Drogen - Firma - Kündigung

Querulant

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ID: 165221
L
20 April 2006
4.605
528
Hallo,
vorweg, diese Fragestellung betrifft nicht mich, auch keinen den ich kenne, aber ich kam, warum auch immer, auf diese Frage die mich seit paar Tagen beschäftigt.

Angenommen ein Arbeitnehmer (AN) konsumiert am Wochenende Drogen, z.B. Speed oder Extasy. Nun wird in der Firma festgestellt durch Drogentests (willkürliche ab und zu, oder der Amtsarzt kommt checkt alle durch und macht parallel ein Drogentest) das der AN Rückstände von Extasy im Urin/Blut hat.

Wäre dies ein Kündigungsgrund? Der AN ist am Tag seiner Arbeit wieder völlig "klar", es handelt sich um Büroarbeit, die Rückstände bleiben aber ja noch eine zeitlang im Blut/Urin enthalten.

Gruss Andre
 
Nein, in Deutschland wäre das mE kein Kündigungsgrund. Der Arbeitnehmer müsste schon irgendwelche Verhaltensauffälligkeiten nennen können die aus dem Drogenkonsum resultieren. Diese könnten sich aber nicht nur auf seine Arbeitsleitung beziehen, sondern z.B. auch auf den Umgang mit seinen Kollegen. Dann wäre eine Kündigung wohl gerechtfertigt.

Edit: Willkürliche Drogentests ohne das Wissen des Arbeitnehmers oder gegen seinen Willen sind übriges unzulässig.
 
na ja - ob zulässig oder nicht - in größeren firmen gibt es einen betriebsdoc - und es ist auch in deutschland nicht unüblich während der probezeit oder bei entsprechendem posten 1x pro jahr durchgecheckt zu werden incl. urinprobe , blutprobe etc - man will ja nur das beste für seine arbeitnehmer... und wenn dann - natürlich illegaler weise - ein drogentest gemacht wird, dann wirst du deswegen nicht gefeuert - das wäre ja illegal und strafbar. man findet dann schon einen anderen grund - verlass dich drauf. und ja, ich weis wo von ich spreche - bei siemens z.b. gängige praxis!!!

gruß

hspzipper
 
Hat sich der Arbeitnehmer per Arbeitsvertrag zu diesen regelmässigen Tests verpflichtet? Ist der Betriebsrat informiert und hat zugestimmt? Ist der Werksarzt von seiner Schweigepflicht entbunden? Um welchen ausgeübten Beruf handelt es sich?

Marty
 
Hmm, ich glaub als ich damals bei der Bundeswehr war gab es solche Klauseln vonwegen sofortige Kündigung bei Nachweis von Alkohol und/oder Drogen.
Sicher bin ich mir da aber nicht - schon eine Weile her.

Wenn etwas passiert - Arbeitsunfall o.ä. und ein Arzt stellt fest dass derjenige Alkohol/Drogen im Blut hatte - während des Unfalls dann möchte ich allerdings nicht in dessen Haut stecken. Da ist die Kündigung noch das allerkleinste Übel - bei Personenschäden wird sich dann nämlich unter Garantie die Versicherung melden und dann gehts schnell um hundertausende/millionen Euro :roll:
 
also vw macht soweit ich weiß z.b. alkohol kontrollen am arbeitsplatz und drogentests bei der einstellung...
 
bei siemens z.b. gängige praxis!!!

Mit solchen Äußerungen wäre ich äußerst vorsichtig, vor allem in der Öffentlichkeit.
Diskreditierung des Arbeitgebers ist auch nen netter Grund, jemanden los zu werden...

Ansonsten wird das wohl eher eine Frage der Berufsgruppe, des Arbeitgebers und der einschlägigen Betriebsvereinbarungen sein.

gruss kelle!