Eingetragene Genossenschaft

MisterSimpson

Simpsons Fan
ID: 50883
L
20 April 2006
2.947
106
Hi habe mal ein paar Fragen zu der eingetragenen Genossenschaft. Wir sollen ein paar Fragen zu der eingetragenen Genossenschaft klären. Habe mal bei wikipedia geschaut, aber werde da nicht so richtig schlau raus.

Organe der eingetragenen Genossenschaft ist der Vorstand und der Aufsichtsrat, den es ab 40 Arbeitnehmer zwingend gibt oder?

Wie schaut es bei Gewinn und Verlust aus? So wie ich das verstanden haben haftet jeder aus der Genossenschaft, aber mit seinem privaten Vermögen oder mit der Einlage? Und der Gewinn wird pro Kopf aufgeteilt oder wie?
 
Such da liber etwas von einer BWl Seite, wirst sicherlich auch was von einer Uni oder so finden. Habe leider mein BWL-Buch verliehen und weiß es o aus dem kopf nicht mehr, könnte dir bei den anderen Gesellschaftsformen helfen, aber das bringt dir ja nix.


also man kann einiges finden:
https://www.ib.hu-berlin.de/~rfunk/GSt/bwl/WK_bwl/bwl.html
Die Gewinnverteilung, im Statut der Genossenschaft festgelegt, erfolgt nach den Geschäftsanteilen bzw. die auf den Geschäftsanteil geleisteten Einzahlungen (Kapitalbeteiligungsdividende).
 
Steht doch alles im Genossenschaftsgesetz (GenG)

§2 - Haftung:
Für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft haftet den Gläubigern nur das Vermögen der Genossenschaft.

§9 - Vorstand:
Die Genossenschaft muss einen Vorstand und einen Aufsichtsrat haben. Bei Genossenschaften mit nicht mehr als 20 Mitgliedern kann durch Bestimmung in der Satzung auf einen Aufsichtsrat verzichtet werden.

§19 - Gewinn und Verlustverteilung
(1) Der bei Feststellung des Jahresabschlusses für die Mitglieder sich ergebende Gewinn oder Verlust des Geschäftsjahres ist auf diese zu verteilen. Die Verteilung geschieht für das erste Geschäftsjahr nach dem Verhältnis ihrer auf den Geschäftsanteil geleisteten Einzahlungen, für jedes folgende nach dem Verhältnis ihrer durch die Zuschreibung von Gewinn oder die Abschreibung von Verlust zum Schluss des vorhergegangenen Geschäftsjahres ermittelten Geschäftsguthaben. 3Die Zuschreibung des Gewinns erfolgt so lange, als nicht der Geschäftsanteil erreicht ist.

(2) Die Satzung kann einen anderen Maßstab für die Verteilung von Gewinn und Verlust aufstellen und bestimmen, inwieweit der Gewinn vor Erreichung des Geschäftsanteils an die Mitglieder auszuzahlen ist. Bis zur Wiederergänzung eines durch Verlust verminderten Guthabens findet eine Auszahlung des Gewinns nicht statt.

So damit habe ich glaube ich alle Fragen angesprochen. Ich habe mich zwar noch nie genauer mit dieser Gesellschaftsform befasst, aber es klingt erstmal wie bei den zwei Standardkapitalgesellschaften (GmbH, AG). Zumindestens ist es definitiv nicht wie eine Personengesellschaft (KG, OHG), bei der dann z.B. jeder vollumfänglich haftet.