Domains via Moneybookers

derNils92

Well-known member
ID: 197052
L
28 April 2006
62
6
Moin moin,
also, da ich selbst keine 16 Jahre bin, kann ich nicht auf mich selbst eine Domain registrieren.

Soweit kein Problem, ich habe bereits jemanden gefunden der mir eine auf seinen Namen mietet und dafür auch Lose bekommt.

Nun ist aber das Problem, das derjenige nicht über Lastschrift oder Rechnung zahlen kann, weil er in China wohnt.
(Und nein, das ist kein Spaß :roll: )

Nun hat er aber die Möglichkeit über Moneybookers zu zahlen.

Mich würde es nun interessieren, wo derjenige via Moneybookers eine Domain reggen kann.

Ich hab' sogar schon bei Evanzo angefragt. Wegen dem Außschluss des Zitatierens der Mails kann ich nur soviel sagen: es wurde abgelehnt.


Kennt irgendwer eine Möglichkeit Domains über Moneybookers zu registrieren?



LG Nils
 
frag mal bei schramm-ek.de nach.

soll die domain via IP auf einen server geleitet werden oder soll es mit webspace sein?
am besten mit dazu schreiben. Schramm eK ist recht kulanz in richtungen Zahlungsmittel
 
Es soll eine .de Domain sein.

Frei wählbar versteht sich.

Hosting ist kein Problem - das hab' ich.
Gibt natürlich ne feste IP oder auch ne feste Domain, aber die ist halt lang ;-)


LG Nils

//edit: Ich werde jetzt vermutlich auf hosting friends die Domain bekommen, da gibt's auchnoch Rabatt für ne Moneybookers Zahlung :)
 
Zuletzt bearbeitet:
derNils92 schrieb:
Moin moin,
also, da ich selbst keine 16 Jahre bin, kann ich nicht auf mich selbst eine Domain registrieren.

Soweit kein Problem, ich habe bereits jemanden gefunden der mir eine auf seinen Namen mietet und dafür auch Lose bekommt.

Nun ist aber das Problem, das derjenige nicht über Lastschrift oder Rechnung zahlen kann, weil er in China wohnt.
(Und nein, das ist kein Spaß :roll: )

LG Nils

Auch kein Spass. ;)

Der administrative Ansprechpartner (admin-c) ist die vom Domaininhaber benannte natürliche Person, die als sein Bevollmächtigter berechtigt und verpflichtet ist, sämtliche die Domain betreffenden Angelegenheiten verbindlich zu entscheiden, und die damit den Ansprechpartner DENICs darstellt. Für jede Domain kann nur ein admin-c benannt werden. Mitzuteilen sind Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des admin-c. Sofern der Domaininhaber seinen Sitz nicht in Deutschland hat, ist der admin-c zugleich dessen Zustellungsbevollmächtigter i. S. v. §§ 174 f ZPO; er muss in diesem Falle seinerseits in Deutschland ansässig sein und mit seiner Straßenanschrift angegeben werden.

Das heisst, du musst auch noch einen Admic-C in Deutschland haben, wenn ich das richtig verstanden habe.