Ebaybetrug - Mahnung kommt zurück, was nun?

Korrekt, die Strafanzeige selber kostet nichts, ein daraus resultierendes Gerichtsverfahren würde nur kosten, wenn:

- man keinen Rechtschutz hat
- das Verfahren eingestellt wird und man die Kosten auf beide Parteien verteilt
- das Verfahren gegen dich entschieden würde

Da die Summe sicher nicht dermaßen hoch sein dürfte, kann das ganze sogar ohne einen Anwalt auf deiner Seite getätigt werden, da die Verhandlung am Amtsgericht stattfindet (keine Anwaltspflicht).
 
Außer, du zeigst jemanden an, der nix gemacht hat: falsche Verdächtigung, da kostets oder gibt bis zu 5 Jahre Knast :ugly:
Aber nur, wenn es "mutwillig" oder "wider besseren Wissens" war. Wenn man jemanden verdächtigt, es stellt sich nachher heraus, das nichts war, dann wird man nicht automatisch wegen falscher Verdächtigung verurteilt.

Korrekt, die Strafanzeige selber kostet nichts, ein daraus resultierendes Gerichtsverfahren würde nur kosten, wenn:

- man keinen Rechtschutz hat
- das Verfahren eingestellt wird und man die Kosten auf beide Parteien verteilt
- das Verfahren gegen dich entschieden würde
Ein Gerichtsverfahren aus einer Strafanzeige ist immer Staatsanwalt gegen Beschuldigter. Da hat der Anzeigeerstatter nichts mit zu tun und auch nie Kosten zu erwarten. Du meinst sicherlich ein Zivilverfahren, was er anstrengen muss, um sein Geld zu bekommen. Das hat aber nichts mit dieser Anzeige zu tun.

Marty
 
Ein Gerichtsverfahren aus einer Strafanzeige ist immer Staatsanwalt gegen Beschuldigter. Da hat der Anzeigeerstatter nichts mit zu tun und auch nie Kosten zu erwarten. Du meinst sicherlich ein Zivilverfahren, was er anstrengen muss, um sein Geld zu bekommen. Das hat aber nichts mit dieser Anzeige zu tun.

ok, ich ging davon aus, dass es im verkürzten Verfahren verhandelt wird, wie es hier am Amtsgericht möglich ist, denn hier kann ein Opfer einer Straftat per Antrag die zivilrechtliche Seite gleich mitverhandeln lassen, da gibt es extra ein Formular für.
 
Würde ich hier aber auch nicht machen. Wie ich das diverse Male gelesen habe, wird die Polizei nach der Strafanzeige den Beschuldigten zur Stellungnahme auffordern. Meist wird dann plötzlich doch noch ganz schnell versendet, spätestens wenn das strafmildernd wirkt :)

Da braucht es dann kein Zivilverfahren mehr.

Marty
 
Klar, die Version ist mir auch immer lieber, habe ich erst vor wenigen Monaten gehabt .. nach der Strafanzeige bekam der die Vorladung und ich dann nach Monaten des Totstellens plötzlich eMails von ihm :mrgreen:
Da die Spiele, die er mir schuldete, nicht mehr vorhanden waren, habe ich ihm meine Rechnung dann inkl Mahngebühren und Verzugszinsen geschickt und fertig war die Laube.
Leider wurde das Verfahren dann eingestellt, weil er ja keine Schulden mehr hatte, obwohl der Betrug hier mehr als sichergestellt war .. naja, egal, Hauptsache, mein Schaden war behoben.
 
ich hatte mal ein ähnlichen fall. ware bezahlt(ca.270€) aber ware kam nie an. ich stand zum glück noch mit demjenigen in emailkontakt und hab durch einigen infos in den mails, wie zum bsp. richtigen namen, die adresse und tel. nummer rausbekommen.damit konnte ich demjenigen wenigstens unter druck setzten und hab so versucht das ganze zu beenden. leztlich hab ich aber parallel ne anzeige gemacht und bin zum anwalt.die post des anwalts hat demjenigen dann woll doch angst gemacht und das geld ging bei dem anwalt+anwaltskosten ein.

auf jedenfal isses immer ratsam zur polizei zu gehen und anzeige erstatten.

ausser dem erwähnten ,hab ich den fall ebay mitgeteilt und ne kolanzzahlung durchgesetzt bekommen von 170€.vieleicht solltest du das auch nochmal versuchen. das wird immer von fall zu fall anders gehandhabt.

bevor du hier schlechte laune bekommst @ witty ,das geld wurde an ebay wieder zurück gegeben. denn ich musste das ja melden wenn ich doch noch ne zahlung von dem typen bekommen sollte.