"Freund" bestellt auf meinem Namen

Warum nicht? Man kann doch auch per Telefonat oder online, ohne jede Identitätsprüfung einen Vertrag abschließen.

Wie meinst Du das?

Also bei dem Anbieter, wo ich gearbeitet habe, war es so, dass man, wenn man nicht selber im Laden stand um den Vertrag zu unterschreiben, die Ausweisnummer angeben musste.

Online oder am Telefon - total Hupe, es brauchte die Nummer.

Und wenn wir dem Kunden dann seine SIM-Karte geschickt haben, musste der Kunde diesen Ausweis dem Postboten vorlegen, der dann einen Abgleich gemacht hat.

Es waren aber gar nicht die Online- oder Telefonverträge, an denen rumgemosert wurde. 99% der Fälle, in denen Widersprüche gegen Vertragsabschlüsse eingelegt wurden, waren Shop-Verträge.

Und von denen konnte man im Endeffekt nicht mal 10% dann als wirkliche Betrugsfälle einstufen.
 
So ein Nachweis existiert ja meistens bei solchen Geschichten gar nicht

Bei den Internetbestellungen, um die es im Startposting geht, brauchte es den Ausweis nicht, das stimmt wohl.

Meine Fresse, wir sind ganz schön ins OT gerutscht. *g*

Die Mobilfunkverträge brauchten zwingend einen Ausweis. Entweder der Kunde gibt die Nummer online selbst ein oder er zeigt dem Verkäufer vor Ort im Shop seinen Ausweis und der Verkäufer macht im System ein Häkchen bei "Ausweis lag vor".

Klar - der Verkäufer kann auch ein Schlitzohr sein (und das ist leider oft genug vorgekommen, vor allem bei solchen Internet-Call-Shops, in denen man nebenbei auch noch von allen Anbietern Mobilfunkverträge bekommt) - aber um dem Verkäufer auf die Füße zu treten, brauche ich trotzdem dann die Versicherung des Kunden, dass er den Vertrag nicht abgeschlossen hat.
Vorher komm ich an den Verkäufer nicht ran.
Auch wenn ich ihn anzeige - die Polizei würde den angeblichen Kunden doch eh anschreiben und zur Aussage bitten.
 
Hi!

Bin gerade von der Arbeit heimgekommen und das ist ja alles schön ins OT gegangen :LOL:

Also ich werde nach dem Mittagessen mal zur Polizei schauen und eine Anzeige erstatten.
Hoffe, die kann mir helfen.

Ich werde euch auf den laufenden halten.

MfG
 
Moment einmal ... wenn deine Adresse die Rechnungsadresse war ... und seine die Lieferadresse ... was hast du den mit den Rechnungen und Mahnungen gemacht welche vorher schon kamen? Ich meine ein Unternehmen schaltet ja nicht per sofort ein Inkassounternehmen an *am kopf kratz*
Hättest du direkt bei der ersten Rechnung interveniert wärs doch niemals so weit gekommn :think:

dazu muß ich sagen, das es große Firmen gibt, die es nicht hinbekommen Lieferanschrift und Rechnungsanschrift getrennt zu beachten. Amazon st so ein Fall.

Bestellt man dort und gibt abweichende Anschriften an, so wird die rechnung dennoch mit der Lieferung zusammen an die lieferanschrift verschickt. Was eine Sauerei ist finde ich. So ein großes Unternehmen sollte sowas doch hinbekommen meint man zumindest.
 
Ich verstehe das, dass Du Dich nicht in der Pflicht siehst, da irgendwie mehr zu machen - aber wenn man so wie ich mal am anderen Ende der Leitung gesessen hat, dann versteht man auch, warum die Anbieter den betrogenen Kunden zur Anzeige motivieren wollen.
Ich war selbstständig, ich weiß also sehr genau, wie das ist.

