eBay - Gebrauch vom 14-tägigen Rückgaberecht machen - Wie?

Hotwave

Multitalent
ID: 132230
L
24 April 2006
3.210
301
Ja, konkret geht es um eine Softair, die ich bei eBay bestellt habe. Im Nachhinein habe ich viel schlechtes über die Marke "Well" gehört, von der die P90 ist, die ich bestellt habe, auch soll die Schusskraft nur 0,15J betragen (0,5 sind erlaubt). Wie mache ich nun - falls das Ding wirklich so schlecht ist - Gebrauch vom Rückgaberecht? Muss ich das Porto zahlen?...
 
Auf der eBayseite sollten auch die AGB des Verkäufers stehen, darin findest Du die genauen Angaben, zu der Frage. ;)
 
AGB schrieb:
6.2
Bei Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Verbraucher bis zu einem Bestellwert von 40,00 Euro die Transportkosten. Ab einem Bestellwert von 40,00 Euro trägt der Käufer die Kosten für die Rücksendung. Wertminderungen aus bestimmungsgemäßem Gebrauch sind vom Verbraucher zu erstatten.
Hab' den Artikel ja noch nicht, kann ich nicht einfach die Annahme verweigern, dann geht das Paket ja an den Absender zurück und ich muss keinen Versand bezahlen.
Krieg' ich denn eigentlich den vollen Geldbetrag wieder oder den Geldbetrag abzüglich der Versandkosten wieder?
 
PayPal, aus einem anderen Artikel des Verkäufers geht hervor, dass man bis 40€ die Versandkosten selbst tragen muss.
Im Artikel heißt es die Softair kommt ca. 30 m weit, das dürfte die mit 0,15J jedoch nie schaffen...:-?
 
Würde das bei PayPal melden mit den fehlern oder der falschen beschreibung
Hast doch den Käuferschutz mit glück muss der verkäüfer zahlen
 
Ja, mal sehen, vllt ist die ja doch stärker als manche behaupten. Jedenfalls werde ich genau die Schussreichweite testen und wenn die nur 20 m ist anstatt 30 wie geschrieben, dann gibt's Ärger ^^
Immerhin tröstet es etwas, dass die anderen Modelle dieser Waffe von Double Eagle etc. auch nicht besser sein sollen :ugly:
 
Man informiert sich ja über die Beschreibung und die muss stimmen - wenn nicht hat der Verkäufer dafür grade zu stehen wenn er sich nicht irgendwie abgesichert hat.
 
was willste überhaupt mit dem schrott?? auf der straße cool vor deinen freunden angeben?? :roll:
Wirklich selten sowas dummes gehört. Schonmal was von Paintball gehört? Man kann mit Softairs skirmen gehen und das macht echt Spaß, genau wie Paintball, aber so ein von Vorurteilen eingenommener Mensch wie du versteht das wohl nicht :roll:
@HOKE ja genau
 
also zwischen softair und paintball sehe ich schon einen unterschied. ..durch eine softair ist ein kumpel von mir erblindet und mit paintball würde ich das nicht vergleichen. ..ich weiss was du meinst und wenn ich das spielen möchte, was du meinst, dann fahre ich nach Venlo und mache das per Lasershooting.....
 
Deshalb spielt man das mit Schutzbrillen, dann kann auch nichts passieren. 'Nen Paintball ins Auge zu kriegen oder 'nen BB - beides ist sehr gefährlich, wer keine Schutzbrille trägt nimmt das Risiko Schäden davonzutragen in Kauf.
 
ja und am besten mit schutzweste, etc. und als nächstes versuchen wir es mit ner richtigen.... junge, du hast den knall nicht gehört.
Was glaubst du wozu bei (fast) jeder Softair eine Schutzbrille dabei ist? Damit man die sich in die Vitrine stellt?...Wer so'n Ding nicht benutzt und sich dann noch beschwert, dass er Schäden davonträgt, DER hat den Knall nicht gehört...
 
Was glaubst du wozu bei (fast) jeder Softair eine Schutzbrille dabei ist? Damit man die sich in die Vitrine stellt?...Wer so'n Ding nicht benutzt und sich dann noch beschwert, dass er Schäden davonträgt, DER hat den Knall nicht gehört...

ne ne... wer ÜBERHAUPT mit sowas spielen muss, hat den knall noch nicht gehört!!! in deinem alter habe ich noch mit matchbox-autos gespielt oder bin auf den spielplatz oder auf den fussballplatz. ...junge junge junge... da kriege ich den kotzkrampf!!! :wall: :wall:
 
Die feinen Herren, die das Gesetz zu <0,5 Joule-Softairs verfasst haben, werden sich wohl etwas dabei gedacht haben, diese ab 14 Jahren freizugeben. Ich weiß beim besten Willen nicht, was so schlimm daran sein soll, dieses Spielzeug (ja das ist es laut Gesetz, sofern unter 0,5 Joule) zu benutzen.
Aber nun ist mal gut, deine völlig überzogene Ansicht zu diesem Thema haben wir ja bereits mitbekommen.
 
Die feinen Herren, die das Gesetz zu <0,5 Joule-Softairs verfasst haben, werden sich wohl etwas dabei gedacht haben, diese ab 14 Jahren freizugeben. Ich weiß beim besten Willen nicht, was so schlimm daran sein soll, dieses Spielzeug (ja das ist es laut Gesetz, sofern unter 0,5 Joule) zu benutzen.
Aber nun ist mal gut, deine völlig überzogene Ansicht zu diesem Thema haben wir ja bereits mitbekommen.


"die feinen herren" sind grade dabei, das gesetz zu überarbeiten und endlich mal treffen sie wenigstens EINE richtige entscheidung. geh auf den spielplatz und such dir normale kinderhobbies...:roll:
 
Wenn noch nicht verschickt wurde, kannste auch jetzt schon widerrufen, dann muss der Verkäufer dir das ja auch gar nicht erst schicken.
Zitat von AGB
6.2
Bei Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Verbraucher bis zu einem Bestellwert von 40,00 Euro die Transportkosten. Ab einem Bestellwert von 40,00 Euro trägt der Käufer die Kosten für die Rücksendung.
Also irgendwas hast du da falsch zitiert. So wie es dasteht, trägst du als Verbraucher immer die Versandkosten. Lt. §357BGB dürfen dir die Kosten aber nur auferlegt werden, wenn das Ding nicht mehr als 40€ kostet.

anddie
 
Poste mal einen Link zur Auktion, so kann Dir das keiner sagen.

Meine Vermutung: Du musst zurückschicken und sowohl Hin- als auch Rücksendekosten übernehmen.

Annahme verweigern verursacht noch mehr Kosten, weil der Versender die Rücksendung auch bezahlen muss.

Was Paypal damit zu tun haben soll, kann ich nicht sagen.

Marty