News Freundin erhielt Morddrohungen und Schläge nach Olli-Geissen-Show

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25 April 2006
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[N] Freundin erhielt Morddrohungen und Schläge nach Olli-Geissen-Show

Folgende News wurde am 21.11.2007 um 10:23:00 Uhr veröffentlicht:
Freundin erhielt Morddrohungen und Schläge nach Olli-Geissen-Show
Shortnews

Bei der Aufzeichnung des Talk-Themas "Tränen der Verzweiflung - warum tust du mir so weh?" am 31. Oktober waren die Berliner Janine (20)und Veysel (25) als Gäste auf dem Sofa. Gegen ihn lief bereits ein Ermittlungsverfahren, weil er seine Freundin zu Hause bedroht, eingesperrt und geschlagen hatte. Veysel überreichte ihr eine Rose, verbunden mit Liebesbeteuerungen und dem Hinweis, er mache jetzt ein Anti-Gewalt-Training. Seine Freundin nahm die Rose zwar an, sah aber dennoch keine gemeinsame Zukunft mehr. Nur 48 Stunden nach der Aufzeichnung passte Veysel seine Freundin ab und schlug ihr ins Gesicht. Es folgte ein Anruf, in dem er ihr mit Mord drohte. Er habe nun die Waffen und freue sich darauf, so Veysel. Er wurde daraufhin festgenommen.
 
Einer Arbeitskollegin meiner Mutter passiert momentan das selbe. Der Mann verfolgt sie durchs ganze Land... . Sie musste nun kündigen, da ihr Mann sie leider wieder gefunden hat und ihr droht... :-? Aber Mobbing ist ja net strafbar und bevor was passiert verschwindet sie lieber hat sie gesagt.
Find ich echt heftig. Ich mein der Mann der macht sich doch selbst auch das Leben kaputt wenn der die immer sucht... :(
 
jo kelle, hast recht.

aber egal, ob da jemand einen opferkomplex hat, oder nicht, das verhalten der "männer":LOL: finde ich zu krass.
es geht ja auch schon in die richtung, dass immer mehr einzellhandlungen das stalkings, das ist es wohl, kriminalisiert werden. und immer noch finde ich, kann man gegen solche kranken menschen etwas härter vorgehen.

man man, jemanden durch ganz DE jagen... das ist einfach krank, das kann man nicht anders sagen. und in diesem fall, wo es einen ganz leicht erkennbares opfer gibt, finde ich es sogar angebracht, wenn man dann als "strafe" zwangstherapie verordnet.
 
Einer Arbeitskollegin meiner Mutter passiert momentan das selbe. Der Mann verfolgt sie durchs ganze Land... . Sie musste nun kündigen, da ihr Mann sie leider wieder gefunden hat und ihr droht... :-? Aber Mobbing ist ja net strafbar und bevor was passiert verschwindet sie lieber hat sie gesagt.
Find ich echt heftig. Ich mein der Mann der macht sich doch selbst auch das Leben kaputt wenn der die immer sucht... :(



Gegenwärtige Gesetzeslage

Mit Gesetz vom 22.03.2007, in Kraft getreten am 31.03.2007, wurde in das deutsche Strafgesetzbuch der Straftatbestand der „Nachstellung“ eingeführt (§ 238). Eine einfache Nachstellung wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Höhere Strafrahmen gelten, wenn der Täter eine Lebensgefahr schafft oder die Tat ein Todesopfer gefordert hat. In letzteren Fällen gelten aufgrund des gleichzeitig geänderten § 112a geringere Anforderungen an die Untersuchungshaft. Die einfache Nachstellung wird nur auf Antrag verfolgt (§ 238 Abs. 4 StGB), wenn nicht die Staatsanwaltschaft im konkreten Fall ein besonderes öffentliches Interesse annimmt. Auch bei Vorliegen eines Antrag verfolgt die Staatsanwaltschaft die Tat nur, wenn sie ein öffentliches Interesse bejaht (§ 376, mit Möglichkeit der Nebenklage, § 395 Abs. 1 Nr. 1 e)); im übrigen ist die verletzte Person auf den Weg der Privatklage verwiesen (§ 374 Abs. 1 Nr. 5).

Strafrechtliche Praxis

Opfer von Stalking haben die Möglichkeit, bei Gericht Schutzanordnungen gegen den Stalker zu erwirken, die auf Grundlage des Gewaltschutzgesetzes erlassen werden können und beispielsweise aus der Anordnung bestehen können, sich der Wohnung des Opfers nicht zu nähern. Ein Beispiel aus der obergerichtlichen Spruchpraxis bildet die Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg.[1]

Soweit auf Grundlage des Gewaltschutzgesetzes eine Unterlassungsverfügung gegen einen Stalker erlassen wird und dieser gegen die in der Verfügung festgelegten Verbote verstößt, stellt dieser Verstoß ein strafbares Verhalten nach § 4 Gewaltschutzgesetz dar. Streng genommen handelt es sich dabei dann nicht um die Strafbarkeit von Stalking an sich, sondern vielmehr um die Strafbarkeit wegen Missachtung einer gerichtlichen Anordnung. Schon in den 1970er Jahren gingen die Gerichte gegen Telefonterror vor.
(Quelle:https://de.wikipedia.org/wiki/Stalking)
 
Veysel wird sich noch Wundern wenn er vor Gericht kommt und dort vom Staatsanwalt "lang" gemacht wird.

Das ist ja sicherlich mehr wie "nur" schwere Körperverletzung. Ich finde es echt schlimm das sich manche zu wenig zu wehren wissen. Ein Kurs in einer Selbstverteidigung hilft oft schon aus und bringt auch das Selbstbewustsein von Frauen,Mädchen wieder auf Trab so das man sich eher wehrt gegen solche Typen :)