DHL vergisst Nachname-Betrag abzurechnen: was nun?

Ich kenne diese Packstationen nicht, das nur mal vorweg.

Das Geld in das Schließfach legen ist mit Sicherheit der falsche Weg, und die Idee das das StGB was dazu sagt war doch ein Denkanstoß.

Liegt dieser Fall hier vor?

In Zusammenhang mit § 13 (Begehen durch Unterlassen) sollte man die Vermutung eines Straftatbestands nicht vorschnell von der Hand weisen.

eaxo

Doch, sollte man.
Wenn du die Funktionsweise nicht kennst kannst du hier nicht einfach irgendwelche total SINNLOSEN Behauptungen aufstellen.

https://www.youtube.com/watch?v=r7ch-oX8DiI&fmt=18


Für alle anderen hier nun nochmal:

Selbstverständlich werde ich den Betrag zahlen, wenn man mich anschreibt. Mir ging es hier lediglich nur um die Frage: Haftet DHL dafür - ja oder nein?
Die haben ja schliesslich den Auftrag angenommen, das Paket AUSSCHLIESSLICH gegen Erhalt des Betrages auszuliefern.

Liebe Grüße

Tim
 
um euch mal die Diskutionsgrundlage zu nehmen.

Die Post haftet. Und das schreibt Sie sogar ganz offiziell auf Ihre Webseite. ;)

Haftung
Bei Fehlern bei der Einziehung oder Übermittlung des NACHNAHME-Betrages haften wir bis zu einem Höchstbetrag von 1.600 EUR.

Das es ein Fehler bei der Auslieferung ist, kann ja wohl nicht abgestritten werden.;)


Ich find es nur geil. :mrgreen:

man rennt aber nrgends ohne zu zahlen raus. der typ hätte selbst nachfragen können/sollen.

Hallo Automat, ich möchte bitte bezahlen... Na wenn ich so eine Paketstation frage und die ist so unfreundlich und antwortet nicht, gehe ich auch genervt nach Hause und zwar ohne zu zahlen :roll::roll:
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich will mich nicht streiten...

Die Funktionsweise einer Packstation kannte ich Spinner wirklich nicht, aber durch obigen Link habe ich jetzt ne ungefähre Ahnung. Das du bei Abholung keine Möglichkeit gehabt hast zu bezahlen habe ich aber schon vorher vorausgesetzt.

Fakt ist aber doch das du deinen Teil des Vertrages noch nicht erfüllt hast. Das du es nicht konntest entschuldigt eine Verspätung, entbindet dich aber nicht von deinen Erfüllungspflichten.

@ewin12000: Die DHL Haftungsbegrenzung hast du oben schon gepostet, macht den Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer aber nicht ungültig. Die meisten Verkäufer halten den Eigentumsvorbehalt vertraglich fest.


Moralisch verwerflich und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht rechtmäßig hätte ich mich mit 15 verhalten.
Ich wäre wahrscheinlich zu einem Erziehungsberechtigten gegangen und hätte gesagt das ich nach dem Bezahlen keine Quittung bekommen habe und nun die Bezahlung nicht nachweisen könnte falls dies nötig würde - zB im Garantiefall.
Möglicherweise hätten wir dann auf dem Postamt nachgefragt wie die korrekte Vorgehensweise in einem solchen Fall ist um eine Quittung zu bekommen und ich hätte unauffällig das Feld geräumt. Aber zu meiner Zeit gabs ja keine Packstationen, nur Fahrkartenautomaten.
Aber ich hätte mich saublöd beim Rauchen unter dem Balkon der Nachbarn verraten und hätte dann Sozialstunden bekommen und hätte dadurch ein nettes Mädel kennengelernt und ... (anderes Thema)

eaxo
 
In den letzten Monaten verschicken wir pro Monat eine vierstellige Anzahl an Paketen per DHL. Meine Vermutung für diesen Fall:

1. du mußt nichts zahlen
2. DHL weigert sich den Schaden zu übernehmen
3. der Versender versucht gegen DHL vorzugehen und schafft es nicht
4. der Versender trägt den Schaden

Gruß,
Champ
 
Vielleicht mal aus einer anderen Sicht:
Es kann sehr gut sein das der Postbote /Paketüberbringer (und für Maxi dann noch der Paketstationsbefüller) der die Auslieferung vorgenommen hat seinen Job verliert, denn man kann ihm durchaus unterstellen das er das Geld eingesackt hat.
Einen Beleg für die Bezahlung bekommt man ja nicht, denn dafür erhalte ich ja die Ware....Ware gegen Geld, halt Nachname Bezahlung. :-?
 
Vielleicht mal aus einer anderen Sicht:
Es kann sehr gut sein das der Postbote /Paketüberbringer der die Auslieferung vorgenommen hat seinen Job verliert, denn man kann ihm durchaus unterstellen das er das Geld eingesackt hat.
Einen Beleg für die Bezahlung bekommt man ja nicht, denn dafür erhalte ich ja die Ware....Ware gegen Geld, halt Nachname Bezahlung. :-?


Nur zur Info der Postbote kann sich das Geld nicht einsacken!!! Schließlich lag das Paket in der Packstation und da kannste nur mit EC- Oder Geldkarte bezahlen....
Und ich denke mal das man bei der Station wohl auch einen Beleg bekommt wenn man bezahlt hat, bekommst bei den Briefmarkenautomaten ja auch...
 
Nur zur Info der Postbote kann sich das Geld nicht einsacken!!! Schließlich lag das Paket in der Packstation und da kannste nur mit EC- Oder Geldkarte bezahlen....
Und ich denke mal das man bei der Station wohl auch einen Beleg bekommt wenn man bezahlt hat, bekommst bei den Briefmarkenautomaten ja auch...

Kurze Nachfrage beim Packstation-Serviceteam ergab:

1. Bei Zahlung einer Nachnahme-Sendung wird eine Quittung angeboten

2. DHL haftet bei Nichteinziehung des Betrages bis zum versicherten Wert. Der Empfänger wird hierfür nicht belangt, da die Schuld bei DHL liegt.


Laut dem Serviceteam sollte das alles relativ unbürokratisch von statten gehen, wenn ich aber Champ2000's Aussage lese werde ich von Nachnahme-Paketen bei DHL lieber die Finger lassen.
 
Habe heutemorgen den DHL-Zusteller bei mir an der Tür gefragt, der auch die Packstation hier in der Nähe "befüllt", und somit Näheres wusste. Er meint, in dem Fall müsse derjenige, der versäumt hat abzurechnen, dass aus eigener Tasche an DHL zurückzahlen, da die ja quasi für solche Dummheiten gegenüber dem Kunden haften.