.de Domain

27o8

abgemeldet
2 Mai 2006
9.028
933
Habe eine .de Domain gefunden welche ich gerne besitzen würde. Gemäß denic Richtlinien gilt ja:

Hat der Domaininhaber seinen Sitz nicht in Deutschland, ist der Admin-c zugleich dessen Zustellungsbevollmächtigter i. S. v. § 184 der Zivilprozessordnung, § 132 der Strafprozessordnung, § 56 Absatz 3 der Verwaltungsgerichtsordnung sowie § 15 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und der entsprechenden Vorschriften der Verwaltungsverfahrensgesetze der Länder; er muss in diesem Falle seinerseits in Deutschland ansässig sein und mit seiner Straßenanschrift angegeben werden.
Sprich Admin-C oder Domaininhaber muss aus DE kommen. Bei der entsprechenden Domain ist es jedoch überall eine Person aus der Schweiz. Meint ihr denic löscht die Domain wenn ich das melde? :money:
 
bezweifel ich, es wäre ja auch technisch kein ding das automatisiert zu prüfen. Ich denke eher die würden den besitzer höchstens Anschreiben und darauf aufmeklrsam machen. Aber versuchen kostet dich ja nichts...
 
Ich hatte mal in einem ähnlichen Fall bei DENIC angefragt und folgende Antwort bekommen:

Gemäß unseren Domainbedingungen muss entweder der Inhaber oder der Admin-C eine zustellfähige Anschrift in Deutschland haben. Wenn man uns einen entsprechenden Hinweis gibt, so werden wir das zuständige DENIC-Mitglied um Aktualisierung der Inhaberdaten bitten. Wird dem nicht nachgekommen bzw. liegen keine aktuellen Daten vor, so können wir ggfs. die Domain löschen, da gegen unsere Domainbedingungen verstossen wird.
 
Naja, das die ggf. schreiben st ja schon geil, anstatt zu sagen, machen wir, weil die Regeln nicht eingehalten wurden.

Vielleicht hält Gremlin auf dem laufenden, was passiert...
 
Löscht wird sie sicherlich nicht, aber gesperrt bzw. Transit-Modus.

Passieren wird auf jeden Fall was und wenn es Fakedaten sind.