Frage zu Ebay Vom Vertrag zurücktreten?

abdomi_22

Lebensretter
ID: 74455
L
20 April 2006
511
64
Hallo,

ich habe ein Problem. Ich habe bei Ebay Besucher für ne Website verkauft. Seit heute läuft die Kampagne und es waren ca.100 Besucher da. Der Käufer sagt das aber keine Layer geöffnet wurden bei den 100 Besuchern. Ich hab ihm angeboten, das Geld zurückzugeben und habe das ganze erstmal deaktiviert. Weil es bringt ja keinen Sinn da weiter zu machen wenn er unzufrieden ist. Darufhin kam folgende Mail:

Du solltest doch bitte deiner Leistungspflicht nachkommen. Ich trete von dem Vertrag NICHT zurück. Wenn Du das tun möchtest, bist du zu schadensersatz verpflichtet. Also würde ich Dich bitten hier nichts zu „deaktivieren“.

Nun meine Frage: Hat er damit Recht, mit dem Schadensersatz, hab bei Ebay noch nix richtiges gefunden. Aber wieso soll ich die Kampagne weiterlaufen lassen, wenn es ihm ex nix bringt und er mich nur vollkoffert. Danke schonmal für eure Antworten.
 
Wenn er Besucher für seine Webseite gekauft hat und er ja offensichtlich auch Besucher bekommen hat, ist doch alles in Ordnung. Oder waren irgendwelche Festlegungen, wie z.B. hier zu Layern, im Angebot enthalten?
Ob es ihm was bringt, ist doch weniger dein Problem
 
Wenn er Besucher für seine Webseite gekauft hat und er ja offensichtlich auch Besucher bekommen hat, ist doch alles in Ordnung. Oder waren irgendwelche Festlegungen, wie z.B. hier zu Layern, im Angebot enthalten?
Ob es ihm was bringt, ist doch weniger dein Problem

Festlegungen zu Layern war nicht im Angebot enthalten, verstehe auch nicht was er jetzt für ein Wind macht, ich lasse das jetzt mal weiterlaufen, komme ja dann meine Leistungspflicht nach und kann ja per Screen nachweisen das die Besucher da waren. Alles so wie in der Auktion beschrieben. Mal sehen wie das hier endet.

Danke schonmal für die Antwort.
 
Wenn sich Layer nicht öffnen, dann liegt das an seiner Webseite oder am Betreiber, der die Layer einblenden lässt.

Du bist lediglich der Dienstleister, der die Besucher generiert. Für die korrekte Darstellung bist Du nicht verantwortlich, also lass Dich nicht einschüchtern.

Check aber mal Deine AGB, um derartige Vorfälle in Zukunft geschickt zu umgehen. Es sollte ein Haftungsausschluss für die korrekte Darstellung und Verfügbarkeit des Servers enthalten sein.
 
Wenn sich Layer nicht öffnen, dann liegt das an seiner Webseite oder am Betreiber, der die Layer einblenden lässt.

Du bist lediglich der Dienstleister, der die Besucher generiert. Für die korrekte Darstellung bist Du nicht verantwortlich, also lass Dich nicht einschüchtern.

Check aber mal Deine AGB, um derartige Vorfälle in Zukunft geschickt zu umgehen. Es sollte ein Haftungsausschluss für die korrekte Darstellung und Verfügbarkeit des Servers enthalten sein.

danke, das wird mir auch ne Lehre sein, kann mir ja nur ne negative Bewertung blühen, ansonsten bin ich ja auf der sicheren Seite
 
Der Typ mosert garantiert nur deswegen rum, weil ihm die Layerwerbung scheinbar mehr einbringt, als ihn die Besucher gekostet haben. Zumindest, wenn sie bei jedem Besucher richtig angezeigt wird.

Zum Schadenersatz wärst du zwar verpflichtet (§280 BGB), aber da muss er dir erstmal nachweisen, was ihm für ein Schaden durch die nicht vorhandenen Besucher entstanden ist (§249 BGB). Wenn er nen Onlineshop hat, kann er wohl evtl. mit Umsatzeinbußen argumentieren, was aber vor Gericht auch nicht wirklich Bestand haben wird.


anddie