Fahrerflucht begangen - Konsequenzen, Verhalten

bockenheim

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28 November 2006
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Hallo Forum,

da ich nach stundenlanger Inetrecherche nichts vergleichbares gefunden habe, wende ich mich mal an dieses Forum. Mir ist klar, dass hier höchst Wahrscheinlich keine konkreten Aussagen zu meinem Fall gemacht werden können, ich habe aber dennoch einige Fragen:

Ich habe am 18.7. diesen Jahres ein fremdes, parkendes Auto beim rechtsabbiegen mit meiner rechten hinteren Autoseite, an der linken, hinteren Stoßstange angerämpelt.
Nachdem ich ausgestiegen bin und gesehen habe, dass es sich um einen Kratzer handelt, dass parkende Auto im Halteverbot stand (Wohnblock, Auto stand über den 270 Gradwinkel des Bürgersteigs hinaus geparkt) und ich sehr in Eile war, bin ich mit einem unguten Gefühl weiter gefahren.
Abends habe ich dann noch mein Auto begutachtet und mich, nachdem ich durch bloßes polieren den Kratzer an meinem Auto wegbekommen habe, dagegen entschieden, den Fahrzeughalter oder die Polizei einzuschalten.
3 Tage später, wie es kommen musste, erhielt ich dann auch einen Brief von der Polizei mit einer Vorladungsbitte.

Ich bin dann zur Polizei und habe den Tathergang so geschildert, wie er mir passiert ist (s.o.).
Zusätzlich habe ich dem Beamten mitgeteilt, dass ich mit jeglicher Strafe einverstanden bin, die Konsequenzen tragen werde und KEINE Gerichtsverhandlung (u.U. wegen dem Falschparken) anstrebe.
Der nette Polizeibeamte hat mir die Daten des Geschädigten gegeben und ich habe mich sofort mit ihm in Verbindung gesetzt.
Er hat mir dann auch eine Rechnung (250 EUR) gestellt, die ich sofort bezahlt habe.
Bis heute (28.11.) habe ich nichts mehr zu dem Thema gehört.

Jetzt habe ich eine "Ladung zum Hauptverhandlungstermin" erhalten, mit folgendem Wortlaut:
"in ihrer Strafsache hat die Anklagebehörde den in Abschrift beigefügten Strafbefehlsantrag gestellt. Das Gericht hat diesem Antrag nicht entsprochen, sondern hält eine Entscheidung der Sache erst nach Durchführung einer Hauptverhandlung für angebracht."

Interessanterweise wurden als Beweismittel eine Rechnung in Höhe von knapp 115,- € angeführt.

Wie soll ich mich jetzt verhalten?
Brauche ich einen Anwalt, bzw. sollte ich zur Hauptverhandlung nur mit einem Anwalt erscheinen?
Ist davon auszugehen, dass mich der Geschädigte um 185,- € beschissen hat?
Wie wird ungefähr die Strafe aussehen?
Ich war ja voll geständig und habe auch vor bei der Verhandlung geständig die Wahrheit zu sagen. -Sprich, wenn es zu einer Verhandlung kommt, was ja nun der Fall ist, kann ich diese, da ich ja eindeutig Fahrerflucht begangen habe, nur verlieren. D.H. ich müsste zusätzlich zu allen entstandenen Kosten auch noch meinen Anwalt bezahlen.

Zu meinen Lebensumständen:

Ich bin ein Student und verfüge über kein eigenes Einkommen.

Da das Ganze nächste Woche stattfinden soll, wäre ich um baldige Inormationen sehr dankbar.


Gruß

p.s. Was ich nicht brauche ist ein copy und paste paragraph zum thema unerlaubtes entfernen vom ...
ich weiß auch selbst, dass ich einen fehler gemacht habe und kann demzufolge auch nichts mit statements anfangen, die mir verdeutlichen, dass man fahrerflucht nicht begehen sollte. -Das ist mir jetzt auch klar.
 
Hi.. mit genauen Paragraphen kann ich nun nicht dienen sondern nur das sagen was mir die Polizei auch schon gesagt hat (hatte selber 2 Personen die mein KFZ beschädigt haben und sich dann entfernt haben und kürzlich erst wieder als Zeuge ein solches Schauspiel beobachtet)

Wenn Du ein anderes Fahrzeug beschädigst musst Du eine angemessene Zeit warten bzw. die Polizei informieren über den Sachverhalt, da kriegt man dann auch weitere Informationen wenn man sich entfernen darf.

Du sagst Du warst in Eile... naja dann zumindest Ort, Uhrzeit und Nummernschild des Geschädigten merken und umgehend bei der Polizei vorstellig werden, da wird meist ein Auge zugedrückt (kannst zur Not noch sagen hast gewartet aber es kam niemand). Wichtig ist eben das die Grün-weissen bescheid wissen.

Zu so einer Verhandlung solltest Du schon mit Anwalt erscheine oder zumindest den zur Rate ziehen.

