflebt sondern vom ursprünglichen termin an weiter läuft.
allerdings kann ich mir gut vorstellen, dass bei media markt sowas wie kulanz zu holen ist. und sei es auch nur, dass die kosten nur die hälfte betragen. ich würde da mal anfragen, ob was geht: frech gewinnt!
 
jedes elektrogerät:D (laptop, rechner, mp3player etc..) hat 2 jahre garantie.


mfg hacker61

Das stimmt nicht, wie bereits gesagt. Es gibt auch Geräte mit 6 Monaten oder 5 Jahren Garantie.

Bei Sachen die in der Garantie ausgetauscht werden, fängt die Garantiezeit nicht wieder von vorne an.
Das entscheidest wohl nicht du, sondern der Händler bzw. Hersteller.


rechtlich gesehen besteht kein anspruch auf gewährleistung, da wie oben schon beschrieben die garantie nicht neu auflebt sondern vom ursprünglichen termin an weiter läuft.

Garantie und Gewährleistung sind 2 unterschiedliche Dinge - wie bereits schon einmal erwähnt - und haben nichts miteinander zu tun.

Notebook ist von Fujitsu-Siemens, abgewickelt wurde alles über Media Markt.
Dann würde ich bei Media Markt nachfragen, und ggfs. bei Siemens, wenn Mediamarkt keine vernünftigen Auskünfte machen kann.