Moin!
Wann darf ein Beschuldigter in einer Strafsache erkennungsdienstlich behandelt werden?
Nur, wenn es um Zeugenaussagen und Wiedererkennung geht oder auch, wenn die Straftat stattfand, ohne dass sich Täter und Opfer gesehen haben? (Beispiel Beleidigung über Email: Täter kennt Opfer nicht persönlich, Opfer erstattet Anzeige, Täter soll erkennungsdienstlich behandelt werden - rechtens?)
Gruß, vigenzo
Wann darf ein Beschuldigter in einer Strafsache erkennungsdienstlich behandelt werden?
Nur, wenn es um Zeugenaussagen und Wiedererkennung geht oder auch, wenn die Straftat stattfand, ohne dass sich Täter und Opfer gesehen haben? (Beispiel Beleidigung über Email: Täter kennt Opfer nicht persönlich, Opfer erstattet Anzeige, Täter soll erkennungsdienstlich behandelt werden - rechtens?)
Gruß, vigenzo