Problem ist, du hast im Prinzip 2 Straftaten begangen wenn man so will, beschädigung des Fahrzeugs, das wird zwischen dir (oder deiner Versicherung) und dem Geschädigten ausgehandelt. In zweiter Sache hat der Staat ein Interesse da Du eine Straftat begangen hast nach StVo und man dich nun dafür belangen möchte.

Bezüglich der Sache mit den 250€ hast Du dir denn schriftlich geben lassen das Du ihm die 250€ ausgehändigt hast? Da wird gern bei besch.. (die Story ein anderes mal oder per PN)
Weil dann wäre es ein interessanter Punkt warum du 250€ gezahlt hast es, aber nur eine Rechnung über 115€ gibt.

Hoffe konnte ein wenig helfen.
 
Ich muss mich ja grad sehr zurückhalten, wenn Du dieses Forum genauer anschaust, wirst Du hier nämlich einen Thread finden, in dem ich mich über jemanden auskotze, der uns angerempelt hat und Fahrerflucht begangen hat.

Aber ich kann Dir sagen, warum Du zur Verhandlung musst:
Fahrerflucht ist keine Ordnungswidrigkeit sondern eine Straftat. Und da sind die Gerichte hinterher.
Dir droht auf jeden Fall ein Führerscheinentzug und Punkte. 5 bis 7 Punkte können das werden und der Lappen kann mehrere Monate weg sein.

Dadurch, dass der Schaden "nur" mit 115€ angegeben wurde, kannst Du aber hoffen, dass das Gericht das als geringfügig ansieht und Du jeweils mit der kleinsten Strafe davonkommst.

Die Sache mit dem Geld kann ich mir nur so erklären, dass er Dir halt ne Summe genannt hat, dann aber von der Polizei aufgefordert wurde, den Schaden von jemandem begutachten zu lassen. Deine Zahlung und die Begutachtung haben sich dann vielleicht überschritten.

Da würde ich aber mal einen Anwalt befragen.

Eventuell hast Du Anspruch auf Prozesskostenhilfe, sofern Du kein Einkommen hast. Kann aber auch sein, dass Deine Eltern dafür herhalten müssen, da kenn ich mich aber nicht so aus.

Und nun noch ein PS:
Ich hoffe, Du weißt, dass es scheiße war, was Du getan hast. Als Geschädigter hat man NUR Rennerei, wir rennen uns seit 3 Wochen die Hacken wund und würde ich dafür Stundenlohn und Telefonkosten verlangen, dann käme das den Unfallgegner noch mal um Einiges teurer... *grrrrrrrrrrrrrrr*
 
Eventuell besteht ein öffentliches Interesse Dich zu verurteilen :?:
Bei manchen Delikten ist es egal wenn die Anzeige zurückgezogen wurde.
 
für mich sieht es wie ein Schauprozess aus um die kleinen Kinder bloß daran zu hindern sowas in der Zukunft zu begehen :ugly:
 
Und nun noch ein PS:
Ich hoffe, Du weißt, dass es scheiße war, was Du getan hast. Als Geschädigter hat man NUR Rennerei, wir rennen uns seit 3 Wochen die Hacken wund und würde ich dafür Stundenlohn und Telefonkosten verlangen, dann käme das den Unfallgegner noch mal um Einiges teurer... *grrrrrrrrrrrrrrr*

Auch wenn ich etwas vom Thema abweiche..
Schnecke sei froh wenn es nur bei der Rennerei bleibt... Mir is einer an die Karre gefahren und is dann geflüchtet.. habe ihn noch gesehen, es hies dann Aussage gegen Aussage und ich hab den Mist selber bezahlen müssen (knapp 1000€)


@Verhandlung
Die Straftat besteht in der Verletzung in der STvO und daran hat die Staatsanwaltschaft auf jedenfall ein Interesse. Daher kommts wohl zu dem Prozess
 
..... und ich sehr in Eile war, bin ich mit einem unguten Gefühl weiter gefahren.
Abends habe ich dann noch mein Auto begutachtet und mich, nachdem ich durch bloßes polieren den Kratzer an meinem Auto wegbekommen habe, dagegen entschieden, den Fahrzeughalter oder die Polizei einzuschalten.
3 Tage später, wie es kommen musste, erhielt ich dann auch einen Brief von der Polizei mit einer Vorladungsbitte.
Nun hab ich seit 14 Jahren den Führerschein, ein Satz blieb mir aber mindestens präsent:

Fahrschullehrer schrieb:
Steig ja nie aus und mach irgendeine Bemerkung: Wenn man es schonmal eilig hat :!: Merke Dir bei einem Unfall, wird Dir sowas eine Menge Ärger einbringen. Autofahrer haben es nie eilig :mrgreen:

Zusätzlich habe ich dem Beamten mitgeteilt, dass ich mit jeglicher Strafe einverstanden bin, die Konsequenzen tragen werde und KEINE Gerichtsverhandlung (u.U. wegen dem Falschparken) anstrebe.
Da hat doch der Polizist bestimmt gelächelt :mrgreen: Du kannst diesen Verstoß garnicht anzeigen :ugly:

Wie soll ich mich jetzt verhalten?
Brauche ich einen Anwalt, bzw. sollte ich zur Hauptverhandlung nur mit einem Anwalt erscheinen?
Ich würde nicht alleine gehen, könnt sein dass Du Dich selber noch tiefer reinreitest :-?
 
