Frage bezüglich KK-Antrag bei Domains

PaulPanzer

Der Slot Händler
ID: 202072
L
21 April 2006
1.758
159
Also ich habe nen domain namen den ich gerne hergeben will woher weis ich das der provider bei dem sie gelistet einem kk antrag zustimmt
 
Warum sollte er das nicht tun? Ich denke, die Beste Antwort darauf wirst du bekommen, wenn du mal beim Provider nachfragst :)
 
Vorweg: FG §2 - passender Titel in Zukunft. Danke.

:arrow: Webhosting

@Topic:
Die Domain gehört doch dir.
Wenn der Provider da Stress macht, kannst du dich auch direkt an die Denic (für .de-Domains z.B.) wenden. Voraussetzung is, dass du eingetragen bist als Inhaber der Domain.
 
theHacker schrieb:
Vorweg: FG §2 - passender Titel in Zukunft. Danke.

:arrow: Webhosting

@Topic:
Die Domain gehört doch dir.
Wenn der Provider da Stress macht, kannst du dich auch direkt an die Denic (für .de-Domains z.B.) wenden. Voraussetzung is, dass du eingetragen bist als Inhaber der Domain.

oh vielen dank


ja ich bin eingetragen als inhaber
 
Na ja, stell den Antrag ganz normal, und wenn der Provider bockt, dann wendest du dich direkt an die Denic, oder den zuständigen NIC, und lässt das so regeln. Ist doch deine Domain ;)
 
Bevor man sich ans Denic wendet kontaktiert man den zuständigen Registrar.

Bevor man den Registrar kontaktiert kündigt man die Domain beim derzeitigen Provider schriftlich.
 
Der Provider hat mit einem KK garnichts am Hut. Die Domain ist auf dich registriert, und da kann dein Provider Bannanen werfen oder sich dumm ärgern. Die Domain gehört dir. Er ist oder war bislang nur der Verwalter. So als ob du dein Auto auf einem gemieteten Parkplatz abstellst. Wenn du das nicht mehr parken möchtest, kann dir der Vermieter nicht verbieten, dein Auto vom Parkplatz zu entfernen.

Die digitale Form eine KK sieht wie folgt aus:

Markus möchte von Peter eine Domain haben. Markus stellt bei seinem neuen Provider digital einen KK Antrag. Damit füllt er ein Fomular aus. Peter bekommt eine E-Mail von der Registrierungsstelle. Dort kann er (meist) per Link zustimmen oder ablehnen. Stimmt Peter zu, so ist der KK gelaufen, und Markus freut sich über seine neue Domain.

Wenn alles nicht bringen soltle, weil Beipielweise die E-Mailadresse, die Peters Domain registriert wurde, nicht mehr vorhanden ist, kann man das auch schriftlich erledigen. Dann sendet man das Formular an den Provider, oder direkt an die Registrierungsstelle.
 
ABC schrieb:
Der Provider hat mit einem KK garnichts am Hut.
Stimmt so nicht, als Provider gebe ich den ACK oder NACK an die anfragende Gegenseite. Ebenso muss ich als ISP den Registrar Lock, sofern eingesetzt, entfernen bevor du überhaubt bei cnobi, nen KK starten kannst ;)

gruss
Andreas