Phantasialand
Well-known member
- 4 Mai 2006
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Ich kenne diese Packstationen nicht, das nur mal vorweg.
Das Geld in das Schließfach legen ist mit Sicherheit der falsche Weg, und die Idee das das StGB was dazu sagt war doch ein Denkanstoß.
Liegt dieser Fall hier vor?
In Zusammenhang mit § 13 (Begehen durch Unterlassen) sollte man die Vermutung eines Straftatbestands nicht vorschnell von der Hand weisen.
eaxo
Doch, sollte man.
Wenn du die Funktionsweise nicht kennst kannst du hier nicht einfach irgendwelche total SINNLOSEN Behauptungen aufstellen.
https://www.youtube.com/watch?v=r7ch-oX8DiI&fmt=18
Für alle anderen hier nun nochmal:
Selbstverständlich werde ich den Betrag zahlen, wenn man mich anschreibt. Mir ging es hier lediglich nur um die Frage: Haftet DHL dafür - ja oder nein?
Die haben ja schliesslich den Auftrag angenommen, das Paket AUSSCHLIESSLICH gegen Erhalt des Betrages auszuliefern.
Liebe Grüße
Tim