Frage zur Arbeitszeit

Juppo

Well-known member
17 August 2006
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Hi,
ich hab ma ne frage und zwar mach ich grad ne Ausbildung in nem Hotel bin 17. Nun die Frage ich darf ja normalerweise nich länger als 22 Uhr arbeiten, gibt es da an Weihnachten und Silvester ausnahmen? Ich hoffe nich.

Naja der job is ja eh nich für lange ^^ :LOL:
 
Ich kann Dir das rechtlich nicht aufdröseln, aber ich habe auch in einem Hotel gelernt und da wurde an Silvester zum Silvesterball JEDER eingesetzt, bis die letzten Gäste ins Bett gegangen waren.

An Heilig Abend haben die muslimen Kollegen freiwillig Dienste gemacht und wir Christen hatten frei (wir haben sie dafür an ihren Feiertagen vertreten) und an den Weihnachtsfeiertagen gings normal wie Sonntags ab.
 
ich hoffe nich eh kein bock silvester zu arbeiten. :roll:

Darf ich Dich mal fragen, ob Dir etwas an Deinem Ausbildungsplatz liegt?

Wenn nicht, dann verstehe ich nicht, warum Du Dir nicht was anderes suchst. Du machst mir aber arg den Eindruck und das, was Du da an den Tag legst, ist sehr unfair - den Kollegen gegenüber und auch denen gegenüber, die gerne einen Ausbildungsplatz hätten und dafür auch an Silvester arbeiten würden - aber arbeitslos zu Hause rumsitzen.
 
naja das war nie mein traumberuf aba jetzt einfach abbrechen und was anderes machen is auch nich gut denke ich.
 
naja das war nie mein traumberuf aba jetzt einfach abbrechen und was anderes machen is auch nich gut denke ich.

Richtig. Dann zieh's aber auch durch. Ich wage zu bezweifeln, dass Du Weihnachten oder Silvester arbeiten musst (kommt vielleicht auf die Größe des Ausbildungsbetriebes an), aber wenns so kommen sollte (vielleicht auch nächstes Jahr) - Shit happens. Muss jeder irgendwann mal durch. Und ne abgebrochene Ausbildung (womöglich auch noch wegen ner Weigerung deswegen) wirst Du später irgendwann mal bereuen, ganz sicher.

Wenn Du eine (nicht unter Traumberuf fallende) Ausbildung durchziehst, hast du a) was in der Hand und kannst Dir b) immer noch andere Berufswege suchen. Eine abgebrochene Ausbildung im Lebenslauf ist zwar noch kein Todesstoss, kann aber gerade bei der momentanen und sicher auch zukünftigen Ausbildungsmarktsituation zu Problemen führen.

Also: Kopf hoch - wenns so sein sollte: durch - was entgeht Dir schon groß in dem Fall? N Abend Suff? Das lässt sich nachholen.... ;)
 
@ sub . danke für deine antwort so hab ich das noch nich gesehen ^^ ;)

=> Aber um noch ma auf die Frage zurück zu kommen. Gibt es an diesen 2 besonderen Ereignissen in der Gastronomie ausnahmen für die Arbeitszeiten?
 
Hallo,

ich hoffe Dir hiermit helfen zu können:

1. Für Jugendliche bis 18 Jahre gilt die Obergrenze von 40 Stunden pro Woche und 8 Stunden am Tag. Allerdings dürfen an einzelnen Tagen auch 8 1/2 Stunden gearbeitet werden, wenn insgesamt die Grenze von 40 Stunden nicht überschritten wird.

2. Es gilt grundsätzlich die 5-Tage-Woche. Samstag und Sonntag sind arbeitfrei. Ausnahmen werden jedoch für solche Branchen gemacht, die einen besonderen Arbeitsrythmus haben ( Krankenhäuser, Gasstätten, Landwirtschaftsbetriebe). Selbstverständlich hat der betroffene Jugendliche dann Anspruch auf einen (jeweils) freien Tag in der Woche.

