Habe eine .de Domain gefunden welche ich gerne besitzen würde. Gemäß denic Richtlinien gilt ja:

Sprich Admin-C oder Domaininhaber muss aus DE kommen. Bei der entsprechenden Domain ist es jedoch überall eine Person aus der Schweiz. Meint ihr denic löscht die Domain wenn ich das melde?Hat der Domaininhaber seinen Sitz nicht in Deutschland, ist der Admin-c zugleich dessen Zustellungsbevollmächtigter i. S. v. § 184 der Zivilprozessordnung, § 132 der Strafprozessordnung, § 56 Absatz 3 der Verwaltungsgerichtsordnung sowie § 15 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und der entsprechenden Vorschriften der Verwaltungsverfahrensgesetze der Länder; er muss in diesem Falle seinerseits in Deutschland ansässig sein und mit seiner Straßenanschrift angegeben werden.