Frage zu Kündigungsfristen im Hotel- und Gastgewerbe

Novalee

Die mit dem Vogel
28 April 2006
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Hallo, mein Problem ist etwas verzwickt.
Bei meinem jetzigen Arbeitgeber habe ich letztes Jahr
als Teilzeitkraft angefangen, und im Arbeitsvertrag steht nur,
dass die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten.

Am 19.12.07 habe ich eine relativ formlose Bestätigung bekommen,
dass ich ab 01.01.08 als Vollzeitkraft angestellt werde
und der Arbeitsvertrag nachgereicht werden würde.

Was aber nicht geschah, da mein Chef für solche Sachen immer seeeeeeeeeehr lange braucht.

Nun meine Frage, welche Kündigungsfrist muß ich denn nun einhalten.

Bin echt ratlos.

Vielen Dank fürs Nachdenken schon im Voraus.

Lieben Gruß

Novalee
 
In der Gastronomie gibt es nicht selten keine Arbeitsverträge, es gilt dann die Kündigungsfrist von 4 Wochen. Wenn du es ganz genau wissen willst solltest du bei der DEHOGA nachfragen, die wissen was der Tarif sagt, denn der ist auch für dich bindend selbst wenn dein Vertrag nur mündlich geschlossen wurde.
 
Danke für deine Antwort.

Ich bin ja nun schon ein paar Jährchen in der Gastronomie tätig, aber so etwas wie meinen jetzigen Chef habe ich noch nie erlebt.

Werde mich mal an die DEHOGA wenden, vielleicht können die mir genau sagen wie die Frist ist, damit er mir nichts kann.

Lieben Gruß

Novalee
 
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