3. Grundsätzlich dürfen Jugendliche nur in der Zeit zwischen 6 und 20 Uhr beschäftigt werden. Das heißt das Nachtarbeit verboten ist.
Auch hier werden jedoch Ausnahmen gemacht, wenn der Arbeitsrythmus der Branche es verlangt.
So dürfen Jugendliche über 16 Jahre
im Gaststätten- und Schaustellergewerbe bis 22 Uhr,
in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr,
in der Landwirtschaft ab 5 Uhr oder bis 21 Uhr,
in Bäckereien oder Konditoreien ab 5 Uhr
beschäftigt werden.


4. Auch Jugendliche haben einen Anspruch auf Pausen: Beträgt die Arbeitszeit mehr als 6 Stunden am Tag, müssen insgesamt 60 Minuten Pause gewährt werden. Dabei muss die erste Pause spätestens nach 4 1/2 Stunden eingelegt werden. Die Pausen dürfen nicht kürzer als 15 Minuten sein.

5. Rechnet man die reine Arbeitszeit und die Pausen zusammen, darf die tägliche Arbeitszeit grundsätzlich 10 Stunden nicht überschreiten. Im Bergbau unter Tage beträgt diese Obergrenze sogar nur 8 Stunden. Dagegen darf die Schicht im Gasstättengewerbe, in der Landwirtschaft, in der Tierhaltung, auf Bau- und Montagestellen 11 Stunden dauern.
Quelle: https://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/Jugendarbeit/jaa3.htm

So wie es aussieht musst Du an Sylvester bis 22 Uhr arbeiten. Aber glaub mir mit einer fertigen Ausbildung im Hotelgewerbe hast Du auch sehr gute Chancen in Handel und Industrie. Dort weiß man wie belastbar Du nach einer abgeschlossenen Ausbildung bist und nicht rum mäckerst, wenn mal nicht am Fr. um 16:30 Uhr Feierabend :LOL: ist.

MfG

Lynx72
 
Zuletzt bearbeitet:
vielen dank, ja arbeiten is ja vielleicht noch ok,aba nich das ich da länger als bis 22 Uhr sitzen muss, weil 1 Lehrjahr und dann an so einem Abend da dürfte man dann bestimmt richtig die scheisse mahcen weil alle anderen im stress sind, hab kein bock um 0 Uhr da iwie grad wäsche zu falten :D
 
vielen dank, ja arbeiten is ja vielleicht noch ok,aba nich das ich da länger als bis 22 Uhr sitzen muss, weil 1 Lehrjahr und dann an so einem Abend da dürfte man dann bestimmt richtig die scheisse mahcen weil alle anderen im stress sind, hab kein bock um 0 Uhr da iwie grad wäsche zu falten :D
Mit der Einstellung solltest du mal grundsätzlich überlegen ob du da den richtigen Beruf für dich lernst...

Gruß Aru
 
Eben. Es ist allgemein bekannt, wie es in Hotels und Gaststätten/Küchen zugeht. Also Augen auf bei der Berufswahl :)
 
Ich kann mich meinen Vorrednern nur Anschliesen

Das hättest du dir woll früher Überlegen müßen:roll:

Ich Arbeite auch in der Gastronomie .

Wir Regeln das mit Weihnachten und Sivester so ,das die mit Familie (kleine Kinder ) Weihnachten Frei machen und dafür dann an Sivester Arbeiten .

Dieses Jahr wirst du warscheins Glück haben wegen der Arbeitszeitbegrenzung ,aber wie du bestimmt schon mitbekommen hast ,ist es im Gastronomiebereich oft nicht der Fall das es mit Pünktlich Feierabend hin haut .

Wenn`s dum läuft und viel los ist muß dann vieleicht doch bis Mitternacht da bleiben .
Gesets hin oder her ,nur leider klappt das nicht immer so wie es vorgeschrieben ist.

Für den Fall das du Eingeteilt bist ,kann ich dir nur Raten nicht mit dem
"laut Gesetzt darf ich garnicht so lang Arbeiten " zu kommen .
Auch wenn`s so ist ,kann das nach hinten losgehen ,das du zwar Frei bekommst aber die nächsten Wochen nur noch mit Wäsche zusammenlegen beschäftigt wirst ;)