Dead Rising von Capcom nun beschlagnahmt

Benutzer-42

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20 April 2006
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Wie offiziell von Frau Monssen-Engberding, Vorsitzende der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (kurz BPiM) im Rahmen der Games Convention in Leipzig bekanntgegeben, wurde Capcom's Zombie-Titel Dead Rising nun auf die "Liste B" gesetzt und damit als strafrechtlich bedenklich eingestuft. DIe entsprechende Beschlagnahmung des Titels wurde durch die BPjM gebilligt und von der zuständigen Staatsanwaltschaft eingeleitet.

Damit wurden nun auch letztendlich nun die bereits seit Beginn des Monats kursierenden Vermutungen bestätigt, denen schon entsprechende Polizeiaktionen bei diversen Großhändlern vorangegangen seien.
Eine öffentliche Bekanntgabe der Beschlagnahme wird in Kürze erfolgen.

Damit gilt nun für den Titel Dead Rising ein allgemeines Verbreitungsverbot gemäß StGB, auch der Verkauf an Erwachsene ist strafbar.
 
Da frag ich mich doch gerade was die Meldung jetzt sollte?
Das Spiel ist erstens in Deutschland nie erschienen und wurde schon im November 2006 indiziert. :roll:
War es nur eine Werbestrategie für andere Länder die Meldung jetzt nochmal herauszubringen? 8)

Quelle: Wikipedia: Dead Rising
 
Bisher war es indiziert, und daher noch, auch in Deutschland, verkäuflich

nur ist der Verkauf nun strafbar

Diese Meldung ist eigentlich dann wohl eher ein Schutz für die, die es noch besitzen, denn auch, wenn du es als Privatmann nun zum Verkauf anbietest, ist es strafbar, nicht nur für den Handel

allerdings ist es ganz lustig, die Meldung wurde im Rahmen der Games Convention erteilt, der Beschlagnahmebeschluß ist allerdings schon vom 11.6.2007

die Meldung auf der Games Convention hinkt da also ganz deutlich dem Beschluß hinterher, und selbst im Newsletter für Juli war kein Wort davon zu finden, da ich den ja als Abonnent des Prüfberichtes monatlich auch erhalte
 
Aber auch das Importieren aus dem Ausland ist verboten.


zum Teil richtig

wenn du als 18+ darüber fährst, es dir dort kaufst, ist es zulässig

denn der Bestand ist gesichert und nicht strafbewährt, und der Kauf nur in Deutschland nicht rechtens
diese Regelung gilt aber nur, wenn es wirklich zum eigenen Gebrauch eingeführt wird.
Führt man also mehr als ein Spiel davon ein, oder wird einem auch bei nur einem Spiel schon ein Handel nachgewiesen, ist es strafbar.
 
Ja ok, wie das ist, wenn man persönlich "rüberfährt", weiß ich nicht.
Da würde ich dann aber auf jeden Fall schonmal die Folie abmachen, damit es da keinen Ärger geben kann.

Edit:
Ich habe gerade folgendes gefunden:
§ 131 Gewaltdarstellung

(1) Wer Schriften (§ 11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,

1.
verbreitet,
2.
öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
3.
einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
4.
herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Darbietung des in Absatz 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient.

(4) Absatz 1 Nr. 3 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen seine Erziehungspflicht gröblich verletzt.
Ist halt die Frage, wie man die Dinge auslegt.
Z.B. das "Vorführen".
Streng genommen, darf ich das nur noch alleine Spielen, oder? ;)

Ich hab das Spiel auch im Regal stehen und zock das gerne mit Kumpels.
Ob das so rechtens ist? :D

Auch wenn man Ware im Ausland bestellt und der Zoll das Paket kontrolliert, beschlagnahmte Titel auf jeden Fall einkassiert werden.

Wobei da die "Gefahr" einer Kontrolle auch variiert.
Aus Österreich klappt es wahrscheinlich besser, als aus Japan oder ähnlichen Ländern.

Ich hab von meinen Großhändlern auf jeden Fall eine Mail bekommen, mit der Bitte, alle noch nicht verkauften Exemplare zurückzuschicken (bekomme natürlich die Kohle dafür zurück. ;)).
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch wenn man Ware im Ausland bestellt und der Zoll das Paket kontrolliert, beschlagnahmte Titel auf jeden Fall einkassiert werden.


der Versand ist teilweise wieder so, wie oben beschrieben...

es gilt, wenn du beim Zoll nachweist, dass du 18+ bist, bekommst du das Paket, wenn nicht, gibt es eine Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft, so auch nachzulesen auf der Seite des Zolls

und zu deinem Punkt

4.
herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

du musst bitte immer komplett lesen und den Zusammenhang nicht verfremden ...
Privateinfuhr, ok
Einfuhr um Punkte 1-3 zu ermöglichen, strafbar
so schrieb ich es aber auch schon ... beschäftige mich schon ein paar Tage mit dem Thema .. wir haben da auch schon entsprechende Kontakte zur BPjM und zum Zoll, alle besagten zunächst mal dasselbe, so, wie es das Gesetz auch ausdrückt ...
 
Ich verfremde nichts, ich hab §131 komplett zitiert.

Mir geht es nur um Punkt 2:
2.
öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
Was soll man unter "vorführen" verstehen?
Oder auch unter "zugänglich machen"?

Angenommen, ich spiele das Spiel zuhause und Kumpels kommen vorbei.
Muss ich dann aufhören, weil ich das Spiel sonst vorführe?
Oder wenn ich die Leute spielen lasse, mach ich das Spiel dann den Leuten zugänglich?

Ich sehe da ehrlich gesagt keinen Unterschied, ob ich das nun privat mache, oder gewerblich.
 
Vorführen ist unter anderem, wenn es andere sehen, während du es spielst ..
das ist aber immer Auslagungssache der Richter, denn in den meisten Fällen, sofern alle Anwesenden eben 18+ sind, ist es unerheblich ...
aber rein theoretisch ja, schon das Spielen wenn andere da sind, wäre eine Vorführung

es ist immer mehr als blöd, aber so ist es leider

das Blöde hier ist nur, dass es wegen Gewaltverherrlichung beschlagnahmt wurde, dabei ist es nicht wirklich viel anders, als etwas Resident Evil, da ist es auch nur zum Teil indiziert, und einige sogar regulär USK16
 
Na ja, das Spiel war ja eigentlich lange genug auf dem Markt.
Wer sich dafür interessiert hat, hat es eh schon im Regal steht.

Zuletzt wurde es ja schon als Classic-Version für 29,95 Euro verkauft.

Jetzt kommt es nochmal kurz wegen der Beschlagnahmung ins Gespräch und alle die, die es haben freuen sich - und alle sind glücklich. ;)

Allen voran die Publisher/Produzenten.

Denn wenn die jetzt ein neues Spiel rausbringen, heißt es überall:
"Oh, das sind die, deren letztes Spiel beschlagnahmt wurden!".

;)