Ich weiß nicht, ob Du Dir vorstellen kannst, wie viele Kunden nach der ersten Mahnung anrufen und sagen, sie hätten den Vertrag nie abgeschlossen und wüssten so gar nicht, was das alles solle.
Tja, dann hätte ich als Verkäufer eine Vertragskopie zugeschickt, auf der seine Unterschrift zu sehen ist. Sollte diese Unterschrift nicht von ihm sein, dann würde ich sofort Anzeige erstatten. Zumal ich immer versucht habe, erstmal sicher zu verifizieren, wer da bestellt, wenn die Lieferung an eine andere Adresse gehen sollte.

Ohne schriftlichen Vertrag -> keine Lieferung. Wer das trotzdem macht, der soll auch das Risiko tragen. Aber nicht nachher die Arbeit auf den Kunden abwälzen.

Verifikation der Person kostet Geld, das wollen viele Anbieter halt sparen. Aber dafür müssen sie eben mit der Ausfallquote leben.

Trotzdem muss man es machen, denn wie soll man sonst die Spreu vom Weizen trennen?
Vorher vielleicht? Aber gerade Webhoster und Mobilfunkanbieter gehören zu den Anbietern, die Vertragsschlüsse über das Internet anbieten und SIMS verschicken und Zugänge schalten, ohne auch nur ein schriftliches Dokument zu haben.

Dem Mobilfunkanbieter bleibt manchmal doch nichts übrig, als die eidesstattliche Versicherung des Kunden, dass er den Vertrag nicht geschlossen hat.
Blöderweise nutzt ihm die nichts. Eine "eidesstattliche Versicherung" kann ein Privatmensch gegenüber einem Unternehmen gar nicht abgeben. Ich könnte darin also völlig ohne Probleme auch lügen.

Klar kann man sich als Kunde dann auch hinstellen, die Arme verschränken und auf seinem Recht beharren - doch was bringt es Dir?
Das bringt mir Arbeits- und Geldersparnis. Das ist nämlich die Arbeit und das Geld, dass der Anbieter vorher auch gespart hat. Sonst hätte er erstmal die Bestelladresse verifiziert, bevor er einfach irgendwohin liefert und sich denkt, dass wird schon klappen.

Manchmal sollte man aber auch mal jemandem entgegenkommen. Und selbst wenn der "Jemand" ein großer Mobilfunkanbieter ist.

Das würde ich ja auch. Wenn der Anbieter mir klar darlegen kann, dass er vorher alles versucht hat, den Vertragspartner zu verifizieren. Und eine Ausweisnummer ist dafür denkbar ungeeignet. meine dürfte z.B. in zig Datenbanken diverser Unternehmen stehen, da könnte jeder Mitarbeiter die missbrauchen.

Also soll ein Mobilfunkanbieter, wenn Kunde XY ihn anruft und sagt, er hätte besagten Vertrag nicht abgeschlossen, sofort eine Anzeige erstatten?
Nach einem Telefonat?
Warum denn nicht. Er könnte natürlich einfach mal bei der Lieferadresse vorbeifahren und mal nachfragen...

Dann wäre das doch eine tolle Masche, sich seiner unerledigten Rechnungen zu entledigen.
Wieso? Wenn man den Vertrag mit einem Kunden nachweisen kann, dann kommt der da nicht so einfach raus.

zB wenn einer behauptet, der Vertrag wäre nicht von ihm geschlossen worden, ich habe aber einen Ausweis von diesem Kunden im System vermerkt. Bedeutete, dass der Kunde im Laden war und dem Verkäufer seinen Ausweis gezeigt hat.
Wenn er im Laden war, dann habt ihr eine Unterschrift unter einem Vertrag. Die Echtheit dieser Unterschrift nachzuweisen ist ein Leichtes.

Auf anderem Wege kam man nicht an einen Vertrag - und bei Internetbestellungen musste man im Bestellformular seine Ausweisnummer eingeben.
Und was nutzt die?

[quot€]Dann muss der Kunde doch eh eine Anzeige machen - gegen Unbekannt wegen dem Ausweis.[/quote]Wenn ich meinen Ausweis verliere, muss ich keine Anzeige aufgeben, weshalb denn?

