Finanzamt: Gebrauchter Laptop: Rechnung absetzen

FredRedHead

Well-known member
4 Mai 2006
166
7
Hallo,
ich möchte mir einen gebrauchten Laptop bei Ebay holen.
Kann ich die mitgelieferte Rechnung dann beim Finanzamt absetzen lassen, obwohl diese auf einen anderen Namen ausgestellt wurde? Bzw. weil der Ebaypreis ja eventuell weniger ist, reicht ein Ausdruck der Ebayseite als Beleg?
 
Erstens und grundsätzlich: Keine Steuerberatung im Einzelfall!

Zweitens: kleine Belohnung?

Drittens: Im Jahr der Anschaffung sind die Kosten vollständig absetzbar, sofern die Gesamtsumme der Anschaffungskosten ohne MwSt. bis einschließlich Euro 410,- betragen. Anderenfalls muß man über drei Jahre AfA mit monatsgenauer Berechnung machen. Selbstverständlich ist der Kaufpreis (zzgl. Versand), den man selbst bezahlt, maßgeblich für die AfA/GWG-Regelung.
 
hi,
ich wollte nur wissen ob es generell geht, da es ja eine rechnung ist, die auf eine andere person ausgewiesen ist. Ich meine, dass dies auch für die allgemeinheit interessant sein könnte, da man sich ja auch öfters technische schmankerl bei ebay kauft. Was ist wenn keine Rechnung vorhanden ist? Reicht dann die Ebayseite ausgedruckt?

edit: hier hab ich nen interessanten Artikel gefunden
https://www.vnr.de/vnr/steuernrechnungswesen/steuern/praxistipp_00791.html
nun bleibt nur noch die frage ob so eine ausgedruckte ebayseite beweis genug ist (eventuell in verbindung mit einem kontoauszug?)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ebay-Seite ausgedruckt reicht in der Regel als Rechnung, vor allem wenn man von Privat kauft und gar keine ofizielle Rechnung kriegt. Obs beim Finanzamt anerkannt wird kann man wohl nur ausprobieren, ich schätze auch dass es nicht jeder Beamte gleich handhaben würde.
 
USt: Beleg muß vorhanden sein!
ESt: Anschaffungskosten müssen glaubhaft nachgewiesen werden können, d.h. Kontoauszug, Email, etc.!

PS: Aber Du würdest nicht fragen, wenn es nicht vornehmlich Dich interessieren würde, oder? ;-)