Frage zu einem befristeten Arbeitsverhältnis

kangoo23

Well-known member
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23 April 2006
2.522
220
Folgende Fakten vorran:

Eintritt ins Arbeitsverhältnis: 11.09.06
Austritt 31.12.06

Eintritt 15.01.07
Austritt 31.10.08

Arbeitsverhältnis läuft bis dato mit einigen befristeten verlängerungen (ca 5-6).

Heute habe ich eine Vertragsverlängerung unterzeichnet:

Zwischen
Firma

und

Arbeitnehmer

wird unter Bezugnahme auf den befristeten Arbeitsvertrag vom 11.09.2006 dieser wie folgt verlängert:
Verlängerung bis zum 31.12.2008




Wie sieht die Rechtslage in diesem Fall aus (natürlich sind eure Antworten keine rechtsbinden Antworten sondern nur Hinweise)

  • War ich blöd und hätte diese Verlängerung nicht unterschreiben sollen bzw verweigern sollen?
  • Besteht evtl bereits ein unbefristeter Vertrag?

Gruß und Danke für jede Antwort/Link/Hinweis

gruß
 
nach meinem wissensstand dürfen befristete verträge innerhalb von 2 jahren max 3 mal verlängert werden und müssen dann entweder enden oder in unbefristete übergehen...es sei denn es liegt ein sachgrund vor...schreib ich dir im icq
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei befristeten Arbeitsverhältnissen ist es so, dass befr. Arbeitsverträge maximal drei Mal verlängert werden dürfen. Der gesamte Befristungszeitraum darf 24 Monate nicht überschreiten.

Ein Mitarbeiter, der zuvor schon mal bei der Firma beschäftigt war, darf nicht nochmals befristet beschäftigt werden. Dieser Fall trifft auf dich zu, wenn ich das richtig verstanden habe. Somit ist der Vertrag unwirksam.

keine Rechtsberatung
 
Die Befristungsregelung ist auf jeden Fall branchenabhängig. Ich kenne die zwei-Jahres-Regel zwar, weiß aber auch, dass es bei uns im öffentlichen Dienst anders ist.

Wenn ich mal zitieren darf:

WissZeitVG schrieb:
§ 2 Befristungsdauer; Befristung wegen Drittmittelfinanzierung
(1) 1Die Befristung von Arbeitsverträgen des in § 1 Abs. 1 Satz 1 genannten Personals, das nicht promoviert ist, ist bis zu einer Dauer von sechs Jahren zulässig. 2Nach abgeschlossener Promotion ist eine Befristung bis zu einer Dauer von sechs Jahren, im Bereich der Medizin bis zu einer Dauer von neun Jahren zulässig;

Aber wie gesagt, das regelt wohl jede Branche anders, von dem her ist das schwierig pauschal zu beantworten.

P.S.: Es gibt bei uns übrigens keine Einschränkung darüber wie oft der Vertrag verlängert wird. Ich hab schon gehört von Fällen mit 6-8 Verträgen in den 6 Jahren... das ist aber "normal" weil die Finanzierung eben meistens projektbezogen und damit nicht langfristig ist und die entsprechenden Drittmittel teilweise erst kurzfristig angeworben werden können.
 
P.S.: Es gibt bei uns übrigens keine Einschränkung darüber wie oft der Vertrag verlängert wird. Ich hab schon gehört von Fällen mit 6-8 Verträgen in den 6 Jahren... das ist aber "normal" weil die Finanzierung eben meistens projektbezogen und damit nicht langfristig ist und die entsprechenden Drittmittel teilweise erst kurzfristig angeworben werden können.

Also wie das im öffentlichen Dienst ist, kann ich nicht sagen. Aber ansonsten gilt die Maximalgrenze von drei Verlängerungen, max. 24 Monate. Gilt bei "ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes". Bei Vorliegen eines sachlichen sieht es etwas anders aus. So einen Grund aber nachzuweisen ist sowieso eine Sache für sich und nicht so einfach. Die Gründe sind festgelegt und recht eng gefasst.
 


Der Betriebsrat meinte auch das es nur max 2 Jahre so gemacht werden kann.
Wie könnte meine Lage nun aussehen,bzw die weitere vorgehensweise.

Geh ich jetzt zur Geschäftsleitung und sage:"Guck guck,jetzt bin ich hier und bleibe", oder gibt es ggf noch die Frist bis Ende des Jahres die ich jetzt einhalten muss da ich einer verlängerung zugestimmt habe?

Ein Wichtiges Detail habe ich oben vergessen zu erwähnen:
Die Einstellung war begründet:"Krankheitsfall,Vertretung für Herr xx"
Diese Begründung trifft aber schon lange nicht mehr zu da bereits zu meiner Einstellung bekannt war das dieser Mitarbeitet nie wieder in diesem Betrieb tätig wird/werden kann.

Das ganze könnte ich unter Umständen durch ärztliche Gutachten feststellen lassen sofern es diese noch nicht gibt.
 
Der Betriebsrat meinte ...

Geh ich jetzt zur Geschäftsleitung und sage:"Guck guck,jetzt bin ich hier und bleibe", oder gibt es ggf noch die Frist bis Ende des Jahres die ich jetzt einhalten muss da ich einer verlängerung zugestimmt habe?
Wenn du schon beim Betriebsrat warst, wieso hast du den nicht gleich gefragt, wie du weiter vorgehen sollst? Wir kennen deine Verträge ohnehin nicht genau, deshalb wird dir hier niemand wirklich helfen können.
 