Wenn allerdings so eine Anzeige nicht gemacht wird, dann muss sich der Kunde doch die Frage gefallen lassen, wie der Ausweis in unser System kam.
Wenn der Kunde den Ausweis vorgezeigt hat, dann kann er auch direkt einen Vertrag unterschreiben, wenn er nur die Nummer online angegeben hat, dann nutzt die überhaupt nichts.

Gibt er mir die nicht mittels Anzeige oder eidesstattlicher Versicherung - wie soll ich ihm dann glauben?
Brauchts Du gar nicht, Du hast eine Unterschrift.

Für Online-Verträge hat die Post das PostIdent Verfahren, damit wird sichergestellt, wer da die Bestellung aufgibt. Kostet halt Geld, und das wollen die Anbieter sparen.

Marty
 
Für Online-Verträge hat die Post das PostIdent Verfahren, damit wird sichergestellt, wer da die Bestellung aufgibt.

Da denke ich, ist das doch die richtige Methode, oder?

Und wenn wir dem Kunden dann seine SIM-Karte geschickt haben, musste der Kunde diesen Ausweis dem Postboten vorlegen, der dann einen Abgleich gemacht hat.

Dazu braucht man beim Onlineabschluss die Ausweisnummer. Und wenn der Postbote uns das dann unterschrieben hat, dass er die SIM-Karte an jemanden ausgegeben hat, der diesen Ausweis in der Hand hatte (und zudem noch so aussah, als wäre er diese Person), dann hat man als Mobilfunkanbieter seine Pflicht getan.
Find ich zumindest.

Ich weiß ja nicht, bei welchem Provider Du damals den Fall mit dem nicht abgeschlossenen Vertrag hattest. Bei meinem Ex-Arbeitgeber kann es nicht gewesen sein - denn wie gesagt, da brauchte man zwingend einen Ausweis, um die Verträge freizuschalten oder um eine SIM-Karte per Post entgegenzunehmen.
Egal, ob nun einer in Bielefeld wohnt und nach Timbuktu geliefert haben will - die Person, die die Karte vom Postboten in Empfang nimmt, muss identisch mit dem Besteller sein. Und da muss man dann keine Verifizierung von Rechnungsadressen mehr vornehmen.
 
Hi Leute!

Sodale Anzeige wurde wegen Betrug erstattet.

Der Polizist gab mir die Nummer eines anderen Polizisten der bereits gegen ihn ermittelt und mit dem soll ich mich am Montag in Verbindung setzten.

Wie er gesagt hatte das bereits gegen ihn ermittelt wirde, habe ich mich in meinem Bekanntenkreis etwas umgehört und hab erfahren, dass er wegen schweren gewerblichen Betrug bereits im Gefängniss ist. 8O

Naja, werd mich Montag mal bei dem Polizisten melden und mit ihm reden.

MfG
 
Die Sache sollte nicht zu schwer sein denn i.d.R wird die IP vom Besteller geloggt und daher lässt sich auch der wahre Käufer zurückverfolgen.

Schonmal in der Richtung ermitteln lassen oder ermittelt ?
 
Die Sache sollte nicht zu schwer sein denn i.d.R wird die IP vom Besteller geloggt und daher lässt sich auch der wahre Käufer zurückverfolgen.

Schonmal in der Richtung ermitteln lassen oder ermittelt ?

Naja, könnte man doch auch in nem Internet-Cafe bestellt haben und wer weiß ob die überhaupt IP loggen? keine ahnung.
 
InternetCafe ist dann schon ein größeres problem aber i.d.R wird die IP bei so ziemlich jedem Shop geloggt!

Einfach vieleicht mal erkundigen oder Googeln :)
Ich dachte, Anzeige is draußen und der Täter steht schon fest :think: Für was denn IPs checken ?
Wenn einer die IP checkt, dann wird das eh automatisch im Zuge der polizeilichen Ermittlung geschehen.

Du, als Privatmann, kommst nie an die Daten ran und wenn, dann eh nur illegal.