Frage wegen Gewerbeschein und Gewerbeanmeldung

konseyko

Well-known member
3 Mai 2006
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Hallo Leute,

ich habe meine Gewerbe schon seit 6 Monaten angemeldet.Immerwieder lese ich aber folgendes : " Bitte schicken Sie uns Ihren Gewerbeschein usw. bei Anfragen z.b".
Was ist eigentlich dieser Gewerbeschein ? Ich habe sowas nicht bekommen. Hatte vor 6Monaten im Rathaus meine Absichten erklärt und dort meine Gewerbe angemeldet.Habe die Kopie von der Anmeldung bekommen und das wars auch.
Ist vielleicht der sogenannte gewerbeschein einfach diese Kopie, die ich bei der Anmeldung bekommen habe???

Bei meiner Gewerbe steht als Tätigkeit "Internet Dienstleistungen" weil ich mit webseiten Geld verdiene.Ich will aber jetzt in Flohmärkten Neuwaren verkaufen .dazu braucht man ja Gewerbeschein.Kann ich dies mit meiner Gewerbeanmeldung bezüglich angemeldeter Tätigkeite machen ??
 
Meines Wissens benötigst du einen weiteren Gewerbeschein für diese Flohmärkte, wenn du die Summe von 400 Euro pro Monat nicht überschreitest.

Wie es mit Steuern genau aussieht, kann ich dir leider nicht sagen, ich werde mich aber auf jedenfall etwas informieren.

Der Gewerbeschein ist meines Erachtens diese Kopie, sofern du nichts anderes erhalten hast.

Am besten rufst du bei der dir mitgeteilten Telefonnummer an und lässt dich genauer beraten, sonst kann es teuer werden, wenn eine Kontrolle stattfindet.

Viele liebe Grüße,
MarpeX.
 
Die Kopie der Gewerbeanmeldung ist der sog. 'Gewerbeschein'. Prinzipiell hast Du damit ein Gewerbe angemeldet und kannst gewerblichen Tätigkeiten nachgehen. Dein Hauptgewerbe sind die Internetdienste, wenn Du weitere -andere- Tätigkeiten in großem Umfang ausführst, musst Du eine Erweiterung Deiner Gewerbeanmeldung machen. Bei uns kostet sowas nur 20-50 Euro kann ich mich erinnern, also nicht die Welt ;-) Ich würde es machen, um Ärger zu vermeiden. Melde dann aber gleich noch weitere Interessensgebiete an, um die Kosten für eine erneute Gewerbeerweiterung (und die damit verbundenen Kosten) zu vermeiden :mrgreen:

Wenn Du die Flohmarktgeschäfte erstmal 3-4 Monate ohne Gewerbeerweiterung machst um Die Erfolgschancen zu testen, aber die Einnahmen bzw. den Gewinn gegenüber Deinem Finanzamt deklarierst kann Dir meines Wissens keiner an den Karren pinkeln.

Gruß
fossiebaer
 
Wenn du Neuware auf Flohmärkten verkaufen willst musst du dich vorher mit dem Veranstalter in Verbindung setzen ob er es erlaubt. Die meisten wollen nur Trödler auf ihrem Platz.
Desweiteren brauchst du eine Reisegewerbekarte wo du detailliert angeben musst was du verkaufst. Die Kosten sind von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Geh am besten auf deine Gemeinde und erkundige dich. Die geben auch Auskunft über die Kosten. Die Reisegewerbekarte ist nötig wenn du ausserhalb deines Wohnorts verkaufen willst!!!

Die Kopie von der Anmeldung ist der Gewerbeschein den die Händler sehen wollen. Meist reicht es wenn du ihn per e-mail schickst.

Wegen der Steuern brauchst du dir keine Gedanken machen. Du hast einen Freibetrag von 17 500 Euro, d.h. erst wenn du 17 501 Euro Gewinn, also abzgl. deiner Ausgaben, hast werden Steuern fällig.

Wenn ich dir noch irgendwie helfen kann dann frag einfach.

Lg
happysmile
 
happysmile ,fossiebaer, MarpeX vielen Dank für die Antworten :D
Sie waren sehr hilfreich.Werde mich weitererkundigen.

happysmile du hast erwähnt ,dass ich ab 17501 Gewinn Steuern bezahlen muss, soviel ich weiß ist der Betrag mit 7600 ca. geregelt ( Kleinunternehmen) ?? Liege ich da falsch ?
 
Das mit den 17500 ist wenn ich mich richtig erinnere die Grenze, welchen Umsatz man maximal haben darf um als Kleinunternehmer zu zählen.
 
Das mit den 17500 ist wenn ich mich richtig erinnere die Grenze, welchen Umsatz man maximal haben darf um als Kleinunternehmer zu zählen.

Danke Slemens. Hab erst mal gesucht wo das steht. Nicht das ich hier irgendwas schreib das nicht mehr aktuell ist.
Es steht im Steuererklärungsformular unter der Nummer 7.2.
 
Kleinunternehmerregelung
Unternehmer, die nur geringe Umsätze tätigen, werden als Kleinunternehmer eingestuft. Als Kleinunternehmer gelten Unternehmer, deren Umsatz im vorangegangenen Jahr einen Betrag von 17.500 € (bis zum 31.12.2002 galt ein Grenzwert von 16.620 €) nicht überstiegen hat und deren Umsatz im laufenden Jahr 50.000 € voraussichtlich nicht übersteigen wird. Beide Voraussetzungen müssen gegeben sein. Bei Beginn einer unternehmerischen Tätigkeit ist der voraussichtliche Umsatz im Kalenderjahr zu schätzen. Übersteigt dieser voraussichtlich nicht die Umsatzgrenze von 17.500 €, gilt der Unternehmer als Kleinunternehmer.

Kommt die Kleinunternehmerregelung zur Anwendung, muss der Unternehmer auf seine Umsätze keine Umsatzsteuer erheben. Er kann allerdings auch zur Umsatzsteuer optieren. In diesem Fall hat er die Möglichkeit, auch die Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen. Empfehlenswert ist die freiwillige Umsatzsteuerveranlagung, da nur so der Vorsteuerabzug möglich wird. Für Kleinunternehmer entfällt neben dem Vorsteuerabzug der Ausweis der Umsatzsteuer sowie der Umsatzsteuer-Identifikationsnnummen auf erstellten Rechnungen.

Werden die Umsatzgrenzen überschritten, muss der Unternehmer auf seine Umsätze Umsatzsteuer erheben. Optiert ein Kleinunternehmer zur Umsatzsteuer, muss er dies gegenüber dem Finanzamt erklären. Seine Entscheidung bindet ihn für fünf Jahre.

Die 17.500€ - Grenze bezieht sich also auf die Umsatzsteuer, die Einkommensteuer beginnt ab einem Gewinn/zu versteuerndem Einkommen von 7.664€ (Einkommensteuergrundtabelle 2007 nach §32a EStG)

Gruß
fossiebaer
 
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Hab den Thread nach
:arrow: Gott und die Welt
geschubbst; passt da besser.