Du sagst Du warst in Eile... naja dann zumindest Ort, Uhrzeit und Nummernschild des Geschädigten merken und umgehend bei der Polizei vorstellig werden, da wird meist ein Auge zugedrückt (kannst zur Not noch sagen hast gewartet aber es kam niemand). Wichtig ist eben das die Grün-weissen bescheid wissen.

So hat's ne Bekannte von mir gemacht, die Polizisten meinten nur, damit habe sie sich jetzt selbst angezeigt, das Verfahren wegen Fahrerflucht läuft jetzt... :roll: Und da war der "Geschädigte" selbst abgehaun und am "Tatort" nichts aber auch absolut nichts zu sehen. Auch an ihrem Auto nichts.

Sobald Du abhaust hast Du den Scheiß am Hals...
 
So hat's ne Bekannte von mir gemacht, die Polizisten meinten nur, damit habe sie sich jetzt selbst angezeigt, das Verfahren wegen Fahrerflucht läuft jetzt... :roll: Und da war der "Geschädigte" selbst abgehaun und am "Tatort" nichts aber auch absolut nichts zu sehen. Auch an ihrem Auto nichts.

Sobald Du abhaust hast Du den Scheiß am Hals...


Hmm... also bei mir wars so, das ich aufgrund einer anreihung unglücklicher Zustände jemand mal mit ordentlich schmackes den spiegel abgefahren habe. Niemand da und in dem Laden nebenan auch niemand zu finden.
Da hab ich die lustigen grün-weissen angehalten die grad vorbei fuhren (welch ein Zufall) die haben sich das angeschaut und haben der Dame nen Zettel ans Auto getan damit war die Sache gegessen und ich konnte weiter, hat keine 10 minuten gedauert.
Die meinten auch, ich hätte anrufen können man soll ja eine Zeit lang warten aber wenn niemand kommt eben die Polizei informieren.

Hmm unschön wenn deine Bekannte dafür noch eine kriegt... Auch wenn sie nicht stundenlang gewartet hat sollte man trotzdem froh sein das es Menschen gibt die so aufrichtig sind und es melden...
 
1. es wurde schon geschrieben: fahrerflucht ist eine straftat, deswegen die verhandlung

2. ob ein fahrzeug quer auf der straße steht oder ordnungsgemäß geparkt ist, fährst du ein stehendes objekt an, bist du immer schuld

3. selbst, wenn der gegner keine anzeige eingereicht hat, oder diese zurückgezogen hat, so bleibt immer noch die ahndung der straftat fahrerflucht
hier wird lediglich auf den zivilprozess wegen sachbeschädigung verzichtet

4. selber schuld, bleib halt da und ruf sofort die polizei, dann wäre nichts gekommen, außer vielleicht, wenn der grüne nen schlechten tag gehabt hätte, die 75€ verwarngeld wegen des unfalles (wobei die, wenn zb jemand falsch parkt, da meistens von absehen)
 
Nachtrag:

Gerichtsverhandlung ist gelaufen.
Ankläger ist nicht gekommen, hat mich um 185,- € beschissen und hatte noch Glück, dass ich weggefahren bin, da er sonst seinen Schaden hätte selbst zahlen müssen (->Parkverbot).
Ich bin übrigens mit einer Strafzahlung, punktefrei und ohne "Akteneintrag" aus dieser Sache rausgekommen.

Wenn ihr also beim Einbiegen mal nem P*nner ins Auto fahrt, der da an ner Ecke ordnungswiedrig steht, ruft sofort die Polizei. -Dann begeht ihr keine Fahrerflucht und der Falschparker muss seinen Mist selbst bezahlen.

Nochmal vielen Dank an alle, die mir nochmal erzählt haben, was für ein riesiger Fehler das mit dem Wegfahren war.
Ohne euch, hätte ich das nicht verstanden.
 
Wenn ihr also beim Einbiegen mal nem P*nner ins Auto fahrt, der da an ner Ecke ordnungswiedrig steht, ruft sofort die Polizei. -Dann begeht ihr keine Fahrerflucht und der Falschparker muss seinen Mist selbst bezahlen.


komisch

ich musste damals komplett zahlen

bei mir stand der direkt auf der ecke, mit 3 rädern sogar auf der straße
 
komisch

ich musste damals komplett zahlen

bei mir stand der direkt auf der ecke, mit 3 rädern sogar auf der straße
sobald das eine rad außerhalb steht, steht der komplette wagen außerhalb vom halteverbot, wenn ich das verhalten von manchen knöllchenverteilern richtig interpretiere.
kumpel von mir hat da mir gestern was erzählt. einige standen im halteverbot (durch zick-zack auf der straße markiert), haben strafzettel bekommen, einer stand drin, aber mit den hinterrädern außerhalb -> kein strafzettel