bockenheim
New member
- 28 November 2006
- 3
- 1
Hallo Forum,
da ich nach stundenlanger Inetrecherche nichts vergleichbares gefunden habe, wende ich mich mal an dieses Forum. Mir ist klar, dass hier höchst Wahrscheinlich keine konkreten Aussagen zu meinem Fall gemacht werden können, ich habe aber dennoch einige Fragen:
Ich habe am 18.7. diesen Jahres ein fremdes, parkendes Auto beim rechtsabbiegen mit meiner rechten hinteren Autoseite, an der linken, hinteren Stoßstange angerämpelt.
Nachdem ich ausgestiegen bin und gesehen habe, dass es sich um einen Kratzer handelt, dass parkende Auto im Halteverbot stand (Wohnblock, Auto stand über den 270 Gradwinkel des Bürgersteigs hinaus geparkt) und ich sehr in Eile war, bin ich mit einem unguten Gefühl weiter gefahren.
Abends habe ich dann noch mein Auto begutachtet und mich, nachdem ich durch bloßes polieren den Kratzer an meinem Auto wegbekommen habe, dagegen entschieden, den Fahrzeughalter oder die Polizei einzuschalten.
3 Tage später, wie es kommen musste, erhielt ich dann auch einen Brief von der Polizei mit einer Vorladungsbitte.
Ich bin dann zur Polizei und habe den Tathergang so geschildert, wie er mir passiert ist (s.o.).
Zusätzlich habe ich dem Beamten mitgeteilt, dass ich mit jeglicher Strafe einverstanden bin, die Konsequenzen tragen werde und KEINE Gerichtsverhandlung (u.U. wegen dem Falschparken) anstrebe.
Der nette Polizeibeamte hat mir die Daten des Geschädigten gegeben und ich habe mich sofort mit ihm in Verbindung gesetzt.
Er hat mir dann auch eine Rechnung (250 EUR) gestellt, die ich sofort bezahlt habe.
Bis heute (28.11.) habe ich nichts mehr zu dem Thema gehört.
Jetzt habe ich eine "Ladung zum Hauptverhandlungstermin" erhalten, mit folgendem Wortlaut:
"in ihrer Strafsache hat die Anklagebehörde den in Abschrift beigefügten Strafbefehlsantrag gestellt. Das Gericht hat diesem Antrag nicht entsprochen, sondern hält eine Entscheidung der Sache erst nach Durchführung einer Hauptverhandlung für angebracht."
Interessanterweise wurden als Beweismittel eine Rechnung in Höhe von knapp 115,- € angeführt.
Wie soll ich mich jetzt verhalten?
Brauche ich einen Anwalt, bzw. sollte ich zur Hauptverhandlung nur mit einem Anwalt erscheinen?
Ist davon auszugehen, dass mich der Geschädigte um 185,- € beschissen hat?
Wie wird ungefähr die Strafe aussehen?
Ich war ja voll geständig und habe auch vor bei der Verhandlung geständig die Wahrheit zu sagen. -Sprich, wenn es zu einer Verhandlung kommt, was ja nun der Fall ist, kann ich diese, da ich ja eindeutig Fahrerflucht begangen habe, nur verlieren. D.H. ich müsste zusätzlich zu allen entstandenen Kosten auch noch meinen Anwalt bezahlen.
Zu meinen Lebensumständen:
Ich bin ein Student und verfüge über kein eigenes Einkommen.
Da das Ganze nächste Woche stattfinden soll, wäre ich um baldige Inormationen sehr dankbar.
Gruß
p.s. Was ich nicht brauche ist ein copy und paste paragraph zum thema unerlaubtes entfernen vom ...
ich weiß auch selbst, dass ich einen fehler gemacht habe und kann demzufolge auch nichts mit statements anfangen, die mir verdeutlichen, dass man fahrerflucht nicht begehen sollte. -Das ist mir jetzt auch klar.
da ich nach stundenlanger Inetrecherche nichts vergleichbares gefunden habe, wende ich mich mal an dieses Forum. Mir ist klar, dass hier höchst Wahrscheinlich keine konkreten Aussagen zu meinem Fall gemacht werden können, ich habe aber dennoch einige Fragen:
Ich habe am 18.7. diesen Jahres ein fremdes, parkendes Auto beim rechtsabbiegen mit meiner rechten hinteren Autoseite, an der linken, hinteren Stoßstange angerämpelt.
Nachdem ich ausgestiegen bin und gesehen habe, dass es sich um einen Kratzer handelt, dass parkende Auto im Halteverbot stand (Wohnblock, Auto stand über den 270 Gradwinkel des Bürgersteigs hinaus geparkt) und ich sehr in Eile war, bin ich mit einem unguten Gefühl weiter gefahren.
Abends habe ich dann noch mein Auto begutachtet und mich, nachdem ich durch bloßes polieren den Kratzer an meinem Auto wegbekommen habe, dagegen entschieden, den Fahrzeughalter oder die Polizei einzuschalten.
3 Tage später, wie es kommen musste, erhielt ich dann auch einen Brief von der Polizei mit einer Vorladungsbitte.
Ich bin dann zur Polizei und habe den Tathergang so geschildert, wie er mir passiert ist (s.o.).
Zusätzlich habe ich dem Beamten mitgeteilt, dass ich mit jeglicher Strafe einverstanden bin, die Konsequenzen tragen werde und KEINE Gerichtsverhandlung (u.U. wegen dem Falschparken) anstrebe.
Der nette Polizeibeamte hat mir die Daten des Geschädigten gegeben und ich habe mich sofort mit ihm in Verbindung gesetzt.
Er hat mir dann auch eine Rechnung (250 EUR) gestellt, die ich sofort bezahlt habe.
Bis heute (28.11.) habe ich nichts mehr zu dem Thema gehört.
Jetzt habe ich eine "Ladung zum Hauptverhandlungstermin" erhalten, mit folgendem Wortlaut:
"in ihrer Strafsache hat die Anklagebehörde den in Abschrift beigefügten Strafbefehlsantrag gestellt. Das Gericht hat diesem Antrag nicht entsprochen, sondern hält eine Entscheidung der Sache erst nach Durchführung einer Hauptverhandlung für angebracht."
Interessanterweise wurden als Beweismittel eine Rechnung in Höhe von knapp 115,- € angeführt.
Wie soll ich mich jetzt verhalten?
Brauche ich einen Anwalt, bzw. sollte ich zur Hauptverhandlung nur mit einem Anwalt erscheinen?
Ist davon auszugehen, dass mich der Geschädigte um 185,- € beschissen hat?
Wie wird ungefähr die Strafe aussehen?
Ich war ja voll geständig und habe auch vor bei der Verhandlung geständig die Wahrheit zu sagen. -Sprich, wenn es zu einer Verhandlung kommt, was ja nun der Fall ist, kann ich diese, da ich ja eindeutig Fahrerflucht begangen habe, nur verlieren. D.H. ich müsste zusätzlich zu allen entstandenen Kosten auch noch meinen Anwalt bezahlen.
Zu meinen Lebensumständen:
Ich bin ein Student und verfüge über kein eigenes Einkommen.
Da das Ganze nächste Woche stattfinden soll, wäre ich um baldige Inormationen sehr dankbar.
Gruß
p.s. Was ich nicht brauche ist ein copy und paste paragraph zum thema unerlaubtes entfernen vom ...
ich weiß auch selbst, dass ich einen fehler gemacht habe und kann demzufolge auch nichts mit statements anfangen, die mir verdeutlichen, dass man fahrerflucht nicht begehen sollte. -Das ist mir jetzt auch klar.
