Frage zu Lehrer im Leistungskurs

Bonian

Well-known member
20 April 2006
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Hallo.

Habe eine kurze Fragen.

Und zwar: Welche Lehrer dürfen Leistungskurse, also Kurse auf erhöhten Anforderungsniveau, unterrichten?

Dürfen das alle Gymnasiallehrer und gibt es da zum Beispiel nen' Gesetzt was besagt, dass der Lehrer erst ein Jahr oder so an der Schule gearbeitet haben muss um so einen Kurs leiten zu dürfen?
 
Es gibt bei uns an der Schule (Hessen) das Problem, dass der Leistungskurs Info nicht zu Stande kam, weil nicht genug Lehrer mit einer entsprechenden Lehrbefugnis an der Schule sind.

Was dafür die Kriterien sind, kann ich dir leider nicht sagen. Ich vermute allerdings, dass der Lehrer (Ober)Studienrat sein muss, weil unsere Tutorin und Deutsch-LK-Lehrerin auf dem Zeugnis immer damit unterschreibt.
 
Hallo.

Habe eine kurze Fragen.

Und zwar: Welche Lehrer dürfen Leistungskurse, also Kurse auf erhöhtenm Anforderungsniveau, unterrichten?

Dürfen das alle Gymnasiallehrer und oder gibt es da zum Beispiel nen' ein* Gesetzt was besagt, dass der Lehrer erst ein Jahr oder so an der Schule gearbeitet haben muss um so einen Kurs leiten zu dürfen?

*: "'nen" steht als Abkürzung für "einen". "Einen Gesetz" ist aber falsch, es muss "ein Gesetz" heißen. Insofern wäre als Kurzform lediglich 'n Gesetz korrekt.

Das rot unterstrichene ist sehr umgangssprachlich. Das "Und zwar:" solltest Du ganz weglassen und statt "was" besser "welches" benutzen.

Insgesamt sind das ziemlich viele Fehler in solch einem kurzen Text, und manche sind nicht einfach nur Tippfehler. Vielleicht solltest Du weniger über Leistungskurslehrer und dafür mehr über Grammatik und Orthographie nachdenken.

Zu Deiner Frage: Jeder Gymnasiallehrer darf Leistungskurse unterrichten. Es kommt nicht auf irgendwelche Fristen (Berufserfahrung / Unterrichtstätigkeit an der jeweiligen Schule) an. Anders sieht es aus, wenn etwa ein Realschullehrer am Gymnasium unterrichtet. Der darf dann nur bis Klasse 10 Unterrichten. Wir hatten ehedem an unserer Schule solche einen Fall: Ein Realschul-Sportlehrer war per Ausnahmeregelung als Sportlehrer bis in die Oberstufe tätig. Sein zweites Fach, Mathematik, durfte er aber nur bis einschließlich Klasse 10 unterrichten.