Also ich würde nicht den Betriebsrat fragen, sondern mal bei einem Anwalt für Arbeitsrecht nachfragen. Mit verlaub sind die meisten Betriebsräte nicht gerade die Sachverständigsten und auch nicht immer ganz dicke mit der Geschäftsleitung (muss nicht so sein, aber doch schon öfter erlebt). Ich denke mit einer unverbindlichen Rechtsberatung über deine Möglichkeiten wäre dir mehr geholfen. Es ist nicht immer schön, wenn man sich die Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung und somit mit seinem Arbeitgeber ungemütlich macht.
 
Folgende Fakten vorran:

Eintritt ins Arbeitsverhältnis: 11.09.06
Austritt 31.12.06

Eintritt 15.01.07
Austritt 31.10.08

Und genau hier ist soweit ich weiß der Hund begraben.
Ein Mitarbeiter darf nur einmal in seinem Leben befristet werden. Dies ist mit der Befristung zum 31.12.2006 passiert. Eine Befristung aus wichtigem Grund die auch im AV genannt sein muß ist nicht mehr zulässig da eine weitere Befristung hätte nicht stattfinden dürfen.


Hätte man dich neu befristet mit deinem alten Vertag sähe das anderes aus und wäre durchaus Rechtens.

Eine Wiedereinstellung hätte darauf hin unbefristet sein müssen.
Die 2 Jahres Frist/Befristung beruht auf ein durchgängiges Arbeitsverhältnis welches hier aber nicht gegeben war.
Daher denke ich das einer unbefristeten Einstellung nichts im Wege stehen dürfte.
In den öffentlichen Diensten ist es richtig das ein AV in einem durchgehenden Arbeitsverhältnis bis zum fünften Jahr befristet werden darf.
In der Zeitarbeit haben wir das fast genauso. 3x befristen in 2 Jahren. Danach läuft das AV unbefristet weiter wenn nicht einer der beiden Parteien eine Kündigung ausgesprochen hat.

Meine Frau wurde bei Ihrem alten AG jedes Jahr neu befrisitet mit der Begründung das die Mittel die diese Stelle finanzieren aus öffentlichen Stellen bezogen werden. Nach drei Jahren ist dies aber Arbeitgeber Risiko. Meine Frau hat 6 Verlängerungen unterschrieben.
Wir haben die Gerichtsverhandlung gewonnen und meine Frau hat einen
unbefristeten Vertrag bekommen.

Na dann nur zur Richtigkeit, ist alles natürlich meine Sichtweise und keine Rechtliche Beratung...lol...
 
Wir haben die Gerichtsverhandlung gewonnen und meine Frau hat einen
unbefristeten Vertrag bekommen.

Darf ich dich hierzu was fragen? Ist deine Frau noch bei der Firma angestellt? Wenn ja, wie ist das Verhältnis zum Arbeitgeber?

Nach 6 Verlängerungen und keiner Einsicht ist es sicherlich ohne Gericht schwierig, aber mich würde mal dennoch interessieren wie sich diese Vorgehensweise auf das Arbeitsklima ausgewirkt hat?
 
Ich kanns dir sagen...hehe
Meine Frau ist in Mutterschaftsurlaub... und diese Massnahme war nur dazu gedacht nach Mutterschaft Ihr einen Arbeitsplatz zu sichern.
Der AG hatte sogar Verständnis und wollte es nicht bis zu Gericht kommen lassen da dann ca. 80% der Angestellten mit dem Urteil sofort Ihren eigenen AV eingeklagt hätten. Sie haben also viel gespart. "Bis das einer auch den Weg geht"

Ich hätte eigentlich nicht diesen Weg eingeschlagen wenn nicht dieser AG, sich selbst auf die Fahnen geschrieben hätte wir arbeiten zu wohle der Allgemeinheit, und eigentlich mit den eigenen Mitarbeitern fessel Verträge schreibt.

Daher war es nichts leichteres als einen unserer 7 Firmenanwälte zu ordern.
 
Ich hätte eigentlich nicht diesen Weg eingeschlagen wenn nicht dieser AG, sich selbst auf die Fahnen geschrieben hätte wir arbeiten zu wohle der Allgemeinheit, und eigentlich mit den eigenen Mitarbeitern fessel Verträge schreibt.

Erstmal danke für die Antwort :) Und Mutterschaft bedeutet sicherlich, dass gerade Mutter, also dann mal herzlichen Glücksunsch zum Nachwuchs.

Aber hier würd mich ja mal weiter interessieren, welche Art von Arbeitgeber? Nicht zufällig Gewerkschaft,oder? Die sind für solche Methoden nämlich auch bekannt.
 
Danke Danke erstmal

Ich werde versuchen morgen mal nen Termin zu kriegen bei nem Anwalt für Arbeitsrecht.

Mitlerweile hab ich evtl wieder einen hübschen Fehler gefunden.

Auf der verlängerung die ich unterschrieben hab ist kein datum aufgesetzt.
Unter Umständen könnte dann dieser nichtig sein,und dann würde mein vertrag nur bis zum 31.10.08 laufen.

Und da das niemandem auffallen würde,würde ich am 01.11.08 arbeiten gehen,die Geschäftsleitung wäre im glauben ich hätte einen gültigen Arbeitsvertrag bis ende 08,und dann wärs besiegelt.



Naja das mit dem Betriebsrat hatte ich eigeentlich vor,hab ich mir nun mitlerweile aber anders überlegt da der Betriebsrat bei mir unter anderem auch GL-Vertretung ist ;)



Danke erstmal für eure Antworten,aber ich denke ein Jurist wird morgen/übermorgen mein Problem lösen können