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- 20 April 2006
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Wie offiziell von Frau Monssen-Engberding, Vorsitzende der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (kurz BPiM) im Rahmen der Games Convention in Leipzig bekanntgegeben, wurde Capcom's Zombie-Titel Dead Rising nun auf die "Liste B" gesetzt und damit als strafrechtlich bedenklich eingestuft. DIe entsprechende Beschlagnahmung des Titels wurde durch die BPjM gebilligt und von der zuständigen Staatsanwaltschaft eingeleitet.
Damit wurden nun auch letztendlich nun die bereits seit Beginn des Monats kursierenden Vermutungen bestätigt, denen schon entsprechende Polizeiaktionen bei diversen Großhändlern vorangegangen seien.
Eine öffentliche Bekanntgabe der Beschlagnahme wird in Kürze erfolgen.
Damit gilt nun für den Titel Dead Rising ein allgemeines Verbreitungsverbot gemäß StGB, auch der Verkauf an Erwachsene ist strafbar.
Damit wurden nun auch letztendlich nun die bereits seit Beginn des Monats kursierenden Vermutungen bestätigt, denen schon entsprechende Polizeiaktionen bei diversen Großhändlern vorangegangen seien.
Eine öffentliche Bekanntgabe der Beschlagnahme wird in Kürze erfolgen.
Damit gilt nun für den Titel Dead Rising ein allgemeines Verbreitungsverbot gemäß StGB, auch der Verkauf an Erwachsene ist strafbar.